Guten Tag
Ich habe einen geringf. Beschäftigten. Mit der Erstabrechnung war der Mitarbeiter 4 Tage krank. Mit einer Probeabrechnung und einer weiteren Krankmeldung wird die alte Krankmeldung storniert.
Was muss anders gemacht werden.
Wahrscheinlich gar nichts. Wurde die Krankzeit verlängert? Ich gehe davon aus, dass es sich hier um die Erstattung U1 geht. Wenn zuerst Krankzeit 01.03.-04.03. erfasst wird, und anschließend auf 01.03.-08.03. geändert, wird der Erstattungsantrag (01.04.-04.03.) storniert und ein neuer Antrag (01.03.-08.03.) erstellt. Schauen Sie sich die Folgeseiten zur Erstattung an.
Nein, die Krankheit wurde nicht verlängert. Es war eine neue Krankmeldung mit einen anderen Grund Ende März.
Hallo,
gerne prüfen wir Ihren Sachverhalt.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung über einen anderen Servicekanal an uns.
@Sozi2021 schrieb:Nein, die Krankheit wurde nicht verlängert. Es war eine neue Krankmeldung mit einen anderen Grund Ende März.
Da die Entgeltfortzahlung insgesamt für alle Krankheitstage eines Monats zusammen berechnet wird (auch wenn die AU-Zeiten nicht zusammenhängend sind) und dann auf die einzelnen Krankheitszeiten verteilt werden, kann es vorkommen, wenn eine spätere AU-Zeit nachträglich berücksichtigt wird, dass der Erstattungsbetrag für die erste Zeit durch eine andere Rundung um Centbeträge abweicht.
In dem Fall wird der erste Erstattungsantrag storniert und für den gleichen Zeitraum ein neuer Antrag mit Centabweichungen neu erstellt.
Leider lässt sich dieses Vorgehen nicht verhindern.
Teilweise werden diese Cent-Beträge von den Krankenkassen ignoriert. Ich hatte es aber auch schon, dass eine Krankenkasse einen Cent (€ 0,01) als gesonderte Erstattung überwiesen hat. Da waren dann die Bankkosten um ein vielfaches höher...
Viele Grüße
Uwe Lutz