abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elstam Daten und Kinderfreibetrag

8
letzte Antwort am 13.12.2024 12:38:57 von Jolanta02
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 9
384 Mal angesehen

Guten Abend Zusammen,

 

eine Angestellte kehrt nach der Elternzeit zurück zum Job. Die Lohnabrechnung wurde gemacht. Daten Kind wurden auch erfasst. Den halben Kinderfreibetrag habe ich nicht erfasst. Muss ich das überhaupt? Normalerweise warte ich, was Elstam rückmeldet. Das sehe ich bei der nächsten Abrechnung. Ich wollte jetzt nur wissen, ob es falsch von mir war. Hätte ich den Freibetrag manuell erfassen sollen bevor wir die Abrechnung gemacht hatten oder die Elstam Daten abrufen sollen? 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 9
370 Mal angesehen

Eigentlich hätte der halbe Kinderfreibetrag schon während der Schutzfrist bzw. zu Beginn der Elternzeit vom Finanzamt gemeldet werden müssen.

 

Aber mal vorsichtig gefragt: Welche Steuerklasse hat die Mitarbeiterin denn? Wenn sie verheiratet ist und Steuerklasse 5 hat, wird natürlich kein KFB gemeldet, da diese dann vollständig beim Partner mit StKl 3 berücksichtigt werden.

0 Kudos
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
363 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

Steuerklasse I, sprich 0,5 KFB. Spätestens nach der Abrechnung  November, müsste Elstam doch die Daten zurück melden. Falls nicht, werde ich es manuell ändern. Es wird sich nicht viel ändern bei der Abrechnung da es sich nur auf die Kirchensteuer minimal auswirken wird 🙂

 

 

 

0 Kudos
FrauSmith
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 9
353 Mal angesehen

Warum wollen sie das manuell ändern?

 

Dazu haben sie kein Recht. Es zählt die Elster-Rückmeldung. 
Wenn der Mitarbeiter den Freibetrag in der Abrechnung haben möchte muss er das mit seinem Finanzamt klären.

 

Hat der Mitarbeiter ihnen überhaupt gesagt dass er Freibetrag hat? Muss ja nicht so sein .


Für uns zählt nur die offizielle Rückmeldung. Manuell wird nicht einfach so geändert. Dann haftet der Arbeitgeber .

Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 9
350 Mal angesehen

Hallo,

 

sie haben ja vollkommen Recht!

Aber ist es nicht so, dass bei jeder Geburt das FA es von den Behörden erfährt und jedes Elternteil automatisch einen halben KFB erhält? Da muss man meines Wissens nach, nichts beantragen. Was anderes ist der Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag für alleinerziehende. Da würde ich nie etwas händisch ändern auf Zusage des Arbeitnehmers. 

0 Kudos
Ewa123
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 9
334 Mal angesehen

Egal was sein müsste manuell greifen wir hier nie ein. Egal was sein müsste …

Ausnahme Mitarbeiter bringt Bescheinigung vom Finanzamt weil ein technischer Fehler vorliegt . Äußerst selten  und hatte ich bisher vielleicht zwei mal

 

Neulich hatte ein verheirateter plötzlich 1 statt 3. Wir haben an das Finanzamt verwiesen. Großer Aufschrei bei Mandant und Mitarbeiter. Fehlt natürlich Geld .

 

Es war dann ein Fehler des Mitarbeiters (ummelden eines Elternteils wegen Schulwahl…). Pech für den. Und es wurde auch nicht rückwirkend geändert 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 7 von 9
299 Mal angesehen

@Jolanta02  schrieb:

 

Spätestens nach der Abrechnung  November, müsste Elstam doch die Daten zurück melden. 

 

 


Warum nach der Abrechnung November? Die Mitarbeiterin war doch die gesamte Elternzeit auch bei Ihnen beschäftigt, so dass Sie jetzt keine neue Anmeldung vorgenommen haben. Sie hat zwar kein Geld bekommen, die ELStAM-Anmeldung lief aber durchgängig weiter. Also hätten Sie die Rückmeldung bereits im Monat nach der Geburt bekommen müssen (evtl. einen Monat später). 

 

Wenn dies nicht erfolgt ist, müsste sich die Mitarbeiterin darum kümmern, was da passiert ist und sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

 

Oder haben Sie die Mitarbeiterin jetzt neu angemeldet?

 


@Jolanta02 

 

Falls nicht, werde ich es manuell ändern. 

 


Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage und Sie (der Arbeitgeber) haften für zu wenig einbehaltene Steuern.

0 Kudos
DanaP
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 9
290 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde trotzdem einmal die ELStAM-Daten neu abrufen oder wenigstens schauen, ob lt. Übernahmeprotokoll in den letzten Jahren Rückmeldungen gekommen sind, nur um sicher zu gehen, dass die Mitarbeiterin auch wirklich bei der ELStAM-Datenbank angemeldet ist und nicht z.B. durch einen Pers.-Nr.-Wechsel abgemeldet wurde ohne dass das gewollt war.

Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 9
240 Mal angesehen

Es hat sich schon geklärt. Vielen dank

0 Kudos
8
letzte Antwort am 13.12.2024 12:38:57 von Jolanta02
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage