Abgerechnet wird über LODAS: Anmeldung des Mitarbeiters beim Finanzamt war nicht erfolgreich. Mitarbeiter war bis Dezember beschäftigt und wurde zum 31.12. abgemeldet. Zum 01.01. wurde er als Versorgungsempfänger unter neuer PN erneut angemeldet. Diese Anmeldung sieht das Finanzamt nicht. Auch der Versuch, über Mitarbeiter - elektronische Lohnsteuerkarte anmelden- führte zu keinem Erfolg. Hat jemand noch eine Idee?
Ich würde ihn auch über ELStEr anmelden, aber bekomme ich dann über Lodas am Jahresende die elektronische Lohnsteuerbescheinigung mit der aller anderen Mitarbeiter? Die ELStAM Daten habe ich vom aus der vorigen Beschäftigung übernommen, da es hierbei keine Änderungen gab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Was sagt das Fehler/Hinweisprotokoll und der Meldeverlauf?
Es gab kein Fehlerprotokoll dazu. Übernahmeprotokoll ist diesbezüglich auch leer. Und wie gesagt, ist beim FA nur die Abmeldung zum 31.12. aber nicht die erneute Anmeldung zum 01.01. 2022 ersichtlich.
Wenn weder auf Auswertung 1 noch auf Auswertung 461 etwas diesbezüglich steht würde das für mich darauf hindeuten, dass die ELStAM-Anmeldung gar nicht rausgegangen ist.
Haben Sie schon mal versucht, die Anmeldung über Mitarbeiter -> Elektronische Lohnsteuerkarte manuell auszulösen?
PS: Ich meinte nicht das Übernahmeprotokoll in LODAS und das Fehlerprotokoll für die Probeabrechnung sondern die "richtigen" Auswertungen, die nach der Abrechnung erstellt wurden und im Programmteil "LODAS Auswertungen" zu finden sind.
Auf der Auswertung 461 ist die Datenübermittlung dokumentiert, aber die Daten sind nicht beim FA "angekommen". Auch der Versuch Mitarbeiter-elektronische Lohnsteuerkarte anmelden (manuell) war erfolglos.
Hallo Community,
bitte prüfen Sie das Übernahmeprotokoll in LODAS unter Auswertungen | Übernahmeprotokoll ob Sie eine Rückmeldung mit einem Fehlerhinweis erhalten haben.
Eventuell hat sich die Anmeldung mit der Abmeldung überschnitten.
Haben Sie den bereits versucht, den Mitarbeiter einen Tag später (Meldebeginn 02.01.2022) erneut anzumelden?
Pro Tag ist nur ein Anmeldeversuch in Elstam zulässig.
Sollte dies nicht funktionieren, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.
Nach Bestätigung durch das FA, dass der betreffende MA tatsächlich nicht angemeldet ist, habe ich ihn zum 02.01. über Mitarbeiter - elektronische LStKarte manuell angemeldet. Das hat dann funktioniert.
Hallo Community!
Ich habe bei einem Mandanten das Problem, dass dort offenbar nicht alle Mitarbeiter fehlerfrei im Elstam-Verfahren angemeldet sind.
Es fiel jetzt auf, weil ich Steuerklassenänderungen nicht rückgemeldet bekam.
Ich weiß mir nicht mehr zu helfen, habe verschiedene Dinge ausprobiert.
Ein Mitarbeiter war Azubi und hat zum 08.02.2023 die Gesellenprüfung bestanden.
Ab 09.02.2023 wurde er in ein normales Beschäftigungsverhältnis übernommen.
Da der Wechsel mitten im Monat war, habe ich eine neue Personalnummer für ihn angelegt.
Da kam der Hinweis, dass er nicht abgemeldet werden konnte, weil er im Elstam-Verfahren nicht angemeldet sei.
Gut, dachte ich mir, melde ich ihn eben manuell an. Das habe ich dann zum 10.02.2023 versucht, weil der 09.02.2023 ja eventuell schon verbraucht war.
Jetzt kam die Fehlermeldung, dass eine Anmeldung nicht möglich sei, weil er bereits angemeldet sei.
Hm.
Ich habe dann noch einmal eine Anmeldung zum 01.05.2023 versucht (manuell in LODAS), es kam wieder die Fehlermeldung, dass er nicht angemeldet werden konnte, weil er bereits angemeldet sei.
Dann habe ich gestern explizit eine Abmeldung manuell über LODAS gesendet, ich meine, zum 02.05.2023.
Heute morgen dann wieder die Fehlermeldung, dass der Mitarbeiter nicht abgemeldet werden konnte, weil er nicht im Elstam-Verfahren angemeldet ist.
Was denn nun?
Das Dokument 1046760 hilft mir hier leider nicht wirklich weiter.
Natürlich kann ich die Lohnsteuerklasse manuell erfassen, aber das ist ja nicht Sinn der Sache.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo @SusanneR,
wenn ein Mitarbeiter unter zwei Personalnummern angelegt ist, muss er erst unter der alten Personalnummer bei ELStAM abgemeldet werden, bevor Sie ihn unter der neuen Personalnummer anmelden können.
Ansonsten bekommen Sie bei einer Ab- und Anmeldung im gleichen Monat mit unterschiedlicher Personalnummer die von Ihnen genannte Fehlermeldung „Die Anmeldung des Arbeitnehmers war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist.“
Da Sie bereits einige Abmeldungen und Anmeldungen gesendet haben, sehen wir uns gerne den Meldeverlauf genauer an, um Ihnen eine Empfehlung geben zu können.
Bitte wenden Sie sich daher über einen anderen Servicekanal an uns.
Hallo @Christopher_Fürther,
demnach muss ich also in so einem Fall quasi zuerst die Stammdaten der alten Personalnummer ändern, dann senden und einen Tag später kann ich weitermachen, damit es in Elstam korrekt läuft?
Finde ich ungeschickt, der Fall kommt ja durchaus häufiger vor und man hat ja nicht immer unbedingt die Zeit, so lange mit dem Lohn zu warten.
Aber trotzdem herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Ringel
Servicekontakt ist nun erstellt.
@SusanneR schrieb:
Finde ich ungeschickt, der Fall kommt ja durchaus häufiger vor und man hat ja nicht immer unbedingt die Zeit, so lange mit dem Lohn zu warten.
Moin,
im vorliegenden Fall (Wechsel von Ausbildung auf Geselle) müssen Sie nicht zwingend eine neue Personalnummer verwenden.
Die Änderung der Personengruppe usw. können Sie zum 01. des Folgemonats vornehmen, d.h. den gesamten Monat noch als Azubi abrechnen.
Sie müssen dann nur die Entgelte entsprechend manuell berechnen und anpassen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:
Moin,
im vorliegenden Fall (Wechsel von Ausbildung auf Geselle) müssen Sie nicht zwingend eine neue Personalnummer verwenden.
Die Änderung der Personengruppe usw. können Sie zum 01. des Folgemonats vornehmen, d.h. den gesamten Monat noch als Azubi abrechnen.
Sie müssen dann nur die Entgelte entsprechend manuell berechnen und anpassen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
und nur zur Ergänzung:
hier die Grundlage für diese Vereinfachungsregel:
https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__12.html
Gruß, vw