Hallo zusammen, Ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter (Personengruppenschlüssel 101, Beitragsgruppenschlüssel 1111) bekommt seit einem Jahr (also seit dem November 2022) das Krankengeld. Er hat laut dem Arbeitsvertrag Anspruch auf Weihnachtsgeld in Höhe des monatlichen Bruttogehaltes. Das Weihnachtsgeld wird als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Lohnart S E J) im November bezahlt. In der Probeabrechnung für den November 2023 (DATEV-LuG) werden aber die Steuer- und SV-Abzüge nicht berücksichtigt, das heißt - das Weihnachtsgeld 2023 wird Steuer- und Sozialversicherungsfrei vom DATEV abgerechnet. Ich verstehe nicht warum. Die Höhe des Weihnachtsgeldes überschreitet nicht die KV- BBG. Die Brutto-Netto-Auswertung für den November des vorherigen Jahr (November 2022) zeigt, dass das Weihnachtsgeld 2022 mit der gleichen Lohnart S E J in gleicher Höhe ganz normal mit Steuer- und SV-Abzügen abgerechnet wurde, obwohl der Mitarbeiter bereits ab 01.11.2022 das Krankengeld bezog. Mit welcher Lohnart sollte das Weihnachtsgeld 2023 abgerechnet werden, damit Steuer und SV-Beiträge abgezogen werden?
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