Hallo zusammen,
gibt es eigentlich eine sinnvolle Erklärung dazu, wieso eine Telefonnummer bei der Anlage der mandantengenutzten Beraternummer für die Einrichtung von "Meine Steuern" eine Pflichteingabe ist? Hier sollte doch wohl die Angabe der E-Mail-Adresse ausreichen. Teilweise läuft die Kommunikation ausschließlich über Mail/Teams etc., so dass mir in solchen Fällen gar keine Telefonnummer vorliegt. Was mache ich dann? Einfach die Telefonnummer der Kanzlei eintragen? Es kann ja nicht sein, dass wir jetzt den Mandanten nach der Telefonnummer fragen müssen, nur weil DATEV diese in ihrer Datenbank haben möchte?
Viele Grüße
Matthias
Die eigentliche Frage ist: Kennen Sie Basisdaten online?
Meines Wissens ist das was Sie beschreiben nicht mehr notwendig!?
Sollten Sie ihren Workflow trotzdem verfolgen, tragen Sie die Nummer der Kanzlei ein. Die Frage nach dem "Warum" wird ihnen hier voraussichtlich niemand endgültig beantworten.
Ich finde aber ja, wir sollten zwingend die Telefonnummer unserer Mandanten haben.
Wenn diese dann in den Stammdaten erfasst ist und die aktuellen Schnittstellen genutzt werden, ist das Feld ohnehin ausgefüllt. Dann brauche ich mich auch nicht zu fragen, warum das Feld in meinen Datenbeständen stehen soll. Möglicherweise kommt später eine Verknüpfung zum lokalen Telefon und Sie können daraus ihren Mandanten kontaktieren...
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@RAHagena schrieb:
Die eigentliche Frage ist: Kennen Sie Basisdaten online?
Ja, wird @m_steinert kennen. Hilft ihm aber bei einer mandantengenutzten Beraternummer: nichts.
@RAHagena schrieb:
Meines Wissens ist das was Sie beschreiben nicht mehr notwendig!?
Doch, leider ja.
@RAHagena schrieb:
Sollten Sie ihren Workflow trotzdem verfolgen, tragen Sie die Nummer der Kanzlei ein.
Falsche Daten in offizielle Echtformulare einzutragen kann keine Lösung sein. Wer weiß, wann einem das wieder auf die Füße fällt. Früher oder später, wenn DATEV wieder eine Änderung macht, die die Rufnummer betrifft. Und daneben: Standards. Wenn DATEV schnell und einfach arbeiten soll oder auch Support leisten soll, würde ich als DATEV Angestellter davon ausgehen, dass die Informationen zur Beraternummer - egal wie genutzt - zu 100% stimmen. Ist dem nicht so: fail.
Wenn man im Lohn nicht weiß, wie viel der Mitarbeiter verdient, trägt man auch nicht das Gehalt des Geschäftsführers ein. Aber ja, das sind dann natürlich wieder zwei Paar Schuhe. Bei mir nicht.
@metalposaunist schrieb:
Falsche Daten in offizielle Echtformulare einzutragen kann keine Lösung sein. Wer weiß, wann einem das wieder auf die Füße fällt.
Deshalb steht auch in meinem Post, dass die richtige Nummer richtig erfasst werden sollte 😉
Wer damit ein Problem hat, kann das lösen.
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Sofern dieses Problem https://www.datev-community.de/t5/Meine-Steuern/Masseverfahren-Meine-Steuern-inkl-Smartlogin-bestellen-u/m-p/332994 gemeint ist, ist die Frage allerdings falsch gestellt.
Die Anlage von meineSteuern geht massenhaft, nur die Anlage des Zugriffs für den Mandanten geht nur individuell. Ich kann mich nicht erinnern, dabei jemals eine Telefonnummer eingetippt zu haben...
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