Hallo,
wann muss ich bei der Abrechnung Firmenrad die Lohnart 810 und wann die Lohnart 811 anwenden. (Gehaltsumwandlung)???
Hallo @Karl74 ,
sofern das Jobrad durch eine Gehaltsumwandlung (mit-)finanziert wird, müssen Sie die Stammlohnart 811 verwenden, weil dann der Sachbezug steuer- und sv-pflichtig ist:
Sofern der Arbeitgeber Jobräder überlässt und dafür keinerlei Refinanzierung durch den Mitarbeiter fordert, handelt es sich um einen Sachbezug für Jobrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, der mit der Stammlohnart 810 zu schlüsseln ist.
VG
810 und 811 musst du doch nie manuell verwenden.
Das passiert automatisch. Es sei denn, du willst unbedingt alles manuell in den Festbezügen erfassen. Ob das sinnvoll ist?
Beim Einrichten des Fahrrads gibst du an, ob es mit dem viertel Bruttolistenpreis steuerpflichtig (Gehaltsumwandlung) oder zusätzlich zum geschuldeten Lohn (Steuerfreiheit = 1/4 BLP aber steuerfrei) überlassen wird.
Vielen Dank für die Aufklärung!
Vielen Dank!