Hallo Community,
das Kind (1 Jahr) eines Azubis ist erkrankt. Es gibt eine ärztliche Bescheinigung für das Kindes für 1,5 Wochen.
Frage: Ist es korrekt, daß der Azubi einen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung hat (§§ 3 und 19 BBiG)? Die Firma zahlt ihren AN in diesen Fällen 4 Tage/Jahr den Lohn weiter. Diese Regelung hebt jedoch das Berufsbildungsgesetz auf?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
das würde ich auch so sehen.
Damit Kinderkrankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird, muss § 616 BGB ausdrücklich aufgehoben werden. Die Regelung des § 19 BBiG geht allerdings dem § 616 BGB vor. Eine Einschränkung der Entgeltfortzahlung des § 19 BBiG wäre nach § 25 BBiG nichtig.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke für die schnelle Antwort.
Viele Grüße
Ulrike Scheck