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AG-Zuschuss bAV anstelle VWL

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letzte Antwort am 23.03.2022 13:08:57 von mwolf
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mwolf
Einsteiger
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Ich habe bereits alle möglichen Beiträge zu diesem Thema durchforstet, finde aber für mein Problem leider keine Lösung und bitte daher um Eure Unterstützung.

 

Ein MA will EUR 200,00 in eine bAV einzahlen (neu abgeschlossener Vertrag).

 

Es liegt folgende Umwandlungsvereinbarung der Versicherung vor:

 

Entgeltumwandlung EUR 173,91 (hierin enthaltener Betrag anstelle von VwL EUR 40,00)

plus AG-Zuschuss EUR 26,09

 

Es wurden bislang keine VwL gezahlt, daher bleibe ich an der Formulierung hängen "anstelle von VwL".

 

Ich habe die EUR 40,00 VL/bAV als stpfl-/sv-pflichten Gehaltsbestandteil über eine eigene Lohnart (StLA 202) erfasst.

 

In der Registerkarte bAV als Gehaltsumwandlung EUR 173,91 aus VL und laufendem Bezug.

 

Auf der Abrechnung wird es wie folgt ausgewiesen.

 

mwolf_0-1648034481233.png

 

Was mich nun irritiert ist die Aussage des Versicherungsunternehmens, dass die EUR 40,00 steuer- und beitragsfrei sind, da der Betrag in die bAV umgewandelt wird.

 

Ist das so?

Wenn ja, wie muss ich es dann erfassen?

 

Ich habe es über die Registerkarte bAV als AG-Anteil versucht, dann wird aber

 

a) der Pflichtzuschuss nicht mehr richtig berechnet und

b)  nur noch EUR 139,91 umgewandelt.

 

Das passt somit nicht mehr zur Umwandlungsvereinbarung (im Nettobereich werden folglich auch nur die EUR 139,13 abgezogen.)

 

mwolf_2-1648034849173.png

 

Kann mir jemand sagen, ob mein erster Weg doch richtig ist oder ich andere Eingaben machen muss?

 

Vielen Dank!

 

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

was Sie erfasst haben, stimmt so.

 

Der Arbeitgeber würde nach dem, was Sie schreiben, entweder zur VL oder zur bAV 40 € dazugeben. Bei VL wäre der Betrag sv-pflichtig, kann also nicht bei der Berechnung des neuen gesetzlichen Zuschusses zur bAV, der sv-frei ist, einberechnet werden. 

 

Der AN legt selbst aus seinem bisherigen Gehalt 139,91 € an. Der AG gibt 40 € dazu, die wie beschrieben grundsätzlich sv-pflichtig wären. Insgesamt aus dem pflichtigen Entgelt umgewandelt aus 179,91 €, plus dazu der neue gesetzliche Zuschuss von 26,09 €. Passt.

LG
VM
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mwolf
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
813 Mal angesehen

@lohnhilfe 

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann war ich ja auf der richtigen Spur, manchmal beißt man sich an einer Kleinigkeit dann die Zähne aus...

 

Viele Grüße und eine gute Woche.

M.Wolf

 

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letzte Antwort am 23.03.2022 13:08:57 von mwolf
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