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BG Anlage ab wann?

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letzte Antwort am 25.07.2024 10:29:02 von Vanessa_Mertel
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Jolanta02
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Hallo,

 

wir haben einen Mandanten der seit April zum ersten Mal Angestellte hat. Er hat diese bis Mai mit einem anderen System noch selbst abgerechnet. Ab Juni haben wir ihn übernommen. Bisher gab es keine BG. Nun liegen alle Daten von der BG PIN) vor und es stellt sich mir eine Frage. Muss ich die BG rückwirkend auf den April einstellen? Also der Monat ab den zum erstem Mal abgerechnet worden ist. Oder stelle ich den Monat Juni ein?

cro
Experte
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Sie sollten immer auf den ersten Abrechnungsmonat im Lohnprogramm zur BG anmelden.

Jolanta02
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Das wäre dann der April. Prima. Merke ich mir. Vielen Dank 😌 

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Jolanta02
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Ich habe eine Rückfrage. Unter Unfallversicherung-Allgemeine Daten kann man das Feld, bei Systemwechsel Lohnnachweise ab Abrechnungsbeginn mit Lodas anklicken. Muss ich dieses auswählen? Wir haben erst in Juni übernommen. Und muss ich die BG def. in April anlegen, da wo der Mandant noch selbst mit einem anderen System abgerechnet hat?

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lohnhilfe
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wenn die Daten vom vorherigen Abrechner nicht gemeldet wurden, müssen Sie die mit melden.

LG
VM
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Alexandra_Friedrich
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Hallo,

 

Sie übernehmen den Mandanten ab Juni. Legen Sie daher die Berufsgenossenschaft auch in Ihrem ersten Abrechnungsmonat, sprich Juni, an.


Der Mandant selbst muss für seine beiden Monate einen Teillohnnachweis wegen Systemwechsel für die Monate 04 und 05/24 abgeben.


Es ist nicht möglich, für den Lohnnachweis die Abrechnungswerte des Vorsystems vorzutragen.

Mehr Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 5303207 .

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Jolanta02
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Guten Morgen Frau Friedrich,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. 

Bei der Unfallversicherung, allgemeine Daten habe ich die Auswahl zwischen. Systemwechsel Lohnnachweise ab Abrechnungsbeginn mit Lodas und Stammdaten automatisch abrufen. Ich nehme an, dass ich beides anklicken muss?

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Jolanta02
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Hallo, ich habe wieder ein paar Fragezeichen und hoffe es kann noch jemand helfen. Trotz der Antworten bin ich mir unsicher. Der Mandant hat seit April Angestellte. Zuvor waren noch von Mandanten selbst, der mit einem anderen System abgerechnet hatte, die Daten von der BG gar nicht eingegeben weil noch nichts vorlag. Es war keine BG vorhanden. Erst als wie den Mandanten übernommen haben, habe man wir auch die zuständige BG beantragt. Muss ich trotzdem ab Juni anlegen und der Mandant erbringt den Teillohnnachweis oder gebe ich die Angabe ab April?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
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Hallo @Jolanta02,


bitte legen Sie die Stammdaten der Berufsgenossenschaft trotzdem ab Monat 06/2024 an.


Da Sie den Mandanten erst ab diesem Monat abrechnen, können Sie die BG-Daten auch erst ab diesem Monat melden.


Der Mandant muss die Werte für 04/ und 05/2024 mit einem Teillohnnachweis an die Berufsgenossenschaft übermitteln.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.07.2024 10:29:02 von Vanessa_Mertel
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