Hallo,
es sind ja bereits die Überbrückungshlfen I, II und III gelaufen und die Anträge gestellt, für die erste Überbrückungshilfe bereits vor einem Jahr.
Ich würde gerne die Schlussabrechnungen machen, habe aber im Antragsportal immer noch keine Funktionalität für die Schlussabrechnungen gefunden.
Vielleicht hat jemand eine Informationen, wann es möglich sein wird, die Schlussabrechnungen vorzunehmen.
Vielen Dank im voraus.
Diese werden derzeit programmiert und sollen dann in Etappen bis zum 30.06.2022 erledigt werden. Ich kann zu dem Thema nur die Seite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt empfehlen, besser geht es nicht.
Guten Morgen,
so wie ich es verstanden habe (aber vielleicht wurde da auch schon wieder was geändert - das passiert in dem Bereich ja leider sehr schnell), sind doch alle Hilfen bis auf die ÜH 3 bis Ende diesen Jahres zurück zu melden, was gelinde gesagt bei der ganzen Menge an Anträge ziemlich ambitioniert erscheint. Ich hoffe, dass in dem Zusammenhang die Fristen noch einmal verlängert werden...
MfG,
Dirk Schmakies
Wenn auf der Seite der Kammer nachgelesen wird, dann ist klar erkennbar, dass erst mit ÜI und ÜII begonnen wird, dann erfolgt ÜIII und das dauert bis 30.06.2022 (!!). Momentan programmieren die an der ÜIII Plus rum und an der Neustarthilfe Plus. Zudem konnte man auf der Kammerseite nachlesen, dass im August (!) 2021 über eine mögliche Verlängerung für Oktober bis Dezember 2021 nachgedacht wird.
Je mehr hier passiert, umso weniger Zeit ist für die Programmierung.
Zur Erinnerung: Bitte nutzen Sie die Seite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt, ich wäre ohne die Arbeit dieser Helden im Hintergrund schon längst untergegangen.
Guten Morgen,
Sie haben es bereits sehr gut zusammengefasst👍.
Die Schlussabrechnung im Schlussabrechnungspaket I (ÜHI-ÜHIII, ggf. Novemberhilfe, Dezemberhilfe) wird voraussichtlich ab 11/2021 bis 30.06.2022 starten. Es werden aber in dem Paket I aus technischen Gründen erst nach und nach die einzelnen Programm freigeschalten.
Über die Fristsetzungen zur Schlussabrechnung wird in Kürze offiziell informiert.
(Linksetzung erfolgt ehrenamtlich und ohne Provision😉)
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/
PS: Heute startet die Beantragung der Neustarthilfe Plus und voraussichtlich nächste Woche die Überbrückungshilfe III Plus, wobei Auszahlungen wohl Anfang August erfolgen.
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Hallo zusammen,
ich wollte anfangen die Schlussabrechnungen zu bearbeiten, weil es hieß ab Mitte Februar würde dies über das Antragsportal funktionieren.
Leider musste ich feststellen , dass dies noch nicht möglich ist.
Kann mir jemand sagen ab wann ich damit rechnen kann bzw. mit der Bearbeitung starten kann?
Liebe Grüße
Theresa
Auszug aus einem aktuellen Newsletter vom StB-Verband Berlin-Brandenburg:
Verschiebung Schlussabrechnung
Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt hat darüber informiert, dass die Freigabe der Schlussabrechnung auf Grund der Programmierung der Überbrückungshilfe IV und des Folgeprogramms noch andauern und die Schlussabrechnung nun voraussichtlich erst zwischen März und Mai 2022 starten wird. Eigentlich sollte die Schlussabrechnung Mitte Februar 2022 mit dem Schlussabrechnungspaket I (Überbrückungshilfe I bis III sowie November- und Dezemberhilfe) für die ersten Standardfälle starten. Wir empfehlen, die Verschiebung den Mandanten bereits frühzeitig zu signalisieren, um Nachfragen zum Start der Schlussabrechnung zu vermindern.
Vielen Dank für die Rückmeldung 🙂
Täglich in den von Hilmar Speck gesponsorten Link schauen 😉
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/
Bisschen runterscollen, da wird täglich superfrisch das Neueste serviert.
Aktueller geht es nicht.
Grüße AKW
Die finale Freigabe der Schlussabrechnung für das Schlussabrechnungspaket 1 wird - wie hier bereits ausgeführt - leider noch etwas dauern. Anvisiert ist derzeit März-Mai 2022.
Da gerade die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis 30.06.2022 prioritär ansteht und bei der Schlussabrechnung diverse Wahlrechte und unterschiedliche Auslegungen/ Definitionen zu beachten sind, ist es wichtig, dass die Schlussabrechnung in den Standardfällen stabiler läuft.
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Sehr geehrter Herr Speck,
wie ist in den Schlussabrechnungen mit den Stb-Kosten für den Antrag zu verfahren, wenn bisher über einen Vorschuss abgerechnet wurde.
Nach Erstellung und Einreichung der Schlussabrechnung ist es ja im Zweifel aufgrund Rückfragen aus dem Portal etc. nicht getan.
Haben Sie eine Idee?
Vielen Dank
Hallo @IPSL ,
ich denke mal hier bleibt nichts anderes übrig, als den Aufwand welcher nach der Einreichung noch anfallen könnte, inklusive Bescheidprüfung, Auszahlungsprüfung, Erläuterungen an den Mandanten etc. sachgerecht zu schätzen und diese Schätzung zu dokumentieren.
Anträge mit kritischen Antragsinhalten ein deutlich höherer Aufwand als "Standard" Anträge. Wobei ein Standard-Antrag bei einem barzahlungsintensiven Unternehmen in der ÜBH4 vermutlich auch Aufwändig sein kann, da eventuell die Nachfragen kommen, ob etwas Bar bezahlt wurde....
Ich vermute ziemlich stark, dass vor allem die Kosten für die Antragstellung in der Schlussabrechnung nachgefragt und in Frage gestellt werden.
Hinterher werden wir alle schlauer und vorbereiteter für die nächsten ÜBHs sein.
Grüße
AKW
Hallo zusammen,
ich habe angefangen die Schlussabrechnungen zu bearbeiten , aber immer wenn ich bei der Überbrückungshilfe II angekommen bin, kommt eine Fehlermeldung das ein technisches Problem aufgetreten ist und sie an einer Lösung arbeiten.
Jetzt ist es aber so das ich in der Kanzlei die einzige bin die die Anträge gemacht hat und wir ja nun auch jetzt die Grundsteuererklärungen machen sollen.
Hat jemand eine Idee wann das Problem behoben wird bzw. hat noch jemand das selbe Problem?
Ende des Jahres ist ja schließlich auch bald.
Liebe Grüße
Theresa
Guten Morgen @Theresa_92 ,
ich hab leider noch keine Zeit gefunden an die Schlussabrechnungen ran zu gehen. Zumal ich noch keine mir zusagende Fortbildung dazu gefunden hab.
Die Fortbildung wird noch nicht angeboten, weil einfach zu viele Unklarheiten noch vorliegen, so die Begründung.
Deswegen kann ich dir bei der Fehlermeldung leider nicht helfen.
Ich warte auf jeden Fall diese Fortbildung ab, damit ich weis, wo die Unklarheiten überall sind, da ich sicher nicht alle weis oder erkannt habe.
Aber die Vergangenheit der durchgeplanten und durchstrukturierten sowie homogenen Überbrückungshilfeprogramme hat gezeigt, dass Fristen ab und zu mal aus heiterem Himmel verlängert werden können. Spätestens wenn die ÜBH 5 auf den Markt kommt 😉 (da steckt jetzt sehr viel Ironie drin... )
Ich geh davon aus, dass es auch für die Schlussabrechnung eine Fristverlängerung geben wird. Dennoch schau ich, dass ich, sobald ich meiner 2020er Fälle aufgearbeitet hab (also ab September) in die Schlussabrechnung einsteige. Bis dahin wird sich sicher noch was tun.
Bin hier auch der Einzige der sich darum kümmern "darf".
Grüße
AKW
Ich habe zur Zeit diesen Fehler:
"Aktuelle Hinweise zur Schlussabrechnung der Coronahilfen 2020 – 2022" vom Studienwerk war ein sehr gutes und hilfreiches Seminar, die Termine sind allerdings alle vorüber. Vielleicht lassen sich auf Anfrage noch die Aufzeichnungen nachbuchen.
Hallo @Stb2021 ,
danke für den Tipp. Ich habe meinen Standard Seminaranbieter 😉 Der hat sehr gute Excel Arbeitspapiere, sodass ich nicht mit der Datev-Programmhilfe arbeiten muss, die mir gar nicht liegt, da hier alles nach BWA aufgelistet wird und nicht nach erstem Fälligkeitsdatum.
Ich wollte nur keine Schleichwerbung für das Institut mit den 3 Buchstaben machen 😉
Grüße AKW
Nur der mit den drei Buchstaben und der Referent LH, dem könnte ich die Füße küssen. Die Seminare und sein Wissen haben mich durch diese Jahre getragen und ich konnte so viele Klippen umschiffen.
Bei der EPP hatte ich auch die Ehre, besser und strukturierter geht nicht.
Die Fristen für die Schlussabrechnung werden verlängert bis (mindestens) 30.06.2023.
Moin,
unsere Kammer wies noch einmal darauf hin, dass die Verlängerung nur für die Überbrückungshilfen, aber nicht für die Neustarthilfen gilt.
Aber die NSH sind ja auch deutlich einfacher abzurechnen.
Viele Grüße
Uwe Lutz