Beim ausbaldowern neuer Workflows und Workarounds stoße ich grade an diese Meldung, die mich technisch etwas überfordert.
Wie installiere ich also eine Cloud-Anwendung oder muss ich ggf. einen Servicekontakt öffnen 😉 ?
Deute ich das alles falsch und was ist gemeint ?
@metalposaunist Danke Dir 🙏!
Ließt der immer noch mit? Das ist ja schön...
Ich lass grad mal nen Gruß da 😉
Guten Morgen @deusex
Zu Beginn der Pilotphase der 19.0B wurde die elektronische Übermittlungssicht im MyDATEV Portal um weitere 8 Steuerleistungen aus dem DATEV Arbeitsplatz erweitert.
Nun werden neben reinen online Leistungen (EÜR Steuern) auch Leistungen aus dem DATEV Arbeitsplatz angezeigt. Ziel ist es, dass hier eine zentrale Übermittlungssicht mit allen Steuerleistungen geschaffen wird, sodass ein Nutzer aus dieser online-Sicht alle relevanten Übermittlungen/Stornierungen anstoßen kann. Ein Absprung in die jeweilige Leistung ist ebenfalls möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bereits um eine reine online-Anwendung handelt oder ob das Programm noch im DATEV Arbeitsplatz läuft.
Zur Pilotierung werden die bisherigen Nutzer von EÜR Steuern, als auch die Teilnehmer der Pilotphase diese Daten sehen können. Für ein Übermitteln oder Stornieren der neuen Leistungen ist jedoch die Installation der Version 19.0B erforderlich, da die eigentliche Leistungserstellung mit dem Übermittlungsprozess weiterhin über den DATEV Arbeitsplatz läuft.
Mit dieser Erweiterung gehen wir einen nächsten Schritt das MyDATEV Portal um weitere Funktionen aus dem DATEV Arbeitsplatz auszubauen. Die Verzahnung der online-Welt mit dem bestehenden DATEV Arbeitsplatz ist für die nächsten Jahre enorm wichtig.
Hierbei wird sich sukzessive der Arbeitsschwerpunkt weiter in Richtung Cloud verlagern, daher werden wir auch den Bereich der Geschäftsfeldübersichten im MyDATEV Portal kontinuierlich erweitern.
Mit freundlichem Gruß
Alexander
Hollweck
Für ein Übermitteln oder Stornieren der neuen Leistungen ist jedoch die Installation der Version 19.0B erforderlich, da die eigentliche Leistungserstellung mit dem Übermittlungsprozess weiterhin über den DATEV Arbeitsplatz läuft.
Sehr geehrter Herr @Alexander_Hollweck , das Prinzip habe ich verstanden, vielen Dank für die Erläuterungen. Ich denke, das ist auch für viele Andere hilfreich.
Die aufpoppende Meldung
ist allerdings äußerst irreführend, da diese den Eindruck hinterlässt, man müsse hier aktiv werden oder wurde noch nicht aktiv in Bezug auf eine Installation.
Insofern würde ich vorschlagen, die Info hierz einfach kurz und knapp auf
"Eine allgemeine Nutzung (außer EÜR Steuern) ist momentan noch nicht möglich. Wir informieren Sie zu gegebener Zeit."
Hallo @deusex
ich nehme das Feedback gerne mit. Eine Anpassung des Textes werden wir intern nochmal abstimmen...
Grundsätzlich sind sind eben nur die beiden Aktionen "Übermitteln" und "Stornieren" betroffen.
Das Öffnen der Leistung funktioniert auch ohne der Installation der Version 19.0B. Ebenso die Anzeige der gesamten Daten.
Aber wie eingangs erwähnt, wir nehmen das nochmal mit 🙂
MfG
Alexander Hollweck