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Eigenständige Registrierung SmartLogin bei Handywechsel via QR-Code?

Offen
letzte Antwort am 16.03.2023 09:02:09 von Stephanie_Kröning
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Stephanie_Kröning
Einsteiger
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Als Steuerberaterin wünsche ich mir eine eigenständige Registrierung des Mandanten für SmartLogin bei einem Handywechsel, sofern eine erstmalige Registrierung des Zugangs (auf dem Altgerät) durch meine Person erfolgt ist. Hiermit würde ich mir die zahlreichen und für beide Parteien zeitraubenden Anrufe bei einem Handywechsel zwecks neuer Registrierung und der ganzen Rechteverwaltung ersparen. 

 

Wäre es hier nicht möglich, bei einem Handywechsel den neuen SmartLogin via QR-Code des alten Zugangs freizuschalten und die Rechte für den neuen Zugang entsprechend zu vererben? 

 

EDIT: Gemeint ist der Fall, in welchem kein Brief mehr vorliegt und wir als Berater gefragt sind. Vielleicht wäre es dann technisch möglich, einen QR-Code mit altem SmartLogin zu erzeugen?

Status: Offen
19 Kommentare
mkinzler
Meister
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Das funktioniert doch schon jetzt. Durch erneute Registrierung am neuen Smartphone wird das vorhandene ungültig.

metalposaunist
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What? 😲 Wenn man heute ein SmartLogin bestellt, möge das Mandat den Brief der DATEV gut aufbewahren, weil man damit jedes neue Smartphone wieder registrieren kann. Also neues Smartphone, SmartLogin App laden oder aus der Datensicherung wiederherstellen, QR-Code abfotografieren aus dem Schreiben oder manuell die beiden 8-stelligen Ziffern eingeben, auf die E-Mail warten, bestätigen, fertig. 

 

Das bestehende SmartLogin kann man also mitnehmen und macht auch nur Sinn, weil daran z.B. EBICS Zugänge hängen. Sonst herrscht irgendwann Chaos, weil 1 Person x SmartLogin IDs hat. 

 

Was cool wäre, wenn die natürliche Person den Brief natürlich nicht mehr griffbereit hat und auch nicht eingescannt hat aber einen mIDentity nutzt: Login per mIDentity und wo auch immer wird dann der QR-Code angezeigt, mit dem man sein SmartLogin bestücken kann. So finden beide Medien zusammen 😉.

 

EDITH: @mkinzler Deine Antwort hat bei mir während des Schreibens ein: Fehler bei der Authentifizierung verursacht 😂. Zum Glück klappt hier copy/paste, dass meine Antwort nicht ins Nirwana verschwand und nein, die automatische Speicherung hatte nur einen Teil meiner Antwort wiederhergestellt. 

Stephanie_Kröning
Einsteiger
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@metalposaunist Den letztgenannten Fall meine ich. Die Briefe verschwinden im Nirgendwo, also müssen wir wieder registrieren. Da wäre es mir lieb, wenn der Mandant den QR-Code mit bisherigem SmartLogin auffindbar machen kann. Das Thema macht mich gerade jetzt zum Jahresende wahnsinnig. 

mkinzler
Meister
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@Stephanie_KröningAuch das geht schon. In der SmartLogin-Verwaltung können die Keys für die Accounts ausgelesen werden (leider kein QR Code)

metalposaunist
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@Stephanie_Kröning: Ah, okay 👍. Dann wird's deutlich 😊. Naja, Digitalisierung und so halt. DATEV. Papier schließt die Digitalisierung ja nicht aus. YouTube. Immerhin sind's nur 2x 8 Ziffern. Blöd nur, wenn man sich vertippt und das Passwort ... und dann fängt man vorne wieder an 😂DATEV SmartLogin App Einrichtung: 1 Wunsch

 

Cool wäre ja auch eine Anzeige und Export des QR-Codes in der SmartLogin Administration 😎. Dann kann man den QR-Code via E-Mail mit Verschlüsselung oder via Kanzleiportal an den Mandanten schicken, der dann so den QR-Code immer hat. 

 

1000 und 1 Möglichkeit. So bleibt nur: call Manuel 📞👨

 

@mkinzler: Die Mandanten sollen aber selbstständig, eigenmächtig ohne StB und bei nicht-Vorhandensein des Schreibens der DATEV in der Lage sein, das Smartphone zu wechseln. Ich kenne es auch zu Genüge: das iPhone ist fertig und dann sagt die SmartLogin App: äh, Zugangsdaten und das Mandat so: Was weiß ich wo das Papier 📜 der DATEV ist. Bestimmt in der Schublade in der Firma. Bin jetzt im HomeOffice. Na das ist ja jetzt doof. 

 

Murphy - ich grüße ihn gern von Euch 👋.

Stephanie_Kröning
Einsteiger
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@metalposaunist Ja, so in der Art. Man muss sich hierfür ja in beide Seiten versetzen: der Mandant sieht nicht, was zu tun ist, sofern das Handy gewechselt wird. Wir in der Kanzlei wiederum werden von diesen Anfragen überhäuft. Es sollte insgesamt eine anwenderfreundliches und sichtbares Konzept für den Mandanten für diese Fälle her. Auch wenn es banal klingen mag.  

RAHagena
Meister
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Den Wunsch hatte ich auch schon häufiger, wir richten Smartlogin immer schon vor dem Brief ein, die Anzeige vom QR-Code in der Smartlogin Admin wäre ein Traum! 

RAHagena
Meister
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Vielleicht kannst du die Idea dahingehend umformulieren/aktualisieren/erweitern, dass Du dem Mandanten vor Ort ein Smartlogin einrichten und hierfür den QR-Code statt vorlesen-und-eintippen nutzen möchtest. Hierzu sollte er in der Smartlogin Admin angezeigt werden.

vogtsburger
Allwissender
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schrieb:
[...] die Anzeige vom QR-Code in der Smartlogin Admin wäre ein Traum! [...]


... der aber nicht Traum bleiben sollte, sondern Wirklichkeit werden müsste 😎

RAHagena
Meister
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Hm, wie wäre es dann mit Voten!? 

omoe
Einsteiger
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Noch traumhafter wäre es, wenn man den Registrierungsbrief, der an den Mandanten ging, in der Administration als PDF herunterladen könnte.

Stephanie_Kröning
Einsteiger
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Zwischenzeitlich fehlt mir die Bearbeitungsoption für meinen eigenen Beitrag. Eventuell habe ich diese Option wieder, wenn ich den Beitrag als neu kennzeichne. Fraglich nur, ob ich dann DATEV-intern die Prio meiner Idee zerschieße? 😉 

RAHagena
Meister
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Noch traumhafter wäre es, wenn man den Registrierungsbrief, der an den Mandanten ging, in der Administration als PDF herunterladen könnte.

Aber was will ich mit dem Rest, mir reicht doch der QR Code und das Wissen, für den wen der ist!? Bei der Frage, ob ich den als Bild oder PDF verschicke, dürfte wenig für ein PDF sprechen?! 

RAHagena
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Am Ende ist mir das Format egal, der Mandant soll mit seinem Handy die Möglichkeit haben, den QR Code zu nutzen, auch wenn der Brief weg ist. Das einzige, was ich aus dem Brief nicht nachstellen kann, ist der QR Code.
Ein QR-Codegenerator zB würde auch helfen, dann kann ich die Daten übernehmen und dem Mandanten einen QR zeigen, wäre auf jeden Fall smarter als Vorlesen. 

omoe
Einsteiger
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Wenn man aus Sicherheitsgründen den QR-Code nicht per E-Mail versenden möchte, ist ein PDF praktischer.

 

Beim jetzigen Verfahren ist es lästig, dass beim Neuversand des Registrierungsbriefs auch ein neuer Registrierungscode erstellt wird.

 

Ich hatte vor ein paar Wochen diese Funktion zum ersten Mal benutzt. Ich habe in der Administration auch eine Bestätigungsmeldung erhalten, dass ein Brief verschickt wird.

Nach vier Tagen ist aber beim Mandaten nichts angekommen. Im Versandstatus war auch nicht ersichtlich, dass ein Brief rausgegangen ist.

 

Ich habe mir dann diverse Fragen gestellt:

 

Ist der Brief überhaupt rausgegangen oder ist er auf dem Versandweg verloren gegangen?


Soll ich noch einen neuen Registrierungsbrief mit einem neuen Registrierungscode versenden lassen, mit dem Risiko, dass der erste Brief mit den dann ungültigen Daten doch noch ankommt?


Wurde der Auftrag bei der Datev evtl. noch nicht bearbeitet und noch kein neuer Registrierungscode erstellt? Wenn ich den angezeigten Code jetzt telefonisch an den Mandanten weitergebe und die Datev erstellt am nächsten Tag einen neuen Registrierungscode, wird die bestehende Registrierung dann gelöscht?

 


Hätte es die Möglichkeit gegeben, den ursprünglichen Registrierungsbrief herunterzuladen, hätte ich ihn selber per Post verschickt und wäre mir sicher gewesen, dass er höchstwahrscheinlich am nächsten Tag ankommt.

 

RAHagena
Meister
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Wenn man aus Sicherheitsgründen den QR-Code nicht per E-Mail versenden möchte, ist ein PDF praktischer

😂 Was machen Sie denn mit dem PDF? Und inwiefern ist es anders, wenn es eine Bilddatei ist?

omoe
Einsteiger
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rahagena schrieb:

😂  Was machen Sie denn mit dem PDF? Und inwiefern ist es anders, wenn es eine Bilddatei ist?

 Vielen Dank, dass Sie mich auslachen, ohne meinen Post vollständig gelesen/verstanden zu haben.

 

Da ich heute aber besonders nett bin, hier noch mal die passende Stelle aus meinem Post:

 

"Hätte es die Möglichkeit gegeben, den ursprünglichen Registrierungsbrief herunterzuladen, hätte ich ihn selber per Post verschickt und wäre mir sicher gewesen, dass er höchstwahrscheinlich am nächsten Tag ankommt."

 

Und nein, ich werde den Registrierungscode niemals per E-Mail versenden, da ich viel Wert auf die Sicherheit der mir anvertrauten Daten lege. Die Datev sieht das genauso und schreibt daher in der Smartlogin-Administration:

 

"Der hier angezeigte Registrierungscode darf nicht per E-Mail versendet werden, da während der Registrierung eine Verifizierung per E-Mail als zusätzlicher Sicherheitsschritt erfolgt. Wir empfehlen Ihnen, den Registrierungscode nur per Telefon oder persönlich zu übermitteln."

RAHagena
Meister
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Sie unterstellten mir, dass ich den Datenschutz nicht ernst nehme, weil ich oder zumindest jemand den QR-Code per E-Mail verschicken will. Diese Gefahr sehen Sie dadurch gebannt, dass der QR-Code auf einer PDF-Datei dargestellt wird.

 

Fand ich lustig... denn auch eine PDF kann ich per Mail verschicken, 
vor allem aber will hier niemand den Code per Mail verschicken! 

 

Wenn Sie die digitale Datei ausdrucken und per Post verschicken möchten, benötigen Sie keine PDF sondern Papier und einen Drucker. 

 


Ich persönlich möchte den Code meinen Mandanten zeigen, damit diese vor Ort das Handy zücken- und Smartlogin einrichten können. 

Stephanie_Kröning
Einsteiger
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Liebe Kollegen, artig bleiben. 😉

 

Gibt mir mal Tipps zur Ergänzung meiner Idee; was genau sollte noch hinzugefügt werden? Die Idee scheint ja doch mehrere Kollegen zu bewegen. Habt einen wunderschönen Donnerstag!

 

Viele Grüße

Stephanie