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Korrektur 2021 in Lodas

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letzte Antwort am 01.11.2023 12:46:33 von bodensee
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ph
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Guten Tag,

 

ich habe ein Problem und hoffe, dass ich hier Hilfe finde.

Bei einem Gesellschafter Geschäftsführer wurde in 2021 ein Zuschuss für eine private Krankenversicherung abgerechnet. Da ich ja in 2021 nichts mehr ändern kann sollte ich dies in 2023 so machen, dass die

Korrektur auf der Lohnsteuerbescheinigung in 2023 erscheint. 

Wie gebe ich das in 2023 in Lodas ein?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Henzler

tbehrens
Fachmann
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Ich gehe davon aus, dass der Zuschuss st-frei berücksichtigt wurde.

 

Ist dies mit dem Finanzamt abgestimmt? Ist die ESt-Erklärung 2021 schon erstellt?

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ph
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Ja der Zuschuss wurde steuerfrei ausbezahlt. Das ist jetzt aufgefallen als die ESt-Erklärung 2021 erstellt werden sollte. Mit dem Finanzamt ist das abgestimmt.

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tbehrens
Fachmann
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Dann wurde ich eine eigene Lohnart zur Stammlohnart 203 verwenden. Den Gesamtbetrag über die Bewegungsdaten erfassen.

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ph
Beginner
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Wie schlüssle ich diese Lohnart dann damit der Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 24 

mit Minus ausgewiesen wird. 🤔 Das ist mein Problem

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tbehrens
Fachmann
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@ph  schrieb:

Wie schlüssle ich diese Lohnart dann damit der Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 24 

mit Minus ausgewiesen wird. 🤔 Das ist mein Problem


Bisher dachte ich nur, dass es um die Nachversteuerung geht.

 

Wie wurden der Zuschuss abgerechnet, dass dieser in 2021 als Zuschuss zur privaten KV gewertet wurde? Ich gehe davon aus, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer mit Beitragsgruppe 0000 abgerechnet wird.

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bodensee
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@tbehrens  schrieb:

@ph  schrieb:

 

Wie wurden der Zuschuss abgerechnet, dass dieser in 2021 als Zuschuss zur privaten KV gewertet wurde? Ich gehe davon aus, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer mit Beitragsgruppe 0000 abgerechnet wird.


Kann nicht sein, wenn 0000 dann wäre der Zuschuss nicht steuerfrei sondensteuerpflichtig. 

 

Daher muss es eine Sv pflichtiger GF oder GGF mit weniger als 50% Beteiligung sein. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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tbehrens
Fachmann
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Kann nicht sein, wenn 0000 dann wäre der Zuschuss nicht steuerfrei sondensteuerpflichtig. 

Daher muss es eine Sv pflichtiger GF oder GGF mit weniger als 50% Beteiligung sein. 


Wenn er sv-pfl. wäre, wäre aber der Zuschuss korrekt und müsste nicht storniert werden.

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bodensee
Allwissender
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Nun vlt. kann der/die Fragestellende ja beantworten sv pfl. oder sv frei. 

 

Ansonsten bleibt mir nur Peer Steinbrück übrig mit Hätte Hätte Fahrradkette, frei 

nach wäre ,wäre ...

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 01.11.2023 12:46:33 von bodensee
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