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Abrechnung Firmenrad

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letzte Antwort am 06.02.2025 11:26:20 von Karl74
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Karl74
Aufsteiger
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Hallo,

 

wann muss ich bei der Abrechnung Firmenrad die Lohnart 810 und wann die Lohnart 811 anwenden. (Gehaltsumwandlung)???

lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Karl74 ,

 

sofern das Jobrad durch eine Gehaltsumwandlung (mit-)finanziert wird, müssen Sie die Stammlohnart 811 verwenden, weil dann der Sachbezug steuer- und sv-pflichtig ist:

 

lohnexperte_0-1738835575857.png

 

Sofern der Arbeitgeber Jobräder überlässt und dafür keinerlei Refinanzierung durch den Mitarbeiter fordert, handelt es sich um einen Sachbezug für Jobrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, der mit der Stammlohnart 810 zu schlüsseln ist.

 

VG

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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 5
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810 und 811 musst du doch nie manuell verwenden.

Das passiert automatisch. Es sei denn, du willst unbedingt alles manuell in den Festbezügen erfassen. Ob das sinnvoll ist?

 

Beim Einrichten des Fahrrads gibst du an, ob es mit dem viertel Bruttolistenpreis steuerpflichtig (Gehaltsumwandlung) oder zusätzlich zum geschuldeten Lohn (Steuerfreiheit = 1/4 BLP aber steuerfrei) überlassen wird.

 

pogo_0-1738836236986.png

 

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Karl74
Aufsteiger
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Vielen Dank für die Aufklärung!

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Karl74
Aufsteiger
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 06.02.2025 11:26:20 von Karl74
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