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Buchungsbeleg/Kontenverwaltung/Personengruppen/ausgegraut - nicht änderbar psch Steuern

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letzte Antwort am 23.04.2025 11:50:24 von CS18
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CS18
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Ich habe in meinem Mandanten verschiedene Mitarbeitergruppen - bei denen für die Buchhaltung andere Konten hinterlegt sind.

In den Kostenkonten ist bei 2 dieser MA-Gruppen KEIN Konto im Reiter Kostenkonten für pauschale Steuern aus Nebenbuchführung hinterlegt.

Diesen Zustand hätte ich auch gerne für die 3. MAgruppe. Ich Stelle gerade den Kontenrahmen von SKR 04 auf einen 7stelligen SAP Kontenrahmen um.

Bei der 3. MA-Gruppe ist ausgegraut das Konto 6069 hinterlegt. Ich habe nichts gefunden, wo ich dieses Konto  - oder die "Ausgrauung" ändern kann.

Kann mir jemand helfen? - Kopiere ich diese MA-Gruppe - ist in der Kopie diese Position auch nicht zu ändern.

CS18_1-1744027059461.png

das Konto hatte auch eine Beschriftung - aber ich habe es versucht zu löschen. 😕 ist jetzt aber nicht so wichtig.

 

Ich hoffe es gibt eine einfache Lösung - diese Kontonummer dort zu entfernen.

VG und Danke für die Hilfe!

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
73 Mal angesehen

Hallo @CS18,


wie würden uns den Sachverhalt gerne genauer mit Ihnen ansehen.


Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu uns über einen anderen Servicekanal auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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CS18
Beginner
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Nachricht 3 von 4
45 Mal angesehen

Leider hat mir auch das kostenpflichtige DATEV Rechenzentrum bisher nicht helfen können. Die Antwort die dem Dienstleister vom Rechenzentrum gegeben wurde - war unzureichend, und nicht zutreffend.

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CS18
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
35 Mal angesehen

heute kam ein Anruf direkt von DATEV - die Lösung ist vielleicht für die Community auch interessant.

Die Versteuerung über §37 B - läuft immer über die Personengruppe Standart - auch wenn - wie in meinem Fall, diese Personengruppe überhaupt nicht benutzt wird.

 

Frühere Kopien, die von dieser Personengruppe gemacht (und umbenannt) wurden, sollen für die Versteuerung nach §37b nicht relevant sein, da hier keine Aufteilung erfolgt.

 

Die in meinem Fall aktuellen Personengruppen, die das alte 4stellige Konto unabänderbar grau hinterlegt gespeichert haben, sollen keine Relevanz haben.

Die neue 7-stellige Kontonummer ist in der nicht verwendeten Personengruppe "Standart" jetzt hinterlegt - und ich werde von der Fibu im Dezember erfahren, ob der Sachverhalt so richtig war. 🙂

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letzte Antwort am 23.04.2025 11:50:24 von CS18
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