Hallo,
am 01.04.2020 habe ich die Lohnsteueranmeldung im Zuge der Entgeltabrechnung mit LODAS erstellt, die Übermittlung ans FA erfolgt automatisch.
Nun muss ich eine Korrektur vornehmen. Das Programm "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung" gibt mir jedoch die Meldung, dass die Lohnsteuer-Anmeldung nicht ans FA übermittelt worden sei.
Kann mir hier jemand behilflich sein?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Warum machen Sie das über "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung". Wenn es eine Änderung in der Abrechnung gibt, dann machen Sie diese in LODAS über eine Wiederholungsabrechnung oder im Folgemonat per Nachberechnung. Durch die Wiederholungsabrechnung wird auch eine neue Lohnsteuer-Anmeldung erstellt wenn sich hier Änderungen durch die Wiederholung ergeben haben.
Moin,
mit der Abrechnung wird die Lohnsteuer-Anmeldung zur Übermittlung bereitgestellt. Die tatsächliche Übermittlung erfolgt erst am 13.04.2020 - so steht dies auch auf der Auswertung "DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung".
Eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung sollte dann m.E. über eine Änderung der eigentlichen Abrechnung erfolgen. Es wird dann die geänderte Anmeldung an das Finanzamt übermittelt.
Ich wüsste so auf die Schnelle keinen Grund, warum Sie dies mit dem Programm "DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung" machen wollen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin,
danke für die Info, wer lesen kann ist klar im Vorteil 🙈
Die Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung erfolgt in diesem Fall nicht, weil eine Abrechnung hier in LODAS korrigiert wurde.
(Wir bekommen noch eine Lohnsteuer-Anmeldung eines Steuerberaters, welche in der Nebenbuchführung erfasst und gemeldet wird.)