Moin,
ich stolperte gerade über eine Erfassungsmöglichkeit in LODAS - und zwar einen Haken "alleinerziehend".
Den Haken kannte ich bisher noch nicht und habe ihn auch noch nie erfasst.
Wenn jemand alleinerziehend ist und die Steuerklasse 2 gemeldet bekommen, wird dies ja entsprechend der Rückmeldung vom Finanzamt abgerechnet. Das ist jetzt auf die Schnelle der einzige Punkt bei Lohnabrechnungen, bei der mich die Alleinerziehung interessiert.
Nun dachte ich, ich gucke mal in den Hilfetext zu dem Feld.
Die Schlussfolgerung hätte ich mir jetzt auch ohne den Hilfetext zugetraut.
Aber wofür ist der Haken da? Wann muss/sollte ich diesen erfassen? Welche Folgen hat es, wenn ich diesen Haken setze?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vielleicht für Erhöhung der Kinderkrankentage bei Alleinerziehenden? Das wäre so meine Idee; aber der Haken ist mir auch noch nicht aufgefallen oder gar benutzt worden.
@Mühsam schrieb:Vielleicht für Erhöhung der Kinderkrankentage bei Alleinerziehenden? Das wäre so meine Idee; aber der Haken ist mir auch noch nicht aufgefallen oder gar benutzt worden.
Hatte ich auch schon als Idee - aber diese werden vom Programm ja gar nicht überprüft. Selbst wenn man 50 Kinderkrankentage erfasst, wird das ganz normal als Kinderkrankengeld abgerechnet und gemeldet.
Ich meine, mich dunkel daran zu erinnern, dass das mall ne Relevanz für die Corona-Zeit hatte, bin mir aber auch nicht mehr ganz sicher.
Da war was mit dem PAP und Nachberechnungen 2023:
Korrekturen der Steuerberechnung 2023 (Jahressteue... - DATEV-Community - 343368
@bodensee Bei Steuerklasse II muss es ja entsprechend mehr ausmachen als bei Steuerklasse I , III oder V, da der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht wurde.
@cro schrieb:Da war was mit dem PAP und Nachberechnungen 2023:
Korrekturen der Steuerberechnung 2023 (Jahressteue... - DATEV-Community - 343368
@bodensee Bei Steuerklasse II muss es ja entsprechend mehr ausmachen als bei Steuerklasse I , III oder V, da der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht wurde.
Aber der Freibetrag für Alleinerziehende ist doch gerade das, was in die Steuerklasse 2 eingearbeitet ist. Eine gesonderte Erfassung ist dafür nicht notwendig.
@Uwe_Lutz schrieb:.............Aber der Freibetrag für Alleinerziehende ist doch gerade das, was in die Steuerklasse 2 eingearbeitet ist. Eine gesonderte Erfassung ist dafür nicht notwendig.
Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Steuerklasse II bzw. den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? - Finanzämter Baden-Württemberg (Link berichtigt 14:10 Uhr)
Auszug daraus:
Sie können als Alleinerziehende die Steuerklasse II und damit die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, das bei Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, und für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht. Dies gilt für ein leibliches Kind, Adoptivkind, Pflegekind, Stiefkind oder Enkelkind.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für ein Kind EUR 4.008 (bis 2019: EUR 1.908) im Kalenderjahr. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 240,00 je Kind und Jahr.
Das hat aber nichts mit dem "alleinerziehend"-Haken zu tun. Da würde ich gerade auch keinen anderen Zweck sehen als @Uwe_Lutz, dass LODAS meckert, wenn ich Stkl. 2 abrechne und den nicht gesetzt habe, ähnlich wie beim "verheiratet"-Haken und Stkl. 3-5.
Hallo,
die gleiche Frage stellt sich mir bzgl. des Kästchens "verheiratet". Weiß jemand, warum dies zu füllen ist bzw. welche Auswirkungen das hat?
Ich pflege das Feld "verheiratet" ausschließlich aus einem Grund: Wenn es mal betriebsbedingte Kündigungen mit Sozialauswahl geben sollte, kann ich schnell über eine entsprechende DASY-Auswertung über dieses Feld sortieren. Einen vergleichbaren Sinn könnte auch der Haken bei "alleinerziehend" ergeben (denn die Steuerklasse 2 muss ich ja als Alleinerziehender erst im Jahr nach der Trennung nehmen; kann also im Trennungsjahr schon alleinerziehend und damit im Rahmen einer Sozialauswahl begünstigt sein.
Etwas anderes als dieser arbeitsrechtliche Zusammenhang fällt mir nicht ein.
VG
Zitat: @Wolfgang_Stein aus Oktober 2016:
Wie bereits von Herrn Lutz erwähnt, hat der Haken "verheiratet" keine Auswirkung auf die Lohnabrechnung. Dieser ist lediglich für statistische Zwecke erforderlich.
Aber Obacht, wenn im Haushalt der alleinerziehenden ( hatte ich jetzt in der Kanzlei selbst) der über 18 Jahre alte Sohn lebt , hat sein Abi in der Tasche also kein Schüler mehr und noch nicht Student weil er für das Medizinstudium noch warten muss und er deshalb kein Kindergeld erhält und auch keinen Kinderfreibetrag schließt das im ersten Zug den HH- freibetrag und damit die Stkl. II aus.
In meinem Fall Mutter lebt mit ihren beiden Söhne im gemeinsamen Haushalt. Der zweite Sohn < 18 und noch in der Schule aber der erste Sohn zählt jetzt in HH- gemeinschaft lebend und wird steuerlich so behandelt wie Lebenspartner.
Zwar kann man versuchen das Gegenteil einer Haushaltsgemeinschaft - getrennte Kassen usw. ) nachzuweisen nur das wird aus meiner Sicht schwierig.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das betrifft aber nicht nur Alleinerziehende sondern alle Eltern mit Kindern, so dass diese Haken dafür nicht zuständig ist. Dies wird in LODAS unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten erfasst.
Hilft also leider nicht weiter...
@cro schrieb:
Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Steuerklasse II bzw. den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? - Finanzämter Baden-Württemberg (Link berichtigt 14:10 Uhr)
Auszug daraus:
Sie können als Alleinerziehende die Steuerklasse II und damit die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, das bei Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist,
Ja, aber dann wird die Steuerklasse II vergeben und vom Finanzamt zurückgemeldet. Eine gesonderte Erfassung "Alleinerziehend" im Lohnprogramm ist dafür nicht erforderlich.
Hilft also leider nicht weiter...
@Uwe_Lutz schrieb:
@cro schrieb:
Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Steuerklasse II bzw. den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? - Finanzämter Baden-Württemberg (Link berichtigt 14:10 Uhr)
Auszug daraus:
Sie können als Alleinerziehende die Steuerklasse II und damit die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, das bei Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist,
Ja, aber dann wird die Steuerklasse II vergeben und vom Finanzamt zurückgemeldet. Eine gesonderte Erfassung "Alleinerziehend" im Lohnprogramm ist dafür nicht erforderlich.
Hilft also leider nicht weiter...
@Uwe_Lutz OK. Gutes Fazit. Wirkt/Nützt also genauso wenig wie -verheiratet-.
Hallo Herr Lutz,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
Das Feld zählt nur für die Fehlzeit "Entschädigungszahlung nach IfSG bei Betreuung Kind" und hier auch nur für die Prüfung der Tage.
Hier wurde eine entsprechende Hinweismeldung im Fehler- und Hinweisprotokoll ausgegeben, wenn die 10 Wochen bzw. bei Kennzeichen "Alleinerziehend" 20 Wochen abgelaufen waren.
Danke für die Info.
Dann macht es ja nichts, wenn ich das Feld noch gar nicht kannte und bisher nie erfasst habe.