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Geldgeschenk zur Hochzeit

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letzte Antwort am 19.07.2024 11:20:34 von Kantapper
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Kantapper
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Hallo, 

 

Ein Mitarbeiter soll 500 Euro zur Hochzeit bekommen. Und zwar als Geldgeschenk.

Wie rechne ich das ab. Nettolohn ist doof, da dann eine andere Summe auf der Lohnabrechnung steht.

Also am liebsten wäre mir, da ständen 500 Euro und der ARbeitgeber übernimmt die Beiträge und STeuern.

Gibt es sowas? Sonst muss ich tatsächlich mit dem Nettolohn rechnen.

rschoepe
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In LODAS kann ich bei Mandantendaten > Auswertungssteuerung > Zusatzeinstellungen > Brutto/Netto-Abrechnung einen Haken setzen, dass bei Netto-Lohnarten der Netto-Betrag ausgewiesen wird (steht dann in der Spalte Einheit/Menge). Guck mal, ob LuG das auch hat. Oder du setzt einen individuellen Hinweistext auf die Abrechnung.

Kantapper
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DAnkeschön, aber ich habe nichts diesbezüglich gefunden.

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birgitkurewitz
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Hallo,

 

zu finden unter

 

Mandantendaten -  Auswertungsdaten - Gestaltung -

Reiter: Brutto/Netto - Allgemein 

 

Gruß aus Würzburg 🌞

metalposaunist
Unerreicht
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@Kantapper schrieb:

Ein Mitarbeiter soll 500 Euro zur Hochzeit bekommen. Und zwar als Geldgeschenk.


Und wenn das die Runde macht, werden sicher viele Ehen dort geschlossen 😅. Dann hätte ich dem Mandanten empfohlen, dass man das brutto/netto mal optimiert, sodass es jeden Monat mehr netto bei gleichem oder geringerem brutto gibt. Der 50 EUR Sachgutschein ist ja nur 1 Baustein von vielen Mitteln. 

 

Und statt Auszahlung aufs Konto kann man ja givve oder belonio oder ähnlich nutzen. 

 

Würde ich mich als AG drüber freuen, wenn ich aktiv beraten werden würde 😊

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Kantapper
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Super Danke

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Kantapper
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Hallo,

 

wenn diejenigen dann auch alle MA einladen zur Feier macht man das doch gerne. Die Sachzuwendung (in Form einer Geldwertkarte) bekommen wir schon lange monatlich. Ist kein Mandat, wir buchen selber. 

 

Aber danke für die Vorschläge 🙂

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Kantapper
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Ich sehe gerade, der Bruttobetrag wird aber auch mit ausgeworfen...

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rschoepe
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Ja, muss. Das Brutto ist ja Grundlage für die Berechnung der Steuern und SV-Beiträge. Wenn das Brutto nicht angegeben wäre, würden das Gesamtbrutto und die einzelnen Bruttos nicht zu den Lohnartenwerten passen. Da kommst du leider nicht drum herum.

Kantapper
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OK... dann ist es halt so...Aber irre, was Staat und SV so abgreifen.

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metalposaunist
Unerreicht
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@Kantapper schrieb:

Aber irre, was Staat und SV so abgreifen.



@metalposaunist schrieb:

Der 50 EUR Sachgutschein ist ja nur 1 Baustein von vielen Mitteln. 


Das kann man sicher schöner gestalten aber dann bin ich jetzt ruhig 🤐

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Kantapper
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Beim schöner Gestalten gebe ich Dir absolut recht.

 

Leider lag es nicht in meiner Entscheidungsmacht. Ich hätte mir auch etwas anderes ausgedacht.

 

GLH
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lohnhilfe
Meister
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In der Hinsicht ist es vielleicht auch ganz gut, dass auch der Arbeitgeber sieht, was ihn das letztendlich kostet - dann fragt er beim nächsten Mal vielleicht erst mal nach, wie man am meisten netto mit möglichst wenig brutto erreichen kann (Stichwort Erholungsbeihilfen, Sachbezug 50 € und Sachgeschenk zum persönlichen Ereignis 60 € etc.)

LG
VM
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Kantapper
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Hallo,

wie bereits gesagt, das Thema Sachzuwendung ist bei uns im Hause schon präsent (auch die 60 Euro für persönliche Ereignisse). Aber vielen Dank für den Hinweis.

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letzte Antwort am 19.07.2024 11:20:34 von Kantapper
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