Hallo in die "geplagte" Runde,
ich habe mich gerade durch die diversen Themen gescrollt und kann nur sagen, danke für alles, was uns noch nicht passiert ist oder wir so zum Glück nicht anwenden wollen😱
Wir haben ein Mandantenbetrieb, der arbeitet nicht mit DATEV 🙃😉. Wenn wir unsere E-Rechnung mit einem Tätigkeitsnachweis versenden, kann die E-Rechnung dort nicht eingelesen werden, weil der Tätigkeitsnachweis eine pdf. ist und an der E-Rechnung dran hängt, es werden nicht zwei Dateien übermittelt sondern nur eine.
Durfte sich schon mal jemand mit diesem Problem rumschlagen? Im Moment bekommen wir unsere Rechnungen nur bezahlt, wenn wir die Rechnung ausdrucken, neu einscannen und dann noch mal per E-Mail schicken.. finde den Fehler🤢
Kann mir nicht vorstellen, dass DATEV sein Versandkonzept so baut, dass es bei Tätigkeitsnachweisen immer zu Problemen kommt, oder bin ich da zu gutgläubig? 🤔
Falls jemand von Euch hier eine Idee hat, das Problem auch schon lösen durfte.. ich wäre für Input sehr dankbar.
Kommt gut durch Euren Tag!! Viele Grüße
Ich hatte ein ähnliches Problem, Tätigkeitsnachweis und Rechnung. Wir haben dies durch eine Einstellung auf dem Server korrigieren können.
Hallo Susuchmi,
danke für Deine Antwort.
Einstellung auf Eurem Server oder beim Mandanten? Weißt du näheres?
VG
Hallo @Vorzimmerdrache
wenn Ihre Rechnung wie Sie schreiben aus einer Datei besteht ("es werden nicht zwei Dateien übermittelt sondern nur eine "), dann ist das an sich richtig.
Wenn Sie wollen, kann Ihnen Ihr Mandant Ihre E-Rechnung per E-Mail nochmal zurücksenden.
Und Sie prüfen die E-Rechnung über einen Validierungsleser (z. B. Quba-Viewer – Quba E-Invoice Viewer)
Wenn der Rechner zurückgibt, dass Ihre Rechnung korrekt ist, dann ist die Software des Mandanten noch nicht für E-Rechnungen geeignet.
Und Sie müssen entscheiden
a) ob Sie solange bei diesem Mandanten wieder auf eine "sonstige Rechnung" zurückgehen oder
b) nachdem es ein Unternehmenskunde ist, auf die Verantwortung des Kunden verweisen, der spätestens 30 Tage nach Rechnungszustellung in Verzug kommt, unabhängig davon ob er die Rechnung lesen kann oder nicht. § 286 III BGB und/oder
c) dem Mandanten eine Consultingleistung anbieten zur Einführung einer passenden Software
Hallo Peter,
danke für diesen Hinweis.
Das werde ich zunächst mal machen mit der Validierung und das Ergebnis dann hier mit den Chefs besprechen.
Bin gespannt was die Prüfung unserer Rechnung ergibt.
Und ich bin mal wieder beeindruckt, was es hier für Wissen gibt. Dicken Daumen hoch dafür!
Schönes Wochenende nachher
... eine gute Idee, sich eine angeblich fehlerhafte E-Rechnung zusenden zu lassen, um sie mit einem Validierungstool zu prüfen ...
apropos: im vorliegenden Fall geht es nicht um eine E-Rechnung von der Kanzlei an den Mandanten, sondern um eine E-Rechnung eines Mandanten an einen Kunden
... ooops, ich wurde schon rechts überholt 😉
Hallo,
die Frage ist doch, unsere Rechnung falsch oder kann das EDV-Programm des Mandanten nicht leisten, was es soll.
Der Mandant ist der erste, der diese Probleme hat, obwohl auch andere Mandanten kein DATEV nutzen.
Und doch, es geht um eine Rechnung von uns an den Mandanten.
Viele Grüße
... sorry ... falsch interpretiert ...
... stimmt, es handelt sich tatsächlich doch um eine E-Rechnung der Kanzlei an einen Mandanten ...
... sonst wäre man als Kanzlei ja sowieso 'aus dem Schneider' gewesen (wg. Einsatz von Fremdsoftware beim Mandanten)
Das Hinzufügen von Anlagen zur E-Rechnung will ich auch noch stärker testen
Liebe Helfer,
ich möchte noch mal Rückmeldung zu meinem Post geben.
Weil ich das Problem letztlich nicht alleine lösen konnte, habe ich mich an DATEV gewendet.
Dort fragte man mich nach Programmname/Herstellername und teilte mir daraufhin mit, dass das "Problem" bei unserem Mandanten liege, also dessen Programm nicht richtig arbeite.
Der Hersteller ist jetzt informiert und arbeitet an einer Lösung.
Hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert, wenn bei einem Anbieter wie DATEV hier ein Problem vorliegen sollte, von dem dann auch noch niemand gehört hätte.
Aber gut zu wissen, dass unsere Seite einwandfrei läuft.
Kommt gut durch Euren Tag und viele sonnige Grüße aus dem Norden vom zufriedenen Vorzimmerdrachen