Habt Ihr Erfahrungen mit Programmen gemacht, die eine qualifizierte elektronische Signatur herstellen und tatsächlich gut funktionieren?
Evtl. sind schon Steuererklärungen und Jahresabschlüsse/Bilanzen unterschrieben?
Welche guten Programme sind hier mit DATEV kompatibel, kostet nichts extra bei DATEV etc.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kommt ganz drauf an, was Euer exaktes Ziel 🏁 ist. 1000 und 1 technische Möglichkeit.
DRACOON soll sehr teuer sein; FP-Sign macht sich aktuell keinen Namen. tegolySign - Digitale Unterschrift nutzt MS Teams als Transportmittel (wie das hier mit Terminalserver und der Teams App bzw. Teams im Browser läuft, werde ich wohl nächste Woche wissen).
Zu Sign Live! CC DATEV Edition kann ich nichts sagen. DATEV selbst signiert mit Effizienzgewinn erreicht: DATEV signiert jährlich über 10'000x elektronisch (skribble.com) - das hat aber 0 Integration in DATEV DMS und wäre komplett als Browserlösung nebenbei zu führen.
Ich würde wohl zu KanzleiDrive greifen und das als großes Gesamtes betrachten. Auch aus Sicht des Mandanten, der möglichst wenige Portale haben will. @dprobst hat hier Erfahrungen zu: Kanzleidrive Dank Aufgaben, Nachrichten und Schnittstellen in alle Richtungen aktuell wohl das umfassendste Portal. Nutzt man allerdings schon kanzlei.land oder 5F oder, oder, oder ... müsste man abwägen, wie man genau vorgeht. Ein Wechsel solcher Mandantenplattformen, die sich nach Jahren etabliert haben, ist kein Pappenstil.
DigiBel bietet digitale Signaturen nur in Verbindung mit FP-Sign an. Dann hätte man auch dort schon 2 Verträge, was KanzleiDrive alles alleine kann.
Dracoon hat selbst keine Signatur-Lösung an Bord, sondern verwendet, wie auch 5F, die Lösung von FP-Sign. FP-Sign verlangt je nach Paket eine monatliche Pauschale von mind. 36,00 EUR. Darin sind bis zu
1.000.000 EES und FES pro Jahr enthalten, QES kosten 1,50 EUR pro Signatur.
Kanzleidrive bietet alle 3 Signaturvarianten (EES, FES, QES) an. Die Kosten betragen 0,30 EUR pro EES, 0,75 EUR pro FES und 1,50 EUR pro QES.
Allerdings hat Kanzleidrive eine EES "light" an Bord, die kostenlos ist, aber sich natürlich nicht für Verträge, Jahresabschlüsse, usw. eignet. Den einzigen Anwendungsfall sehe ich in der Freizeichnung der Steuererklärungen. Wir nutzen diese Version nicht, sondern setzen standardmäßig die FES ein, Jahresabschlüsse nur mit QES.
vielen Dank für die Erfahrungen und Tipps
vielen Dank für die Erfahrungen und Tipps
funktionierten denn der JA (wäre dann ohne Unterschrift), UST, GewSt etc. auch mit Freizeichnung online?
Kann ich in Freizeichnung online den JA mit digitaler qualifizierter Signatur reinstellen?
(habe bisher keine Möglichkeit dazu, "MeineSteuern" ist ja bisher auch nur beschränkt auf ESt)
@xyzmic schrieb:
funktionierten denn der JA (wäre dann ohne Unterschrift), UST, GewSt etc. auch mit Freizeichnung online?
Fragen und Antworten zu DATEV Freizeichnung online Punkt 3 & 4
@xyzmic schrieb:
Kann ich in Freizeichnung online den JA mit digitaler qualifizierter Signatur reinstellen?
Da mit SmartCard & SmartLogin unterschrieben wird, müsste das max. eine FES sein. QES gehen damit nicht. Leider steht das nicht im oben verlinkten Dokument. Können wir ja mal zusammen einen Hinweis an den Autor geben.
Denke daran, dass FZO auf Apple macOS Probleme machen kann und am iPhone / iPad sehr kaputt aussieht und allg. das UI zu wünschen übrig lässt und es funktional einige Dinge zu beachten gibt; min. bzgl. der Speicherung der Daten.
§245 HGB: Der Jahresabschluss ist vom kaufmann unter Angabe ds Datums zu unterzeichnen.
M.E. heisst das Schriftform und die kann ich nur durch eine QES ersetzen. QES setzt aber eine eindeutige Indentifizierung voraus (z.B. ePerso).
In FZO kannst du außerdem nur die eBilanz für das Finanzamt freizeichnen, nicht den handelsrechtlichen Jahresabschluss, den du z. B. für die Hitnerlegung/Offenlegung brauchst.
Vollständigkeitserklärungen, Gesellschafterbeschlüsse zur Feststellung der Jahresabschlüsse - ebenfalls Fehlanzeige in FZO
ok also ist hier noch Luft nach oben @Stefan_Bär
hier gibt es gesetzliche Anpassungen im BGB zur Schriftform = Unterschrift.
Künftig wird die Regel in Textform gesetzlich geändert und das Thema QES sicherlich und hoffentlich auch im BGB und HGB etc. festgeschrieben.
Der Entwurf ist bereits im Bundestag vom Justizministerium.