Wie wird die abgebende Kanzlei informiert, dass ein entsprechender Auftrag existiert?
Über DATEV Mitteilungen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Auf jeden Fall per Mail. Ob über DATEV-Mitteilungen, wenn keine Mail-Adresse bekannt ist, weiß ich tatsächlich nicht.
Hallo.
Über Email hatten wir eine Nachricht von Datev erhalten, dass Daten übertragen werden sollen.
Später kam dann über DATEV-Mitteilungen die Nachricht, dass die von uns freigegebenen Daten übertragen wurden.
Viele Grüße
::Edit: Korrektur wegen Email ::
@tobias_maass: Da fehlt aber einiges an Information aber ich kann mir denken, dass Sie nicht einen Übertrag innerhalb der Mitgliedschaft meinen und auch den Einsatz vom LogistikAuftragOnline meinen?
Per Mail und per DATEV Mitteilungen aber @Johannes_Breitenbach ist dazu der Ansprechpartner bei DATEV.
Hallo @tobias_maass ,
der Mandantendatenübertrag online ist eine digitale Alternative zum PDF-Beleg.
Er arbeitet losgelöst von den internen DATEV Systemen (DATEV Mitteilungen, SK Online).
Eine Übertragsanfrage wird daher über die vom Erfasser des Auftrags eingegeben E-Mailadresse versendet (sofern bei der Erfassung keine Tippfehler passieren).
Über die Notifikation (E-Mail) können Sie die Anfrage dann öffnen. Vorausgesetzt sie sind mit ihrer SmartCard / SmartLogin für die erfasste Beraternummer berechtigt.
Im Mandantendatenübertrag online können Sie den Status ihrer z. B. Anforderung von Mandantendaten nachverfolgen, bis die andere Partei zugestimmt hat. Ab dann liegt der Auftrag bei uns im Logistik-Center. Auch in der heißen Zeit haben wir im Schnitt "nur" 1,27 Arbeitstage benötigt um den Auftrag zu prüfen und dann zu erfassen. Nach erfolgtem Übertrag (Nachtlauf) und ggf. einem weiteren Löschlauf etc. erhalten sie die Bestätigung zum Übertrag per DATEV Mitteilungen. Dieser Medienbruch ist derzeit leider nicht zu vermeiden.
In einer zukünftigen Lösung soll das alles komfortabler und schneller werden. Es bleibt spannend.
beste Grüße aus dem Home-Office in Mittelfranken
Johannes Breitenbach
Service Logistik
DATEV eG
Hallo und vielen Dank für die Erläuterung!
@Johannes_Breitenbach schrieb:
[...]
Über die Notifikation (E-Mail) können Sie die Anfrage dann öffnen. Vorausgesetzt sie sind mit ihrer SmartCard / SmartLogin für die erfasste Beraternummer berechtigt.
[...]
beste Grüße aus dem Home-Office in Mittelfranken
Johannes Breitenbach
Service Logistik
DATEV eG
Frage/Wunsch/Kritik:
- 4 Kanzleien (jeweils eigene DATEV-Mitgliedschaft) auf einem technischen System.
- Administratoren sind mit ihren Medien und Benutzern wechselseitig für die Mitgliedschaften freigeschaltet (ich kann beispielsweise in den Service-Anwendungen die jeweilige Mitgliedschaft aktiv auswählen) und die Rechte für Mandantenverwaltung RZ sind ebenfalls vergeben.
- Administratoren haben jeweils Zugriff auf die jeweilige Kanzlei-Standardadresse (bspw. info@) und erhalten darüber die von Ihnen o.g. "Notifikation".
Heutiger Fall:
- ich arbeite aktiv mit dem Stick der Kanzlei A
- es kommt eine LAO-Anfrage für Kanzlei B rein
- Stick A ist für Kanzlei B in dem o.g. Punkt "Mandantenverwaltung RZ" explizit freigeschaltet (dazu noch weitere Rechte - kann beispielsweise auch in alle SKs, DUO-Mandanten sehen etc pp)
- klicke ich mit gestecktem Stick A auf die URL des LAOs zu Kanzlei B, bekomme ich lediglich einen Hinweis, dass die Smartcard wohl nicht berechtigt wäre
Ist das so gewollt? Wenn ja: warum? Wenn nein: was mache ich falsch? Wenn "begründet" ja: warum geht dann der Rest (SKs, DUO...)?
Wäre fantastisch, wenn das mindestens für die künftige Entwicklung Beachtung finden würde.
Danke.
LG
Hallo @nadimb,
sie haben soweit alles richtig gemacht.
Allerdings unterstützt das Online-Formular keine mitgliedsübergreifende Freischaltung der SmartCard/SmartLogin. Dazu ist eine SmartCard/SmartLogin des betroffenen Mitglieds erforderlich.
vgl. Hilfe Dokument 1007877 im Abschnitt Hintergrund
Viele Grüße
Johannes Breitenbach
Service Logistik
DATEV eG
Vielen Dank für die Antwort!
Ich muss jetzt aber zwingend nach dem "WARUM?" fragen.
Es ergibt für mich keinerlei Sinn, dass ich ansonsten nahezu "alles" machen kann: bestellen, Daten ändern, Servicekontakte anlegen usw.
Den Weg "zu Fuß" (Formular) könnte ich ja auch gehen.
Diese "Konzernstrukturen" in Kanzleien dürften doch mittlerweile nicht mehr die absolute Ausnahme darstellen.
Ich würde liebend gerne die Begründung dazu verstehen - mag ja sein, dass das total logisch ist und es dann auch bei mir "klick" macht.
Danke.
LG