Hallo @isabel, prüfen Sie zunächst, ob das Feld "Meldezeitraum bis" unter Personaldaten | Sozialversicherung | DEÜV durch eine Rückmeldung automatisch gefüllt wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, erfassen Sie dort den Monat, bis zu dem die Entgelte des Mitarbeiters gemeldet werden sollen. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist das hier der Monat 10/2024. Sollen die Entgelte bis 10/2024 bescheinigt werden, wechseln Sie in den Bearbeitungsmonat 10/2024 und erfassen Sie dort die Monatsangabe im oben genannten Feld. Mit der nächsten Monatsabrechnung wird die DEÜV-Meldung erstellt und übermittelt. Hierbei steht es Ihnen frei auf die nächste Erstabrechnung zu warten oder für den Mitarbeiter eine Wiederabrechnung des zuletzt abgerechneten Monats zu erstellen.
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