Bei uns gibt es neuerdings eine wunderliche Fehlermeldung. Bsp. Ltd. & Co. KG.
Diese ist bei den Stammdaten eine von der Datev hinterlegte Standard-Unternehmensform im Bereich Unternehmen/Vereinigung.
Neuerdings kommt die Fehlermeldung bei jeder denkbaren dazu eingestellten Rechtsform bei Mandantendaten Rechnungswesen | Grunddaten Rechnungswesen | Basisdaten Kontenzweckprüfung dass die Rechtsform angeblich nicht mit der Unternehmensform übereinstimmen würde. Freibleiben darf die Rechtsform aber auch nicht. Letztendlich sah ich mich gezwungen, den Mandanten auf GmbH & Co. KG umzustellen, da ich sonst die Buchführung 2021 nicht hätte eröffnen können. Kennt jemand das Problem und was es damit auf sich hat (und vielleicht sogar die Lösung)?
Viele Grüße und schon mal vielen Dank!
Wangenheim
Vermutlich hat bei DATEV sich jemand gedacht, dass es nach dem 31.12.2021 keine Ltd. mehr geben dürfte, die als KapGes anerkannt ist. Das aber nur, wenn es sich um eine GB Ltd. handelt. Eine irische Ltd. dürfte hier weiterhin als KapGes existieren.
Ansonsten gibt dieses Zitat einen weiteren Hinweis:
Eine Ltd. & Co. KG mit englischer Komplementär-Limited wurde am 01.01.2021 zur KG, deren Komple-
mentär der Limited-Gesellschafter ist. Ist er zugleich Kommanditist, erlischt automatisch auch die KG, weil die Identität von Kommanditist und Komplementär nach dem HGB nicht möglich ist. Eine Ein-Mann-Ltd. & Co. KG wird damit zum Einzelunternehmen; gibt es mehrere Gesellschafter, entsteht eine GbR oder OHG.
Was nun genau Ihr Fall ist müssen Sie selbst entscheiden, wobei eine nicht GB Ltd. als Komplementär ein Problem bedeutet.
Ja darauf würde ich auch tippen.
Vorauseilender Gehorsam des Brexit da ja nun mal alle Ltd in London sitzen und das Empire nun nicht mehr zu EU gehört, schafft sich die Ltd. mehr oder weniger von allein ab, da sowieso ein ungeliebtes Kind 😉
@bodensee schrieb:Ja darauf würde ich auch tippen.
Vorauseilender Gehorsam des Brexit da ja nun mal alle Ltd in London sitzen und das Empire nun nicht mehr zu EU gehört, schafft sich die Ltd. mehr oder weniger von allein ab, da sowieso ein ungeliebtes Kind 😉
Also neben Irland hätte ich noch Malta und Zypern im Angebot der Ltd. Staaten in der EU. Ich habe keine Ahnung ob diese Ltd. in Verbindung mit der & Co. KG verwendet wurden.
Persönlich muss ich da auch passen.
London hatte ich 2 oder 3 im Laufe der Jahre, die dann aber alle irgendwann insolvent waren. Aber das waren reine ltd. und keine Ltd & Co. KG.
Hallo zusammen,
die Hinweise enthielten zwar nicht die Lösung, jedoch waren sie für die Nachforschung bereits hilfreich. Die Datev scheint hier tatsächlich voreilig gehandelt zu haben, da das BMF-Schreiben sich meines Erachtens nur auf die ltd. bezieht, die ihnen Verwaltungssitz in Deutschland haben. Gibt es die Ltd. & Co. KG also noch als sonstige Kapitalgesellschaft? Ich denke schon. Das Thema wird nun intern bei der Datev weiter verfolgt. Bis dahin wird empfohlen bei der Unternehmensform ltd. & Co. KG auf die Rechtsform GbR oder OHG umzustellen. Diese Einstellung wirkt sich nach Aussage der Datev ohnehin nur darauf aus, ob Kapitalkonten buchbar sind oder nicht.
Viele Grüße,
Wangenheim
Danke das Sie uns hier auf dem Laufenden halten.
Ich habe hier auch einen irischen Fall. Wäre interessant hierzu nochmal etwas zu hören
Für den von mir angesprochenen Fall: Mit der OHG und GbR lassen sich die Kapitalkonten einer KG doch nicht pflegen. Ich habe jetzt auf GmbH & Co. KG umgestellt...
@Wangenheim schrieb:Für den von mir angesprochenen Fall: Mit der OHG und GbR lassen sich die Kapitalkonten einer KG doch nicht pflegen. Ich habe jetzt auf GmbH & Co. KG umgestellt...
Bei mir geht das nicht.
Ja, Rechtsform und Unternehmensform müssen überein stimmen. Das finale Feedback der Datev war übrigens, dass die Rechtsform endgültig eine KG geworden ist (im Fall dass die GF im Inland ist) oder ohnehin zweifelhaft ist, ob sie jemals offenlegungspflichtig war (im Fall dass die GF im Ausland ist). Mit dem Brexit ist in diesem zweiten Fall jedenfalls definitiv nicht mehr offenzulegen, womit sich das Problem in den Stammdaten mit erledigt. Ich habe ehrlich gesagt nun irgendwas da drin stehen, was mir einen ordentlichen Jahresabschluss ermöglicht, um die Offenlegung mache ich mir nun keine Gedanken mehr. Aber Achtung! Das gilt natürlich nicht für die nun entstandenen KGs!