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Schlussabrechnung - ungeklärte Rechtsfragen

101
letzte Antwort am 31.01.2025 11:39:51 von oaausb69
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AKW
Fachmann
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So und wieder was neues aus BaWü für die Kollegen die Außerhalb des E-Mail-Verteilers der BaWü-Kammern sind und Anträge bei der L-Bank haben:

 

AKW_0-1726216045225.png

 

 

Konnte es aus Zeitmangel selbst noch nicht lesen, werds mir aber bald reinziehen. 

 

Schön das die Späteinreicher wieder bevorzugt werden.... manchmal bin ich echt am verzweifeln ob das Fristeinhalten noch sinnvoll ist. 

Ich glaube ja immer noch an eine Fristverlängerung bis 31.12.2024 😉

 

Grüße

 

AKW

deusex
Allwissender
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Nachricht 62 von 102
1818 Mal angesehen

@AKW  schrieb:

So und wieder was neues aus BaWü für die Kollegen die Außerhalb des E-Mail-Verteilers der BaWü-Kammern sind und Anträge bei der L-Bank haben:

 

AKW_0-1726216045225.png

 

 

Konnte es aus Zeitmangel selbst noch nicht lesen, werds mir aber bald reinziehen. 

 

Schön das die Späteinreicher wieder bevorzugt werden.... manchmal bin ich echt am verzweifeln ob das Fristeinhalten noch sinnvoll ist. 

Ich glaube ja immer noch an eine Fristverlängerung bis 31.12.2024 😉

 

Grüße

 

AKW


50% der Fördersumme bis max. 50.000 €. 

 

Verstehe ich das so, dass die Fördersumme auf die 50.000 € beschränkt ist ?

 

Wäre ja prima, da ich erst vorgestern ein SAP1 mit Verdopplung der ursprünglichen Kosten eingereicht habe, da ich wechselnder Dritter war und quasi von vorne beginnen durfte. War auch eine Menge Arbeit und wäre super, wenn diese Zusatzkosten nicht in Zweifel gezogen werden.

 

Uff und das nimmt wohl auch wieder ein wenig Druck aus dem Kessel:

 

...im Falle einer nicht als Verbundantrag gestellten Schlussabrechnung eine nachträgliche Konsolidierung noch nach Einreichung der Schlussabrechnung möglich sein muss, sofern die Bewilligungsstelle entgegen der Auffassung des prüfenden Dritten zu der Beurteilung
kommt, dass ein Unternehmensverbund vorläge. Dies darf u. E. nicht zwangsläufig zu einem
Ablehnungsbescheid und einer Zurückforderung der Leistungen führen. Dies haben wir gegenüber dem BMWK deutlich gemacht und bitten, dies auch in Ihren Gesprächen mit den Bewilligungsstellen zu thematisieren....

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
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AKW
Fachmann
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Nachricht 63 von 102
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Öhm.... hab ich was verpasst?

 

Diese Mail hat mein Mandant am 20.09.2024 erhalten

AKW_1-1727073835244.png

 

AKW_0-1727073765498.png

 

Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich um ein Tippfehler handelt, da die ursprüngliche Frist bis 31.10.2023 ging... 

Auf der Homepage kann ich nichts finden und ich glaube diese Info wäre nicht an mir vorbei gegangen. 

 

Weis jemand was?

andrereissig
Allwissender
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Oha!

 

Hat eine Mitteilung der Bewilligungsstelle begründenden Charakter? Kann das als individuelle Fristverlängerung verstanden werden?

Live long and prosper!
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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Der Wortlaut "beauftragen sie einen NEUEN prüfenden Dritten..." kommt mir komisch vor.

 

Hat der Mandant irgendwas gemacht, von dem Sie nichts wissen? 

AKW
Fachmann
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@andrereissig : Ich bezweifle das ich mich auf diese E-Mail berufen kann, zumal der Sachbearbeiter mal wieder nicht erkennbar ist. 

AKW_0-1727076269292.png

 

 

@oliverstippe :

Ja, der hat der alten Beraterin gekündigt, in der Meinung er müsse keine SAR machen... *Trommelwirbel* er muss es doch. 

 

Jetzt haben wir bzw. ich den noch abzuvespern. Dürfte aber machbar sein.

 

Grundsätzlich ging es mir nur um den 31.10.2024. Aber da alle einschlägigen Kanäle nichts dazu bringen, und hier auch nicht gleich bestätigt wird, das es so ist, hab ich wohl nichts verpasst und es liegt einfach ein Tipp-Fehler vor. 

 

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Oder es ist doch eine aufgrund eines begründeten Einzelfalls gewährte Fristverlängerung. Dies halte ich durchaus für möglich, würde mich jedoch ohne Verifzierung nicht drauf verlassen.

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bodensee
Experte
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@AKW  schrieb:

@andrereissig : Ich bezweifle das ich mich auf diese E-Mail berufen kann, zumal der Sachbearbeiter mal wieder nicht erkennbar ist. 

AKW_0-1727076269292.png

 

 

@oliverstippe :

 

 

Grundsätzlich ging es mir nur um den 31.10.2024. Aber da alle einschlägigen Kanäle nichts dazu bringen, und hier auch nicht gleich bestätigt wird, das es so ist, hab ich wohl nichts verpasst und es liegt einfach ein Tipp-Fehler vor. 

 


Ich denke aufgrund der Kündigung der alten Beraterin und der Zeitnähe zm 30.9 hat die BWS eine individuelle Fristverlängerung bis zum 31.10. eingeräumt. 

 

DAs wurde mir auch schon in 2 Fällen eröffnet, hatte ich erwähnt das 2 Org.profile angelegt waren für den gleichen Mandanten eines für SAR 1 und eines für das 2. Paket. Da ich hier die Zustimmung der L-Bank brauche die müssen einen Antrag stornieren und erst danach kann ich das richtig stellen und 1 Org. profil löschen. Frist sei kein Problem da der Antrag eingereicht ist sei das kein Problem. Die Probleme bekommen nur alle diejenigen die noch nicht eingereicht sind und das scheinen nicht wenige zu sein.  

 

Wahrscheinlich ist dann am 30.9. von 0.00 - 24 Uhr Wartung des Servers. 😉

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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alexandereckel
Einsteiger
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Nachfrist bis 15.10.2024

 

https://www.youtube.com/watch?v=IbnYwBLekBo

 

Inoffizielle Fristverlängerung !

AKW
Fachmann
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Also der Mandant hatte nie eine Fristverlängerung beantragt. Er hat lediglich nachgefragt ob sein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Neustarthilfe angekommen ist. 

 

In der Antwort war die Erläuterung, dass der Widerspruch eingegangen ist und das er noch die Schlussabrechnung ÜBH3+ machen soll bis zum 31.10.2024.

 

Der Mandant hat jetzt darauf geantwortet und sich für die Fristverlängerung bedankt. Bin mal gespannt was da zurück kommt. 

 

Fristverlängerung: 
Naja war ja fast absehbar 😉 Mein Tipp bleibt der 31.12.2024

deusex
Allwissender
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Also, die Tipps in allen Ehren und auch ich rechne noch mit einer Verlängerung, aber Stand heute ist offiziell der 30.09.2024 für alle Schlussabrechnungen.

 

Es sei denn, es wurde von der Zuschussstelle individuell eine Verlängerung, wegen technischer Ursachen, gewährt. So meine aktuelle Kenntnis.

 

Die Ansage zur Vollrückzahlung bei Nichteinhaltung der Frist ist (bisher) aller Hilfen wurde massiv kommunziert. Ob das nun fair ist, ist eine andere Sache.

 

Möglicherweise wird auch der Druck hochgehalten bis fünf Tage vor Ultimo, damit die prüfenden Dritten Tag und Nacht Vollgas geben.

 

Nichtsdestotrotz orientiere ich mich niemals an irgendwelchen späteren Fristen, die so in den Raum geworfen werden. . .

 

Die Versäumnis geht letztlich zu Lasten des prüfenden Dritten (Haftung).

 

 

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MK3
Beginner
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Hallo, ich benötige Ihren fachlichen Rat:

in Stichpunkten: 8 Einzelunternehmen. SAR 1 inkl. Erklärungen der Antragssteller in 8/2022 übermittelt; nach 1 Jahr Prüfung durch die IHK: Verbundunternehmen; sodann alles konsolidiert + übermittelt inkl. Erklärung des Antragsstellers (Verbundführer);

 

Aktuelle Anforderung der IHK: „die Erklärungen des Antragstellers“ der Verbundunternehmen mit eigenen Einzelanträgen in der Phase 1 wurden noch nicht vollständig hochgeladen. Diese sind gesondert für jedes Verbundunternehmen mit eigenem Einzelantrag in Phase 1 abzugeben (vgl. hierzu den Leitfaden für prüfende Dritte, Tz  3.6.6).

 

Klar ist: hätte ich die Erklärungen in 2022 nicht hochgeladen, wäre durch die automatisierte Vorprüfung innerhalb von wenigen Tagen eine entsprechende Rückmeldung / Anforderung gekommen. Es ist ärgerlich, dass viele Dinge 2 oder 3 Mal angefordert werden. Die L-Bank war hier ja phasenweise führend.

 

Ich finde diese Tz nicht. Weder im Leitfaden für prüfende Dritte (Paket 1) noch in den weiteren Docs auf der Seite des BMWK. Kennen Sie diese Tz und wo kann ich diese finden?

 

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wwinkelhausen
Meister
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Echt jetzt? Einmal nach Leitfaden für prüfende Dritte gegoogelt: Leitfaden für prüfende Dritte in der Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Dinosaurier
MK3
Beginner
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1000 Dank. Ich hatte die Ursprungsversion... hier gabe es die 3.6.6. noch nicht. nochmals Danke

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bodensee
Experte
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Und jeden Tag grüßt das Murmeltier- hier die L-Bank bzw. die Steuerberaterkammer: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

obschon die Schlussabrechnungsfrist – sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde – offiziell am 30. September 2024 endet, wird über die Hotline des Service-Desk für prüfende Dritte (030 / 530 199 322) nunmehr mitgeteilt, dass

 

„die Funktion zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung über das Fristende hinaus bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet ist und erst danach gesperrt wird. Damit ist gewährleistet, dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen auf Ihrer Seite eine Einreichung möglich ist. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle entgegengenommen und bearbeitet.“

 

Diese „technische Übergangsfrist“ ist nach unserer Kenntnis als faktische Fristverlängerung zu verstehen. Weitere Informationen, insbesondere über die Zeit nach dem 15. Oktober 2024, liegen uns nicht vor!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

 

bodensee_0-1727175519455.jpeg

 

Wentzingerstraße 19

79106 Freiburg

 

Tel.: 07 61/7 05 26-0

Fax: 07 61/7 05 26-26

mailto:info@stbk-suedbaden.de

www.stbk-suedbaden.de

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Arnd05
Aufsteiger
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mein Tipp: das wird nicht das letzte Murmeltier sein....

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MK3
Beginner
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Wo findet man die die sogenannte "Erklärung für verbundene Unternehmen" als Formular / Download? Die SAR 1 des Mandanten wurde bereits vor mehr als 1 Jahr übermittelt. Meines Wissens hing dies Erklärung für verbundenen Unternehmen damals nicht an der SAR 1. Lediglich die Erklärung für den Antragssteller (Verbundführer)...

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andrereissig
Allwissender
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@MK3  schrieb:

Wo findet man die die sogenannte "Erklärung für verbundene Unternehmen" als Formular / Download? Die SAR 1 des Mandanten wurde bereits vor mehr als 1 Jahr übermittelt. Meines Wissens hing dies Erklärung für verbundenen Unternehmen damals nicht an der SAR 1. Lediglich die Erklärung für den Antragssteller (Verbundführer)...


Die kann man beim Verbundantrag unter den eigentlichen Antragsdaten herunterladen:

 

andrereissig_0-1727182597769.png

 

Live long and prosper!
MK3
Beginner
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... wie gesagt bin ich nicht mehr in der "Antragsphase" sondern der Antrag wurde vor über 1 Jahr übermittelt. ich bin mir ziemlich sicher, dass eine solche Anlage nicht enthalten war.

 

könnten Sie mir so eine pdf  einstellen, die ich dann für meinen Zweck bearbeiten kann, da ich 7 Erklärungen abgeben muss für 1 Verbund. ich bin seit 65 Minuten in der Hotline BMWK erfolglos in der Warteschleife und daher wirklich verzweifelt....

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andrereissig
Allwissender
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Nachricht 80 von 102
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@MK3  schrieb:

 

könnten Sie mir so eine pdf  einstellen, die ich dann für meinen Zweck bearbeiten kann, da ich 7 Erklärungen abgeben muss für 1 Verbund.


Das ist gar nicht nötig. Die Erklärung ist 100 % identisch mit der Erklärung des Antragstellers, die Sie schon haben.

 

Oben sind lediglich kein Name und kein Unternehmensname eingefügt. Wenn Sie bei Ihrer Erklärung also oben einfach die Antragsteller austauschen, haben Sie, was Sie benötigen.

 

Das Dokument, was in meinem Screenshot oben heruntergeladen werden kann, ist im Kopfbereich leer. Dort stehen nur Datum und Antragsnummer.

 


@MK3  schrieb:

ich bin seit 65 Minuten in der Hotline BMWK erfolglos in der Warteschleife und daher wirklich verzweifelt....


Hänge auch schon wieder seit einer Dreiviertelstunde drin.

Live long and prosper!
MK3
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mega lieben Dank!!!! 🙂 .... habe ich mir fast schon gedacht und es vorbereitet.

Das gibt mir jetzt wirklich "Sicherheit".... denn die IHK ist wirklich ein harter Brocken.....

Mitleser
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Kleine Anmerkung:

Die hier angesprochene gesonderte Erklärung der Antragsteller für verbundene Unternehmen ist mE nur dann zu wählen, wenn es im Verbund verschiedene (!) Antragsteller gab.

 

Im Standardfall stellt doch meist ein und dasselbe Unternehmen die Anträge für den gesamten Verbund. Jedenfalls haben das meine Mandanten so gehandhabt. In diesem Fall gibt es genau einen (!) Antragsteller für den gesamten Unternehmensverbund.

 

MK3
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korrekt. Aber: die IHK besteht auf eine nochmalige Abgabe der Erklärungen aller Verbundpartner. Obwohl hier keiner der Unternehmen eine abweichende Hilfe hatte, etc. Nachdem zwischen der 1. und 2 Rückfrage über ein Jahr vergangen ist, ist es warscheinlich nicht zielführend sich hier zu widersetzten. Ich werde mich jedoch in dem Anschreiben dazu äußern. Vielen Dank.

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bodensee
Experte
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Nachricht 84 von 102
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Ihr Tipp kam völlig zu Recht denn heute : 

 

 

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 Rundschreiben der Bundessteuerberaterkammer an die  Steuerberaterkammern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
SusanneR
Aufsteiger
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Nachricht 85 von 102
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Ich habe es leider nach all den Monaten immer noch nicht ganz verstanden.

 

Die Kosten des prüfenden Dritten darf ich im ersten Fördermonat ansetzen oder gleichmäßig über die Fördermonate verteilen oder im Monat der Fälligkeit ansetzen. So weit so klar.

 

Der Vorberater hatte die Kosten in dem Monat mit den 100% Förderung angesetzt, allerdings hat er anscheinend gar nichts in Rechnung gestellt, zumindest taucht auf keiner mir vorliegenden Rechnung etwas auf.

Nun möchte ich meine Zeiten mit dem entsprechenden Betrag in Rechnung stellen, das kommt in etwa hin und der Betrag bleibt förderfähig.

 

Aber: nach meinem Verständnis wäre doch der erste Fördermonat der in der zweiten Zeile mit nur 40%, oder?

Und wenn ich die Kosten gleichmäßig verteile, dann nur auf die 3 Monate mit grünem Haken, oder?

 

Bildschirmfoto_25-9-2024_124542_antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.jpeg

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AKW
Fachmann
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Nachricht 86 von 102
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Genau. So würd ich es auch sagen. 

 

Erste Fördermonat ist die zweite Zeile.

 

Eine Verteilung erfolgt nur auf die Monate, für welche ich eine Förderung bekomme. 

 

Ohne exakte Durchrechnung würde ich sagen, dass eine Verteilung der Kosten auf alle Förderfähigen Monate am günstigsten ist. 

 

Allerdings hat mir die L-Bank das Wahlrecht auch schon mal abgestritten. Mandant hats nicht gejuckt, deswegen keine Erfahrungen zu einem Widerspruchverfahren. 

 

Grüße

 

AKW

 

bodensee
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Ja das wurde hier auch schon mehrfach diskutiert. 

 

Am Anfang hatten wir die FAQ so interpretiert das auf alle Monate gleichmäßig verteilt werden muss sprich auch die nicht förderfähigen. 

 

Allerdings kam ein Kollege durchaus auf die berechtigte Idee nur auf die förderfähigen Monate gleichmäßig zu verteilen . Das dürften dann auch die meisten Kollegen  so übernommen haben. Und wenn ich mich Recht erinnere wurde dieser Sachverhalten von einzelnen BWS auch so bescheiden, bei anderen kamen nachfragen. 

 

Fälligkeit unserer Rechnung ist in aller Regel zu spät, da die Rg. bezahlt sein sollte ( Lukas Hendricks) bevor der Antrag eingereicht ist  bleiben nur die Optionen 1. förderfähiger Monat oder Verteilung auf die förderfähigen Monate. Es gibt Konstellationen da ist das Verteilen trotz 100% Förderung im ersten Monat besser, wegen EK- Zuschuss und Pers. kosten zuschuss so hatte ich oft Förderquoten für meine Rechnung von 120-140%.  Was den Mandaten in aller Regel erfreut. 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bodensee
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sie waren schneller 🤣

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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SusanneR
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Nachricht 89 von 102
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@bodensee und @AKW Herzlichen Dank! Ist immer angenehm, wenn man seine unter Zeitdruck entstehenden Gedankengänge bestätigt bekommt.

 

Viele Grüße aus der Pfalz!
AKW
Fachmann
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Nachricht 90 von 102
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Öhm... ich hab da mal ne vielleicht saudumme Frage:

 

Ich hab einen Mandanten jetzt noch bekommen, der nur die ÜBH3+ beantragt hat. 

 

Also brav hier ausgewählt, dass keine ÜBH3 etc beantragt wurde:

AKW_0-1727427048280.png

 

Also mach ich mich auf die Suche nach dem Feld bei dem man angeben darf, wieviel Monate der Umsatzausfall bei über 50% lag. Zu meiner Verwunderung finde ich nichts... ich wusste aber, dass es das mal gab. Also FAQ gestöbert.. jops nichts verwechselt, ÜBH3+ hat nen EK-Zuschuss.

 

Hab dann das Auswahlfenster gefunden. Das taucht auf, wenn ich ÜBH3 etc beantragt habe:

AKW_1-1727427172500.png

 

 

Lange Rede kurze Frage:

Bekomm ich den EK-Zuschuss in der ÜBH3+ nur, wenn ich auch ÜBH 3 etc beantragt hab?

Laut FAQ ist das so, aber ist das Logisch ? (ja ich weis wir sind in den ÜBH da ist nichts logisch)

AKW_2-1727427246167.png

 

Danke für eine kurze Bestätigung oder Korrektur meiner Vermutung. 

 

Grüße

 

AKW

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letzte Antwort am 31.01.2025 11:39:51 von oaausb69
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