Hallo zusammen,
ich habe am 10.02.25 A1-Anträge (für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte) gestellt. Einen Tag später habe ich auch die A1-Antragsbestätigungen erhalten. Die A1-Bescheinigungen habe ich aber bis heute nicht erhalten.
Woran kann das liegen? Hilft es die Anträge erneut zu senden? Oder muss ich neue Anträge stellen?
Hallo,
Mach Dich nicht verrückt, das kann sicherlich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich schnell gehen. Wenn es aber um Mitarbeiter mit ausländischer Staatsbürgerschaft geht und dann womöglich noch in utopische Länder, dann kannst Du ja vorsichtshalber mal mit dem Arbeitgeberservice der zuständigen Krankenkasse telefonieren und Dich Rückversicherung, dass Deine Angaben im Antrag korrekt waren.
Viel Erfolg
Hallo,
dies ist nicht der 1. Antrag, den ich stelle. In den letzten 2 Jahren, hatte ich immer die Bescheinigung 2 -5 Tage nach Antragsstellung. Deswegen mache ich mir dieses Mal schon Sorgen, dass da was nicht geklappt hat.
Zuständig ist in dem Fall nicht die Krankenkasse, sondern der GKV-Spitzenverband. Es handelt sich nicht um ausländische Mitarbeiter und auch nicht um utopische Länder.
Falls jemand eine Idee hat, bitte melden.
VG Dani
Hallo @dani,
in LODAS gibt es zwei Möglichkeiten zu prüfen, ob die Übermittlung des Abrufs funktioniert hat:
Alternativ sprechen Sie bitte, wie bereits von @Constanze_GM geschrieben, mit der zuständigen Institution. Dort können Sie den aktuellen Status Ihres Abrufs in Erfahrung bringen.
Hallo,
ich fordere ebenfalls regelmäßig A1-Bescheinigungen für Kraftfahrer an. Egal ob bei Eintritt eines Mitarbeiters oder Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung dauert die Ausstellung durch den GKV im Moment sehr lange.
Ich habe noch Bescheinigungen mit Antragssbestätigungen aus Februar 2025 offen.
Bei Neueinstellungen kann es u.U. daran liegen, dass noch keine Abmeldung vom Vorarbeitgeber erfolgt ist.
Manchmal hilft es, sich telefonisch nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen. Dann kommen die Bescheinigungen relativ zeitnah. Dies ist leider aber auch Sachbearbeiterabhängig.
Ansonsten hilft nur Geduld.
Viele Grüße
Hallo @dani ,
@dani schrieb:
Zuständig ist in dem Fall nicht die Krankenkasse, sondern der GKV-Spitzenverband. Es handelt sich nicht um ausländische Mitarbeiter und auch nicht um utopische Länder.
In welchen Fällen ist denn der GKV-Spitzenverband für die Erteilung der A1-Bescheinigung zuständig? Ich kenne als Zuständigkeiten nur die Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung und im Falle von Entsendebescheinigungen (z. Bsp. USA) die DVKA (die Sie wahrscheinlich meinen).
Mit Erfahrungswerten kann ich aktuell nicht dienen, denn ich habe auch erst kürzlich einen Antrag gestellt.
VG
Ja, die DVKA gehört zum GKV-Spitzenverband
Ich habe nun ein Schreiben per Post von der DVKA bekommen.
Die bemängeln, dass Angabe fehlen:
- ob die Person regelmäßig auch in Deutschland beschäftigt ist
- falls ja, ob der Anteil mehr oder weniger als 25% beträgt.
Ich soll meine Anträge stornieren und neue stellen.
Ich hatte bei den Angaben zur Beschäftigung in Deutschland kein Häkchen gesetzt, bei der Aussage "der Anteil der Arbeitszeit und/oder Areitsentgelts, der auf Deutschland entfällt, beträgt weniger als 25%, da der Mitarbeiter mehr in Deutschland tätig ist.
Und ich hab ein Hächen gesetzt bei der Aussage "keine feste Einsatzstelle in Deutschland" , da es sich um einen Außendienstler handelt.
Ich hab auch bei einem neue Antrag keine Möglichkeiten andere Angaben zu machen.
In einen Datev-Lodas-Hilfe-Dokument habe ich Infos gefunden, dass es ab der Version 14.5 neue Felder geben soll. Ich verwende die Version 14.53, finde aber keine Felder, über die ich der DVKA die gewünschten Infomationen mitteilen könnte, als die bereits erwähnten.
VG Dani
gelöscht! 🙂
Ich habe das gleiche Problem und warte seit Januar auf meine A1 Bescheinigung.
Auch habe ich das selbe Schreiben erhalten, obwohl ich die Daten zum Deutschlandeinsatz demensprechend übermittelt hatte.
Hatte hier ein Gespräch mit der DVKA bezüglich des Bearbeitungsstandes.
Laut der DVKA gibt es technische Probleme bei der Übertragung von Datev zur DVKA.
Man konnte mir nicht sagen bis wann das Problem behoben wird und ich solle auf SV-Net umsteigen.
vlt kann das jemand seitens Datev bestätigen?
Ich habe inzwischen die Anträge wie von der DVKA gewünscht storniert und neue gestellt.
Aber da besteht das gleiche Problem.
Da muss wohl wirklich mal die DATEV ran, wenn es an Übertragungsproblemen liegt.
Hallo Community,
aktuell gibt es einen Fehler in den Programmversionen Lohn und Gehalt sowie LODAS. Die Bezeichnung für das Kontrollkästchen „Der Anteil der Arbeitszeit und/oder des Arbeitsentgelts, der auf Deutschland entfällt, beträgt weniger als 25%" ist falsch. Dies betrifft den A1-Antrag "gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte“.
Der Fehler betrifft:
Die korrekte Bezeichnung des Kontrollkästchens lautet: Der Anteil der Arbeitszeit und/oder des Arbeitsentgelts, der auf Deutschland entfällt, beträgt wenigstens 25 %.
In der Vergangenheit wurde im Datensatz das Kontrollkästchen immer so bestückt, als ob "WENIGSTENS" abgefragt wurde.
Die DVKA hat uns Ende März auf das Problem aufmerksam gemacht. Wir haben dann gemeinsam mit der DVKA an einer Lösung gearbeitet. Die finale Abstimmung hat bis gestern gedauert, weshalb wir leider nicht früher informieren konnten.
Fehlerbehebung:
Für Lohn und Gehalt 14.65 (Service-Release vom 20.03.25) wurde die Programmoberfläche korrigiert. A1-Anträge für "gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte" aus älteren Programmversionen werden seit dieser Programmversion im DATEV-Rechenzentrum abgewiesen.
Für LODAS wurde zum 25.03.2025 eine Freigabe im DATEV-Rechenzentrum durchgeführt, welche den Datensatz automatisch korrekt anpasst. Die Programmoberfläche wird voraussichtlich mit LODAS 14.6 (Service-Release, voraussichtlich 17.04.2025) korrigiert.
Weiteres Vorgehen für bisher fehlerhaft erstellte A1-Anträge:
Damit Ihnen möglichst wenig Aufwand entsteht, haben wir mit der DVKA vereinbart, dass unsere Anträge trotz der falschen Bezeichnung des Kontrollkästchens korrekt verarbeitet werden können. Dies benötigt jedoch noch etwas Zeit.
Daher dauert die Beantwortung Ihrer Anträge durch die DVKA aktuell etwas länger als üblich. Bitte entschuldigen Sie dies.
Falls Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde, installieren Sie die neuesten Programmversionen und erstellen Sie den Antrag erneut. Prüfen Sie dabei das Kontrollkästchen " Der Anteil der Arbeitszeit und/oder des Arbeitsentgelts, der auf Deutschland entfällt, beträgt wenigstens 25 %." nochmal besonders.
Weitere Informationen:
Entschuldigen Sie bitte den Fehler und den ggf. entstehenden Mehraufwand. Es ist auch für uns sehr ärgerlich, dass es bei der Übernahme der Antragstexte auf die Programmmasken zu einer solch sinnverdrehten Wortverwechslung kam.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Neubig
Entwicklung Lohn und Gehalt
Hallo,
ich kann nur eine Krankenkasse aber nicht die DKVA auswählen für den Versand meines Antrages. Wie kann man die DKVA anlegen? Ich arbeite mit DATEV LODAS.
Danke
Franzi
Es wird die Krankenkasse des Arbeitnehmers ausgewählt. Die Zuständigkeit der Bearbeitungsstelle wird durch die Auswahl "A1-Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte" automatisch festgelegt.
Viele Grüße