Hallo Community, hallo an das Datev Team,
ich hatte heute mal wieder das Thema Übermittlungszeitpunkt Lohnsteuerbescheinigung auf dem Tisch. Deshalb wollte ich mal nachhören,
ob es mittlerweile evtl. Neuigkeiten zum Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung im Januar oder Februar in Lodas gibt.
Es es ist zwar noch ein wenig Zeit, aber die Zeit rennt bis zum Jahresende.
Da ich erst seit einigen Monaten mit Lodas arbeite und vorher mit Lohn- und Gehalt, ist dies für mich vollig unverständlich, warum es diese Möglichkeit in Lodas nicht gibt, besonders im Hinblick bei der Pauschalierung und Beitragspflicht gerade bei Betriebsveranstaltungen am Jahresende.
Es wäre schön, wenn mir jemand dazu eine Info geben könnte.
Danke und Viele Grüße
wicki
Moin,
warum das in LODAS nicht möglich ist, in LuG aber schon, könnte nur die DATEV beantworten. Die Problematik ist dort bekannt. Das sich daran kurzfristig was ändern wird allerdings eher unwahrscheinlich.
Im Augenblick liegt der Schwerpunkt scheinbar auf der Einführung der Lohn-ID in LODAS.
Schöne Grüße
Mirko Haas
Hallo wicki,
grundsätzlich ist die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung mit der Dezember-Abrechnung eines Jahres möglich.
Wenn in einem späteren Monat eine Korrektur des Vorjahres notwendig ist, kann das (nach Rücksprache und Genehmigung des Finanzamtes) mit einer Nachberechnung - unter Verwendung des Entstehungsprinzips - erfolgen.
Weitere Informationen bezüglich Nachberechnung mit dem Zufluss-/Entstehungsprinzip können Sie aus folgendem Info-Dokument entnehmen:
Info-Dokument 5303239 „Lohnsteuerbescheinigung"
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
es bleibt doch aber die Frage, warum ich in LuG wunderbar selbst einstellen kann, wann ich die LStB übermittele, in LODAS das aber vorgegeben ist.
Liebe Frau Mertel,
vielen Dank für die Antwort, aber dass ist mir bekannt und auch bewusst.
Hier geht es um die Pauschalierungsmöglichkeit nach § 40 EStG und die Behandlung der Beitragspflicht. Wenn die Lohnsteuerbescheinigung einmal erstellt ist und durch Lodas im Dezember weggeschickt wird, kann man zwar z. B. eine Betriebsveranstaltung die üblicherweise im Dezember stattfindet und die Belege dem Steuerberater zusammen mit der Buchhaltung im Januar eingereicht werden, noch pauschalieren, aber die Beträge werden Beitragspflichtig, da eine Beitragsfreiheit nur bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung möglich ist! Der Gesetzgeber sieht nun mal die Frist zu Übermittllung bis Ende Februar nicht aus Spaß vor.
Deshalb wäre es schön, wenn Sie die Frage an die richtige Stelle weiterleiten.
Vielen Dank und viele Grüße
wicki
Noch eins möchte ich hier anmerken. Warum muss ich in Lodas den Umweg über die Gehmigung des Finanzamtes gehen, wenn der Gesetzgeber nun mal sagt, das die Übermittlung bis Februar möglich ist. Es steht im Gesetz. Warum kann die Datev nicht einfach diese Möglichkeit schaffen.
Der Spitzenverband hatte zu den Beiträgen im Arpril 2016 Stellung genommen. Wir haben jetzt in 2018.
Es wäre wirklich schön, wenn die Datev den Anwender unterstützen würde und nicht noch mehr Arbeit macht, oder sogar dem Mandanten, wie in diesem Fall auch noch zusätzlich Beiträge aufs Auge drückt, die gar nicht nötig sind.
Viele Grüße
wicki
Hallo Community,
bitte verzeihen Sie die verspätete Rückmeldung.
Die Lohnsteuerbescheinigung auch für LODAS wahlweise mit der Abrechnung Januar oder Februar des Folgejahres übermitteln zu können, ist immer wieder Thema und gerät nicht in Vergessenheit.
Bei Lohn und Gehalt haben die Datenübermittlungen, insbesondere die Lohnsteuerbescheinigung, andere technische Voraussetzungen. Die Umsetzung in LODAS erfordert für diesen Fall einen größeren Aufwand, da sowohl in LODAS und als auch im Rechenzentrum große Anpassungen nötig sind. Mit einer Änderung in den nächsten beiden Jahreswechsel ist nicht zu rechnen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heinlein,
ich weiß nicht, ob dieser Vorschlag jedem hier gefällt, aber wäre es nicht möglich, dass man zunächst einmal die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung allgemein von Dezember auf Februar verschiebt. Diese Anpassung dürfte doch keinen so großen Aufwand wie die Implementierung einer Wahlmöglichkeit bedeuten, könnte aber in den Kanzleien bei Nachberechnungen viel Aufwand sparen.
Viele Grüße,
BF
Hallo Frau Heinlein,
vielen Dank für Ihre Antwort. Aber ehrlich gesagt kann ich das nicht verstehen,vor allem nicht, dass es für die nächsten zwei Jahreswechsel nicht vorgehen ist. Also kann man davon ausgehen, dass es wohl nie kommen wird.
Traurig.
Viele Grüße
wicki
Aus gegebenem Anlass mache ich die Diskussion noch mal auf.
Gibt es schon ein Datum, an dem es auch in LODAS möglich sein wird, die Übermittlung der LSt-Bescheinigung (gern auch auf AN-Ebene) .
Bei einem gestrigen LSt-Seminar wurde darauf hingewiesen, dass dies auch für die Berechnung und Abrechnung von Kfz-Überlassung an AN gilt, wenn diese ein Fahrtenbuch führen. Soll bedeuten, dass - da die Gesamtkosten des Kfz ja erst im Januar und damit NACH Übermittlung der LSt-Bescheinigung erfolgen kann - eine Berücksichtigung mit den tatsächlichen Kosten nicht mehr möglich sei, sondern rückwirkend für das ganze Jahr die 1%-Methode angewandt werden muss.
Hallo zusammen,
wir haben zu diesem Sachverhalt neue Hintergrundinformationen für Sie.
Das Programm Lohn und Gehalt hat an dieser Stelle andere technische Voraussetzung als LODAS.
Die Umsetzung diesers Wunsches ist mit einem hohen Risiko behaftet hinsichtlich Nachberechnungen sowie im Bezug auf den Wechsel zwischen Zufluss- und Enstehungsprinzip.
Bei der Umsetzung in LODAS bedarf es einem hohen Zeitaufwand, da die Änderungen nicht nur im Programm selbst, sondern auch im Rechenzentrum vorzunehmen sind.
Dadurch ist der Wunsch aktuell nicht hoch priorisiert.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Die Umsetzung diesers Wunsches ist mit einem hohen Risiko behaftet hinsichtlich Nachberechnungen sowie im Bezug auf den Wechsel zwischen Zufluss- und Enstehungsprinzip.
Hallo Frau Mertel,
eines verstehe ich nicht:
Wieso ist das Risiko bei LODAS hinsichtlich der Vorgehensweise höher als bei Lohn und Gehalt?
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hallo B. Fitschen,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Wie bereits erwähnt, hat Lohn und Gehalt eine andere technische Voraussetzung als LODAS. Für eine Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung z. B. im Januar (Haken gesetzt), werden die Werte aus der Abrechnung Dezember im Hintergrund aufbereitet. Eine Lohnsteuer-Bescheinigung wird noch nicht erstellt. Diese wird erst mit der anschließenden Januarabrechnung erstellt. Dabei werden alle Korrekturen bzw. Nachberechnungen berücksichtigt.
Bei LODAS ist das Vorgehen ein ganz anderes. Hier würde im Rechenzentrum eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Abrechnung Dezember erstellt, aber nicht übermittelt werden. Wenn dann mit der Januarabrechnung Korrekturen bzw. Nachberechnungen abgerechnet werden, müsste diese Lohnsteuerbescheinigung storniert werden, obwohl sie nie übermittelt wurde. In solchen Fällen würden dann Probleme mit der KmID auftreten.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Gibt es inzwischen Änderung, dass man die Lohnsteuerbescheinigung nun auch im Februar übermitteln kann?
Hallo,
eine Änderung zu dieser Programmfunktion gab es nicht.
Wir bitten um Verständnis, dass aktuell keine Umsetzung in Lodas geplant ist.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Und das Problem scheint weiterhin zu bestehen...
Inzwischen ist das Problem seit vielen Jahren bekannt. Wann kann mit der Lösung in Datev Lodas gerechnet werden?
Es handelt sich hierbei ja um eine Anforderung die viele Unternehmen wünschen.
@AW15687 schrieb:Inzwischen ist das Problem seit vielen Jahren bekannt. Wann kann mit der Lösung in Datev Lodas gerechnet werden?
Es handelt sich hierbei ja um eine Anforderung die viele Unternehmen wünschen.
Da DATEV inzwischen ja an einer Nachfolgelösung von LODAS arbeitet, würde ich mal davon ausgehen, dass dies in LODAS nicht mehr umgesetzt wird (auch wenn noch unklar ist, wann der Nachfolger konkret kommt).
Wann kann mit der Lösung in Datev Lodas gerechnet werden?
In unseren Leben nicht, einfach L&G nutzen.
Gruss Mike
seit der Einführung von L&G froher Lohn und Gehalt Nutzer😎
Eine Umstellung auf LuG werde ich auf jeden Fall nicht machen, da schließlich auch LuG irgendwann durch das neue Lohnprogramm abgelöst werden wird.
Und ich bin mit LODAS eigentlich sehr zufrieden. Natürlich gibt es Punkte die in dem einen und die in dem anderen Programm besser gelöst sind. Aber ich bin zufriedener LODAS-Anwender (schon seit Kennziffer-Wert-Erfassung) 👴
Hallo Herr Lutz,
ich wollte nicht einen beeindruckenden Lösungsanbieter für Lodas zum Umstieg bewegen.
Meine Antwort bezog sich auf den vorherigen Fragesteller.
Bitte bleiben sie bei Lodas und posten hier weiterhin so präzise, freundlich und hilfreich wie bisher.
Mit Gruss
Mike
@Uwe_Lutz Da DATEV inzwischen ja an einer Nachfolgelösung von LODAS arbeitet, würde ich mal davon ausgehen, dass dies in LODAS nicht mehr umgesetzt wird (auch wenn noch unklar ist, wann der Nachfolger konkret kommt).
Genau aus diesem Grund möchte ich das Thema aufgrund des aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts vom 23.04.24 nochmals aufgreifen.
Das Urteil besagt, dass die Pauschalierung bis spätestens 28/29. Februar folglich bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung erklärt werden muss, um die Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten. Ansonsten wird es für den Mandanten teuer. In diversen Seminaren wird hierzu schon rege diskutiert, zu welchem Zeitpunkt nunmehr die Verbeitragung der Betriebsveranstaltungen erfolgen muss.
Bekanntlich wird die Lohnsteuerbescheinigung in LODAS im Dezember übermittelt. Eine Korrektur mit Entstehungsprinzip ist nur in den ersten drei Wochen des Jahres zulässig. Bis dahin liegen meist noch nicht alle Unterlagen für eine Betriebsveranstaltung aus Dezember vor.
Die Vorgehensweise der DATEV, dass die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung in Dezember erfolgt, macht die Sache nach diesem Urteil noch schlimmer.
Wird die DATEV nun endlich eine Möglichkeit für LODAS schaffen, dass die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen auch in LODAS auf den Februar geschoben werden kann?
Bis die Zusammenführung der beiden Programme voraussichtlich in 2026, oder eher noch später erfolgen wird, haben wir viele Sozialversicherungsprüfer, die sich freuen werden, uns die Betriebsveranstaltungen mit Pauschalierung nach diesem Urteil kaputt zu machen und das nur weil wir mit LODAS arbeiten und nicht mit Lohn und Gehalt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ein DATEV Mitarbeiter sich erneut mal dazu äußern könnte und wie die DATEV auf dieses Urteil reagieren wird.
Vielen Dank und Viele Grüße
Hallo @wicki04,
mit dem Entstehungsprinzip kann programmtechnisch auch zusammen mit der Februar-Abrechnung noch eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres erstellt werden.
Der Hinweis, dass die Schlüsselung des Entstehungsprinzips nur innerhalb der ersten drei Wochen eines Jahres zulässig ist, ist auf die Rücksprache mit dem Finanzamt bezogen. Ist die Korrektur nach Ablauf dieser Frist notwendig, muss das Vorgehen mit der zuständigen Finanzbehörde abgestimmt werden.
Die Neuerstellung ist beispielsweise nicht mehr zulässig, wenn der Mitarbeiter bereits eine Einkommenssteuererklärung für das Vorjahr eingereicht hat.
@Vanessa_Mertel schrieb:
mit dem Entstehungsprinzip kann programmtechnisch auch zusammen mit der Februar-Abrechnung noch eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres erstellt werden.
Man müsste aber keine Korrektur machen, wenn man die LSt-Bescheinigung später erstellen könnte.
Das Urteil besagt, dass die Pauschalierung bis spätestens 28/29. Februar folglich bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung erklärt werden muss, um die Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten. Ansonsten wird es für den Mandanten teuer. In diversen Seminaren wird hierzu schon rege diskutiert, zu welchem Zeitpunkt nunmehr die Verbeitragung der Betriebsveranstaltungen erfolgen muss.
Wir hatten dazu bereits einen aufmerksamen Prüfer.