Hallo zusammen,
Ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter (Personengruppenschlüssel 101, Beitragsgruppenschlüssel 1111) bekommt seit einem Jahr (also seit dem November 2022) das Krankengeld. Er hat laut dem Arbeitsvertrag Anspruch auf Weihnachtsgeld in Höhe des monatlichen Bruttogehaltes. Das Weihnachtsgeld wird als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Lohnart S E J) im November bezahlt. In der Probeabrechnung für den November 2023 (DATEV-LuG) werden aber die Steuer- und SV-Abzüge nicht berücksichtigt, das heißt - das Weihnachtsgeld 2023 wird Steuer- und Sozialversicherungsfrei vom DATEV abgerechnet. Ich verstehe nicht warum. Die Höhe des Weihnachtsgeldes überschreitet nicht die KV- BBG. Die Brutto-Netto-Auswertung für den November des vorherigen Jahr (November 2022) zeigt, dass das Weihnachtsgeld 2022 mit der gleichen Lohnart S E J in gleicher Höhe ganz normal mit Steuer- und SV-Abzügen abgerechnet wurde, obwohl der Mitarbeiter bereits ab 01.11.2022 das Krankengeld bezog. Mit welcher Lohnart sollte das Weihnachtsgeld 2023 abgerechnet werden, damit Steuer und SV-Beiträge abgezogen werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Annalina schrieb:Er hat laut dem Arbeitsvertrag Anspruch auf Weihnachtsgeld in Höhe des monatlichen Bruttogehaltes. Das Weihnachtsgeld wird als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Lohnart S E J) im November bezahlt. In der Probeabrechnung für den November 2023 (DATEV-LuG) werden aber die Steuer- und SV-Abzüge nicht berücksichtigt, das heißt - das Weihnachtsgeld 2023 wird Steuer- und Sozialversicherungsfrei vom DATEV abgerechnet. Ich verstehe nicht warum.
Hallo,
Steuer:
damit liegt er im Gegensatz zum vergangenen Jahr in 2023 unter dem Grundfreibetrag.
https://www.lohn-info.de/lohnsteuerzahlen.html#grundfreibetrag
SV:
wenn er bis jetzt ganzjährig im KG war gibt es auch keine SV-Tage.
Aber sieht der AV tatsächlich Weihnachtssgeld für Zeiten der Nichtbeschäftigung (KG) vor?
m.W. kann der Anspruch für volle Monate KG-Bezug gekürzt werden, sofern tarif- oder einzelvertragliche Bestimmungen dem nicht zuwider laufen. Im Zweifel mal den rechtlichen Berater fragen.
Gruß, vw
Vielen Dank für die Antwort! Ja, bei dem Mitarbeiter gibt es eine vertragliche Vereinbarung, dass das Weihnachtsgeld im Falle KG nicht gekürzt wird.