Ich habe bereits alle möglichen Beiträge zu diesem Thema durchforstet, finde aber für mein Problem leider keine Lösung und bitte daher um Eure Unterstützung. Ein MA will EUR 200,00 in eine bAV einzahlen (neu abgeschlossener Vertrag). Es liegt folgende Umwandlungsvereinbarung der Versicherung vor: Entgeltumwandlung EUR 173,91 (hierin enthaltener Betrag anstelle von VwL EUR 40,00) plus AG-Zuschuss EUR 26,09 Es wurden bislang keine VwL gezahlt, daher bleibe ich an der Formulierung hängen "anstelle von VwL". Ich habe die EUR 40,00 VL/bAV als stpfl-/sv-pflichten Gehaltsbestandteil über eine eigene Lohnart (StLA 202) erfasst. In der Registerkarte bAV als Gehaltsumwandlung EUR 173,91 aus VL und laufendem Bezug. Auf der Abrechnung wird es wie folgt ausgewiesen. Was mich nun irritiert ist die Aussage des Versicherungsunternehmens, dass die EUR 40,00 steuer- und beitragsfrei sind, da der Betrag in die bAV umgewandelt wird. Ist das so? Wenn ja, wie muss ich es dann erfassen? Ich habe es über die Registerkarte bAV als AG-Anteil versucht, dann wird aber a) der Pflichtzuschuss nicht mehr richtig berechnet und b) nur noch EUR 139,91 umgewandelt. Das passt somit nicht mehr zur Umwandlungsvereinbarung (im Nettobereich werden folglich auch nur die EUR 139,13 abgezogen.) Kann mir jemand sagen, ob mein erster Weg doch richtig ist oder ich andere Eingaben machen muss? Vielen Dank!
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