Hallo zusammen. Ich habe einen AN im festen Angestelltenverhältnis, der KUG bekommen soll und gleichzeitig selbstständig ist. Wie verhält sich das?
Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
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Hallo,
besteht die Nebentätigkeit bereits vor einem Antrag auf Kurzarbeitergeld, werden die Einnahmen daraus nicht angerechnet.
Wird dagegen die Nebentätigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommen, müssen diese Einnahmen in voller Höhe angerechnet werden.
Gruß
Vielen Dank 🙂
Dazu hätte ich noch eine Frage: Müssen wir diese Einnahmen ins Datev eintragen, oder wie geht man davor?