Was mache ich mit ELSTER-Bescheide ohne Frist?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Nicht lachen bitte, aber ich beschäftige mich gerade mit diesem Bereich in PFB und versuche herauszufinden, was es damit auf sich hat.
Ich habe verstanden, dass mir ESt, GewSt und USt-Bescheide angezeigt werden.
Der Bereich Umsatzsteuer ist am umfangreichsten.
Im ESt-Bereich finde ich Bescheide, die mittlerweile per Post eingegangen sind.
Bei Gewerbesteuer und Umsatzsteuer finde ich solche Posteingänge nicht.
Vor allem aber finde ich im DATEV Hilfe-Center keine Information/Anweisung, was ich mit diesen Einträgen anfangen soll 🤔
Aus der Community habe ich den Eindruck erhalten, dass man sich damit beschäftigen sollte 🙈
War mir bisher nicht bekannt, wir verarbeiten hier nur Papierbescheide.
Das haben wir schon immer so gemacht 🤣
Manchmal möchte ich einfach hysterisch lachen, weil ich das Gefühl habe, nicht Herr der Anforderungen zu sein.
Finde ich die gesuchten Informationen irgendwo oder leiste ich mir Hilfe von DATEV?
Danke für Eure Zeit.
Frustrierte Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Wer lacht da. Ich sehe es in meiner Kanzlei häufig, dass das System nicht verstanden wird.
Wenn der Posteingang richtig erfasst wird, sollten die Abgleichinformationen die die FinV liefert (rechte Seite) in die Bescheidprüfung einfließen. Wird der Posteingang nicht richtig erfasst fließen die Information nicht in die Bescheidprüfung ein.
GewSt geht oftmals zum Mandant, obwohl BVM vorliegt. USt. ist eine selbstveranlagte Steuer - die FinV liefert trotzdem die Abgleichinformation obwohl keine Bescheid ergeht (deshalb auch kein B-Dat. in den Abgleichinformationen).
mfg
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
@Vorzimmerdrache schrieb:
Im ESt-Bereich finde ich Bescheide, die mittlerweile per Post eingegangen sind.
Du kannst in der Vollmachtsdatenbank einstellen, dass möglichst alle Bescheide von allen Mandanten digital bei Euch ankommen. Das kann man auch in Masse bei allen Vollmachten für alle Bescheidarten so machen. Ob es wirklich digital kommt, liegt aber am Finanzamt. Das Verfahren nennt sich DIVA II.
Als normaler Nutzer der Vollmachtsdatenbank kann man das meine ich nicht einstellen. Da braucht man einmal den passenden mIDentity der Kanzlei.
Über den Dokumentenkorb kann man die Bescheide dann abrufen und passend ablegen.
www.metalposaunist.de
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Guten Morgen und danke für Ihre Antwort.
Verstehe ich das dann richtig, wenn wir den Posteingang aus welchem Grund auch immer nicht richtig erfassen, dann verschwinden diese Anzeigen nicht und ich sollte sie mal löschen? Dann suche ich mir hierzu mal Infos aus der Datenbank.
Happy Bergfesttag.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Guten Morgen und danke für den Hinweis.
Zu DIVA lese ich mich dann ein.
Auch hier bitte noch eine Frage dazu: Wenn wir die Bescheide digital anfordern und das FA unterstützt das, dann bekommen wir keine Papierbescheide mehr?
Schönen Frühlingstag!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Entweder löschen, oder den Posteingang stornieren und neu erfassen.
DIVA II wird bundesweit durchgeführt. Wenn die Bescheide digital bekanntgegeben werden, kommt kein Papier-Bescheid, richtig.
mfg
mein liebster Arbeitstag ist Montag - da liegt noch die ganze Woche vor mir.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Entweder löschen, oder den Posteingang stornieren und neu erfassen.
Stornieren muss man nicht. Auch wenn der Posteingang festgeschrieben ist, verknüpfen sich die ELSTER-Bescheidabgleichsdaten mit dem Bescheid in PFB und verschwinden so aus dem Empfangspool.
Dazu öffnet man den Bescheid und geht auf Bescheidagleich. Vorausgesetzt, die Dokumentenart, Mandat und VJ passen.
Die Bescheidabgleichsdaten, für die man kein Papier oder DIVA-Bescheid bekommen hat, prüft man auf Relevanz und kann man dann auch irgendwann löschen.
mfG, F.Lange
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Stopp, genau das war meine Intuition .... wenn diese Verknüpfung aber nicht erfolgt ist, dann ist der Posteingang unzutreffend erfasst und sollte deshalb storniert und neu erfasst werden, damit die Abgleichinformationen aus diesem "Empfangspool" verschwinden.
Wenn man dann über "Fristen / Bescheide" den Bescheid abgeglichen/geprüft hat, braucht man da nichts löschen, denn der Vorgang ist erledigt.
mfg
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Ok, habe verstanden, dass sich da automatisch was tun könnte. Das stoße ich hier an, wenn ich selber den kompletten Weg verstanden habe.
Habe im Einkommensteuerbereich Bescheiddaten stehen, wo wir den Bescheid aber noch gar nicht vorliegen haben, das Bescheiddatum aber schon lange zurückliegt. Zustellvollmacht lautet auf uns.
Dass der Posteingang richtig erfasst ist, setze ich voraus.
Wir arbeiten mit den vorbelegten Begriffen der DATEV, also niemand erfasst einen ESt-Bescheid in eigenen Worten.
Danke für die Erklärung.
Beste Grüße
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Hallo,
wenn man mit der Verschlagwortung von DATEV arbeitet und im Endeffekt nur den Mandantennamen und das VJ eingeben muss, dann muss die Erfassung doch richtig sein, oder nicht? 🤔
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
@Vorzimmerdrache schrieb:
Habe im Einkommensteuerbereich Bescheiddaten stehen, wo wir den Bescheid aber noch gar nicht vorliegen haben, das Bescheiddatum aber schon lange zurückliegt. Zustellvollmacht lautet auf uns.
Dass der Posteingang richtig erfasst ist, setze ich voraus.
Wir arbeiten mit den vorbelegten Begriffen der DATEV, also niemand erfasst einen ESt-Bescheid in eigenen Worten.
Ist der Unterscheid zwischen "Elektronischen Bescheiddaten" und "Digitalen Bescheiden" bekannt ?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Elektronische Bescheiddaten stellt uns das Finanzamt zur Verfügung, die können wir zum Bescheidabgleich heranziehen.
Der digitale Bescheid kommt statt eines Papierbescheides vom Finanzamt.
Richtig?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Richtig.
Wenn der digitale Bescheid dann postmäßig erfasst wurde und der jeweilige Bearbeiter, der den Bescheid prüft (in Fristen / Bescheide), auf den Button "Zur Bescheidprüfung" klickt, sollte derjenige einen Hinweis erhalten, dass aktualisierte Abgleichinformationen vorliegen und diese eingelesen werden können (wenn es nicht schon automatisch erfolgt ist). Hier sollte immer die Option "Ja" ausgewählt werden, damit die Abgleichinformationen aus dem "Abgleich-Postfach" in die Bescheidprüfung einfließen und aus dem "Abgleich-Postfach" verschwindet.
mfg
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Okay, ich gebe es zu, ich habe gelacht! Und das aus folgendem Grund:
Der Nutzername!
Das Datev teilweise schwer zu verstehen ist liegt einfach daran, dass DATEV in den 80er stehen geblieben ist was die Usability angeht! Leider ist man da nicht so innovativ und liefert auch wirklich ab.
Also nein: Es liegt oftmals nicht am Unvermögen des Nutzers, sondern an der "Logik" der DATEV. Die wiederum fußt oftmals auf Bequemlichkeit von Programmierern... (aber das können andere Softwarehäuser genauso gut wie die DATEV).
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Ja, so bin ich hier schon betitelt worden von Anrufern aber ich nehme das eher als Kompliment, dass ich einen guten Job mache 😉
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Hallo @Interceptor
wenn diese Verknüpfung aber nicht erfolgt ist, dann ist der Posteingang unzutreffend erfasst und sollte deshalb storniert und neu erfasst werden
Der Posteingang des physischen Bescheides ist ja korrekt erfasst und wird einfach nachträglich mit den Abgleichsinformationen angereichert.
Deshalb geht das ja auch noch bei bereits festgeschriebenen Posteingängen.
Wenn man dann über "Fristen / Bescheide" den Bescheid abgeglichen/geprüft hat, braucht man da nichts löschen, denn der Vorgang ist erledigt.
Das passiert auch, wenn die Verknüpfung nachträglich erfolgt.
Ist auch ok so.
Bei DIVA-Bescheiden ist es sogar regelmäßig so, dass der physische Bescheid (die PDF) eher da ist als die Abgleichsdaten.
freundliche Grüße aus Berlin,
F.Lange
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Beitragslink
- Als unangemessen melden
Habe im Einkommensteuerbereich Bescheiddaten stehen, wo wir den Bescheid aber noch gar nicht vorliegen haben, das Bescheiddatum aber schon lange zurückliegt. Zustellvollmacht lautet auf uns.
Wenn der Bescheid wirklich nie angekommen ist, hat entweder das FA die Zustellvollmacht nicht beachtet und der Mandant hat den Bescheid nicht weiter geleitet oder der Postbote hat den Mülleimer mit dem Briefkasten verwechselt. 😵
freundliche Grüße aus Berlin,
F.Lange