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Firmenwagenabrechnung nach Fahrtenbuch

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letzte Antwort am 08.01.2023 13:08:57 von _JuliaBorowski_
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_JuliaBorowski_
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Liebe Community,

 

ich habe ein neues Lohnmandat, wo der Mitarbeiter mit seinem Firmenwagen nach der Fahrtenbuchmethode abgerechnet werden möchte.

 

Kann mir da Jemand helfen, wie man das im DATEV LuG erfasst?

 

LG 

andrereissig
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_JuliaBorowski_
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Danke für den Hinweis, leider unterstützt DATEV nicht die Abrechnung über die Fahrtenbuchmethode, es muss sicherlich manuell eingetragen werden.

 

Hat da Jemand einen Tipp, wie das gehandhabt wird?

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RAHagena
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@_JuliaBorowski_  schrieb:

Liebe Community,

 

ich habe ein neues Lohnmandat, wo der Mitarbeiter mit seinem Firmenwagen nach der Fahrtenbuchmethode abgerechnet werden möchte.

 

Kann mir da Jemand helfen, wie man das im DATEV LuG erfasst?

 

LG 


Am besten gar nicht! Wenn der Mitarbeiter das möchte, kann er das gerne in seiner privaten Steuererklärung tun, der Arbeitgeber möchte aber auf keinen Fall für ein Fahrtenbuch eines Angestellten haften. 

Fahrtenbuch "kaputt" machen, gehört zum kleinen 1x1 des FA-Prüfers und meist wird es ihm einfach gemacht. Ein handschriftliches hat kaum Chancen, mit Vimcar oder ähnlichem kann es immerhin klappen, sicher ist das auch nicht.

 

Ja, die SV-Beiträge sind weg, (wenn es denn welche gab) Steuern gibts aber immerhin über die Erklärung wieder.  

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_JuliaBorowski_
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Mhhh leider ist das jetzt keine Alternative. Wenn der GF darauf drängt, dass der Mitarbeiter nach Fahrtenbuchmethode abgerechnet wird, muss ich mich dem wohl fügen.

 

Sie haben extra ein elektronisches Fahrtenbuch angeschafft.

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RAHagena
Meister
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@_JuliaBorowski_  schrieb:

Mhhh leider ist das jetzt keine Alternative. Wenn der GF darauf drängt, dass der Mitarbeiter nach Fahrtenbuchmethode abgerechnet wird, muss ich mich dem wohl fügen.

 

Sie haben extra ein elektronisches Fahrtenbuch angeschafft.


Entweder ist der MA "Familie" oder der GF unwissend. Im letzteren Fall wäre es an Ihnen, Ihren Mandanten vor (unerwartetem) Schaden zu bewahren, indem Sie ihn auf die möglichen Kosten und die bestehende Alternative hinweisen sofern Sie das nicht schon getan haben. Dann läuft er wenigstens sehenden Auges ins offene Messer.

Für den Fall, dass der MA ohnehin >BBMG arbeitet, macht es für ihn keinen Unterschied, ob er das Fahrtenbuch laufend- oder erst in der Steuererklärung angibt. 

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Hallo,

Also ich gehe folgendermaßen vor:

Ich erstelle mir eine excel-liste mit den entsprechenden Formeln, so dass ich im kommenden Jahr zügig unterwegs bin. Hier erfassen ich alle meine Kosten aus der Buchhaltung für ein ganzes Jahr. Dazu gehören Abschreibung, Tankkosten, Reparaturen, Leasingraten, Versicherungen, Steuer...

Dann erfrage ich den Jahresanfangskilometerstand und den des Jahresende, somit habe ich die Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer. Der Mandant gibt mir die Anzahl seiner privat gefahrenen Kilometer und ich berechne mir daraus die anteilige Privatnutzung in Prozent. Diese multipliziere ich mit der Summe der Kosten. Das Ergebnis verbeitrage ich dann als Fahrtkosten.

Haufe hat hierzu auch prima Anleitungen im Internet, auch zur Berücksichtigung der Fahrten Wohnung/ Arbeit.

 

Habe gerade erst wieder SV-Prüfung gehabt und hat gepasst.

 

Viel Erfolg 

 

Constanze

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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@Constanze_GM  rechnest Du dann die Gesamtsumme als Korrektur im Dezember ab oder teilst Du sie auf alle Monate auf?

 

Welche Lohnart verwendest Du dafür?

 

Ich danke Dir für Deine Hilfe 🙂

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Ich verwende die Lohnart 2410 und rechne unterschiedlich ab.

 

Beim Mandanten, welcher immer am Monatsanfang rückwirkend abgerechnet wird, rechne ich im Januar (also in der Dezemberabrechnung) ab. Hierbei muss aber die Beitragsbemessungsgrenze  beachtet werden. Bei Überschreiten müssen die Kosten auf mehrere Monate aufgeteilt werden.

 

Bei einem anderen (neuen) Mandanten habe ich die Kosten im voraus geschätzt und monatlich anteilig abgerechnet. Hier werde ich dann im Januar oder Februar, je nachdem wann ich alle Kosten weiss, die Korrektur für Dezember vornehmen.

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Das heißt, bei dem Schätzmandat gibst Du die Kosten für ein gesamtes Jahr im Dezember ein?

 

Ich denke, ich werde es auch lieber anhand von Schätzwerten monatlich hinterlegen und dann im Folgejahr alle Monate korrigieren.

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letzte Antwort am 08.01.2023 13:08:57 von _JuliaBorowski_
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