Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu DATEV Payroll Systemen (Lohn und Gehalt, LODAS, ...):
Was passiert in der Payroll wenn ich 60 EUR als Lohnart "2480 Sachbezug, st/sv-frei" für einen Mitarbeiter aus meinem Personalsystem übermittle (d.h. mehr als die gesetzliche zulässigen 50 EUR)?
Mögliche Szenarien die ich mir vorstellen könnte sind z.B.:
Siehe hierzu auch https://apps.datev.de/help-center/documents/1006618
Vielen Dank!
f: Es wird einfach abgerechnet
Ein Hinweis erscheint:
Hinweis #LN09534
In 03/2025 werden Sachbezüge in Höhe von 60,00 EUR abgerechnet, für die die Sachbezugs-Freigrenze
(50,00 EUR/mtl.) anzuwenden ist. Beim Überschreiten der Sachbezugs-Freigrenze müssen Sachbezüge
steuerpflichtig abgerechnet werden. In der Summe der Sachbezüge ist jedoch ein steuerfreier Sachbezug in
Höhe von 60,00 EUR enthalten.
» Prüfen Sie Ihre Eingaben. Erfassen Sie statt dem steuerfreien Sachbezug ggf. eine steuerpflichtige
Sachbezugs-Lohnart.
Vielen Dank für die super schnelle Antwort @GLH.
Zum Verständnis, ob ich es richtig verstanden habe:
Trifft folgendes zu?
1. Im von mir beschriebenen Fall werden einfach 60,00 EUR als steuerfreie Sachbezüge abgerechnet
2. Ich verhalte mich rechtswidrig und muss ggf. mit einer Strafe rechnen, da ich mich nicht rechtskonform verhalte (daher auch der Hinweis #LN09534)
3. Um mit rechtskonform zu Verhalten muss ich die Abrechnung nachträglich korrigieren
Ja, es wird bei Prüfung ggf. eine Nachversteuerung stattfinden. Korrigieren ist sicher eine gute Idee.
Ist es ein Minijobber?
Hallo,
Entweder den Sachbezug nachträglich korrigieren oder mal prüfen, ob es womöglich einen persönlichen Anlass wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Hochzeitstag oder ähnliches gab, was die Höhe rechtfertigen würde. Dann wiederum wäre es ja absolut in Ordnung, da pro persönlichem Anlass 60 € möglich sind.
@tsander schrieb:Vielen Dank für die super schnelle Antwort @GLH.
Zum Verständnis, ob ich es richtig verstanden habe:
Trifft folgendes zu?
1. Im von mir beschriebenen Fall werden einfach 60,00 EUR als steuerfreie Sachbezüge abgerechnet2. Ich verhalte mich rechtswidrig und muss ggf. mit einer Strafe rechnen, da ich mich nicht rechtskonform verhalte (daher auch der Hinweis #LN09534)
3. Um mit rechtskonform zu Verhalten muss ich die Abrechnung nachträglich korrigieren
Die Rückfrage klingt ein bisschen hinterlistig....
Geht es Ihnen darum, ob Sie das einfach mal versuchen können und das Ergebnis nicht schlechter sein wird, als wenn Sie nicht einfach mal versucht hätten ..?
In der Praxis wird das so laufen, dass mit 60 € Sachbezug dieser komplett steuer+sv pflichtg sein wird.
Die Bruttolohnnachforderung wird der AG erhalten, beim AN wird wegen Verjährung nichts zu holen sein.
@Constanze_GM schrieb:Entweder den Sachbezug nachträglich korrigieren oder mal prüfen, ob es womöglich einen persönlichen Anlass wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Hochzeitstag oder ähnliches gab, was die Höhe rechtfertigen würde. Dann wiederum wäre es ja absolut in Ordnung, da pro persönlichem Anlass 60 € möglich sind.
Wenn es ein Geschenk aus persönlichen Anlass ist, wäre es im Grunde kein Sachbezug, sondern eine Aufmerksamkeit des AG, die im Grunde nicht abgerechnet werden muss.