Leider ist in die Smart-IT die neue Version der StBVV noch nicht eingespielt.
Konnte schon jemand eine Rechnung für die Grundsteuererklärung schreiben?
Ich werde wohl wieder einmal tricksen müssen...
ja, 2461
cool. 👍
Ich vermute, die Erklärungen haben Sie aber nicht alle alleine erstellt. 😉
Ich habe gerade meine 1. Erklärung übermittelt und die 1. Rechnung geschrieben.
nö, genau genommen der mandant, indem er die daten bereitstellt.
aber vermutlich würde ich sonst ihre frage verstehen ;-).
kleiner hinweis: eventuell müssen noch die neue stbvv aktivieren
@Gelöschter Nutzer In der Smart-IT lässt sich die neue StVBB noch nicht aktivieren. Ich habe mir selbst ein Rechnungsmuster auf der Basis der neuen Rechtsgrundlage geschrieben.
Seinen die vorsichtig. Ich habe keine 2000 Mandanten. Aber von den im Verhältnis wenigen Mandanten von denen ich die Grundsteuerwerte bisher bekommen habe, wären 100 % der Erklärungen, wenn ich die Daten der Mandanten ungeprüft übernommen hätte, falsch gewesen.
Mit einfach übernehmen ist es leider nicht getan. Der Kollege Eggert sagte in seinem Grundsteuerseminar, dass er davon ausgeht, dass 90-95% der selbst erstellten Erklärungen falsch sein werden. Dass die Erklärungen der unberatenen Steuerpflichtigen richtig sind beruht eher auf Glück als auf Verstand.
2461 ist die Gebührenposition in EO Classic für das Bundesmodell ;-).
Wie haben natürlich noch nicht soviele erstellt…
Bei uns sind es nicht 100%… aber klar, man muss aufpassen und es kommt auch auf das modell an..
Hallo zusammen,
irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Die Gebührenposition 2461 finde ich in der StBVV vom 18.06.2022 nicht.
Schaue ich an falscher Stelle? Ich bin in der Auftragsvorlage und möchte Dort eine Gebührenposition hinzufügen.
VG
@lukasklein Heute ist die neue StBVV in der Smart-IT eingespielt. Die Gebührenarten 2461/2462 sind vorhanden. Haben Sie die neue StBVV schon aktiviert?
Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle öffnen => Extras => Einstellungen. Reiter "allgemein". Rechts steht "Rechtsgrundlage" => Verwendete Version der StBVV. Auf das Dateisymbol klicken und von7 auf 8 umstellen.
@lukasklein Steuerberatervergütungsverordnung: Von Version 01.07.2020 auf 18.06.2022 ... - DATEV Hilfe-Center
Ist nur für Eo comfort und das nutze ich nicht. Es gibt aber einen Hinweis für Aufträge & Auftragsvorlagen, die nicht umgestellt werden können.
@consulente_fiscale schrieb:(...) neue Version der StBVV noch nicht eingespielt.
In EO comfort verwende ich bis zur Einspielung der neuen StBVV die Kennung 2401111 zu § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV und passe sie manuell an den neuen Nr. 11a an.
Gute Idee, das würde ich auch so machen.
Leider stehen bei mir erst 2 Erklärungen zur Übermittlung bereit; keine Ahnung wann diese erfolgt.
Bei 2 weiteren Erklärungen warte ich seit mehr als einer Woche auf Hilfe zur Beseitigung eines Validierungsfehlers zur Gesamtfläche bei mehr als 10.000 qm, der sich durch nichts beseitigen lässt.
Nur die zu erwartenden Fristverlängerungen halten mich davon ab, bei fino die Reißleine zu ziehen.
Das Dumme ist nur, dass ich die enorme Zeit, die ich bisher in einige Erklärungen gesteckt habe, erst abrechnen kann, wenn diese übermittelt sind. Danke fino-
Ich habe bei Fino bereits die Reißleine gezogen.
Wenn ich in der Community lese, was alles nicht funktioniert und wieviel Zeit die Kollegen mit Fino verbringen und nicht mit Steuererklärungen abgeben. Dann war die Reißleine eine gute Entscheidung.
Die Erklärung ist auch schon bezahlt. Pauschalpreis mit Schnellzahlerskontoabzug. 😍
@HGM-AUDIT schrieb:
[...] Das Dumme ist nur, dass ich die enorme Zeit, die ich bisher in einige Erklärungen gesteckt habe, erst abrechnen kann, wenn diese übermittelt sind. [...]
... das Motto
"den/die Ersten beißen die Hunde"
fände ich ein wenig ungerecht für den/die betroffenen Mandanten.
... man könnte im IT-Bereich im Allgemeinen und bei den 'Grundsteuer-Lösungen' im Besonderen auch sagen:
"the early bird catches the bugs" ... oder so ähnlich
Wir rechnen (aus unserer Sicht fairerweise) mit Pauschalen für mehrere Kategorien von Immobilien und für unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad ab
Die genau ermittelte Zeitgebühr wäre aus unserer Sicht genauso ungerecht wie die Abrechnung nach Gegenstandswert und einem festen Zwanzigstel-Satz
Aber hier gibt es wohl eine große Spannbreite von 'zu billig' bis 'zu teuer'
Jede Kanzlei hat die Chance, einen 'modus operandi' zu finden, der für die Beteiligten akzeptabel ist
Ich bin gerade von mir selbst begeistert. 😎
Da ich nur mit ELSTER arbeite, wollte ich trotz alledem einen vollständig digitalen Prozess aufsetzen.
Es hat tatsächlich geklappt.
Ohne Programmieraufwand und ohne große Kosten.
Den Kollegen, die mit Fino "arbeiten" weiterhin viel Spaß bei der Fehlersuche im unfertigen Programm und beim generieren von Profit für Fino.
(* Ich weiß, ich bin ein böser Mensch. *)
Nachtrag: Ich habe mit "meinen Senioren" (70+) die digitale Freizeichnung der Grundsteuer-Erklärung probiert. Hat funktioniert.
Ich darf das G-Wort ja nicht schreiben. Es ist trotzdem g... 😎
gut
Wie gut, dass wir uns erst gar nicht dafür entschieden habe und direkt mit ELSTER gearbeitet haben.
Habe 10 Minuten gebraucht für eine Erklärung über Elster in Bawü. Das sind dann
Euro 9,25. Bei Finitotax kost das 25 Euro.
... das Eintragen der Daten in das ELSTER-Formular ist zeitlich gut kalkulierbar, wenn man alle Daten 'mundgerecht' zur Verfügung hat und wenn man sich darauf verlassen kann.
Die Frage ist, wer am Ende die Verantwortung trägt bei falschen Angaben
... der Mandant, der Mitwirkende aus dem steuerberatenden Berufsstand, die Berufshaftpflicht.
Ich gehe stark davon aus, dass immer der Steuerpflichtige den "Schwarzen Peter" in der Hand behält.
Mich würde schon interessieren, wieviele Feststellungserklärungen eindeutig falsch sind und von wem sie übermittelt wurden
... bei den Problemfällen wird es sowieso schwierig
... bei meinem gestrigen Telefonat mit der Bewertungsstelle eines Finanzamts bekam ich von der Finanzbeamtin die überraschend offene Antwort:
"Da habe ich leider auch keine Lösung für Sie. Dieser Fall ist so in ELSTER nicht deklarierbar"
woher bekomme ich denn den gegenstandswert aus fino?
Solange die Steuerberechnungen - mit Ausnahme der Wohngebäude - nicht möglich sind, gibt es auch keinen Gegenstandswert.
Das ist allerdings ohnehin nicht relevant. Solange die Erklärungen in der Elster-Übermittlung stecken bleiben - und ich vermute das ist bei - gefühlt - 95 % der Erklärungen der Fall (bei mir sind es 100 %) kann ohnehin nicht der Nachweis erbracht werden, dass die Leistung (incl. elektronischer Einreichung) erbracht ist.
fino geht da ganz schön liederlich mit unseren Vergütungen um.