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Lodas: Kinderkrankung bei Azubi

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letzte Antwort am 09.07.2018 12:06:16 von ulis
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Community,

das Kind (1 Jahr) eines Azubis ist erkrankt. Es gibt eine ärztliche Bescheinigung für das Kindes für 1,5 Wochen.

Frage: Ist es korrekt, daß der Azubi einen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung hat (§§ 3 und 19 BBiG)? Die Firma zahlt ihren AN in diesen Fällen 4 Tage/Jahr den Lohn weiter. Diese Regelung hebt jedoch das Berufsbildungsgesetz auf?

Viele Grüße

Ulrike Scheck

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Frau Scheck,

das würde ich auch so sehen.

Damit Kinderkrankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird, muss § 616 BGB ausdrücklich aufgehoben werden. Die Regelung des § 19 BBiG geht allerdings dem § 616 BGB vor. Eine Einschränkung der Entgeltfortzahlung des § 19 BBiG wäre nach § 25 BBiG nichtig.

Viele Grüße

Uwe Lutz

ulis
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
47 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

danke für die schnelle Antwort.

Viele Grüße

Ulrike Scheck

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letzte Antwort am 09.07.2018 12:06:16 von ulis
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