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Berechnung Jahresentgelt Midijob bei unterjährigem Beginn

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letzte Antwort am 28.05.2021 08:13:21 von mwolf
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mwolf
Einsteiger
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Hallo Community,

 

ein Mitarbeiter ist zum 01.05.2021 eingetreten und hat vom 01.05. bis 31.07.2021 ein Brutto-Entgelt < 1.300,00 mtl. Ab 01.08.2021 erhöht sich das Entgelt > 1.300,00 mtl.

Ob bzw. welche Einkünfte er vorher hatte, ist nicht bekannt.

 

A) Rechne ich jetzt das Gesamtentgelt auf die acht Beschäftigungsmonate in 2021, komme ich auf ein durchschnittliches monatliches Entgelt > 1.300,00.

 

B) Rechne ist das bei uns erzielte Entgelt auf das ganze Jahr 2021/12 Monate, komme ich auf ein durchschnittliches monatliches Entgelt < 1.300,00.

 

Welche Berechnung ist richtig für die Entscheidung, ob ein Midijob vorliegt oder nicht?

 

VG

M.Wolf

 

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
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Hallo MWolf,

 

die deutsche Rentenversicherung schreibt folgendes:

 

Bitte beachten Sie:

Wie bei den Minijobs werden mehrere Beschäftigungen im Jahr zusammengerechnet und daraus der Durchschnittsverdienst ermittelt. Lassen Sie sich bei Unklarheiten unverbindlich und kostenlos beraten. Die Deutsche Rentenversicherung ist für Sie da.

 

Ich würde nur mit den 12teln rechnen, die der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen beschäftigt ist und den voraussichtlichen Durchschnittswert ermitteln. Sie wussten ja auch vor Einstellung als Midijobber nicht, wieviel der Mitarbeiter vorher verdient hat.

 

Viele Grüße

Sailor

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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 4
454 Mal angesehen

@mwolf 

 

Du erstellst jetzt eine Prognose für die nächsten 12 Monate ab Beschäftigungsbeginn, also von 05/21 bis 04/22.

Ist das Gehalt in dem Zeitraum im Schnitt im Midijobrahmen, ist es ein Midijob, ansonsten nicht.

 

Welche Einkünfte es vorher gab, ist nicht entscheidend. Man bewertet nur das aktuelle Beschäftigungsverhältnis bzw. die Beschäftigungsverhältnisse, wenn es mehrere gleichzeitig geben sollte.

 

Da du jetzt schon weißt, dass sich durch die Gehaltsänderung ein durchschnittlicher Verdienst außerhalb der Midijobgrenze errechnet, ist es von Anfang an kein Midijob.

Würde die Gehaltsänderung erst im August entschieden werden, wäre es von 05-07 ein Midijob. Ab 08 nicht mehr.

 

Siehe auch hier:

https://www.kbs.de/DE/AngeboteFuerFirmen/VersicherungsrechtBeitraegeUndMeldungen/Versicherungsrecht/Midijobs/midijobs_node.html

 

 

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mwolf
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Hallo pogo,

 

vielen Dank. Super Erklärung 😀.

 

LG

M.Wolf

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letzte Antwort am 28.05.2021 08:13:21 von mwolf
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