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Mehrere Beschäftigungsbetriebe - Beitragsnachweise konsolidieren?

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letzte Antwort am 20.03.2025 08:20:11 von lohnexperte
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lohnexperte
Fachmann
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Liebe Community,

 

ich bitte um Ihre Erfahrungen und Vorschläge zum o. g. Thema. Im vorliegenden Fall handelt es sich aktuell um nur einen Beschäftigungsbetrieb mit rund 25 Krankenkassen. Künftig (unterjährig) kommt ein zweiter Beschäftigungsbetrieb hinzu, so dass mit dann rund 50 Krankenkassen abzurechnen ist.

 

Was spricht dafür, die Beitragsnachweise nicht zu konsolidieren?

 

- Übersichtlichere Abstimmungen?

- ???

 

Was spricht dafür, die Beitragsnachweise zu konsolidieren?

 

- Zahlungen an nur 25 Krankenkassen sind abzustimmen.

- Es müssen keine neuen SEPA-Lastschriftenmandate erteilt werden.

- ???

 

Ich habe aktuell keine Vorstellungen, welche praktischen Auswirkungen eine Konsolidierung hat: werden dann 50 einzelnde Beitragsnachweise erstellt, die Bezahlung dann aber nur an 25 geleistet? Oder gibt es dann auch nur noch 25 Beitragsnachweise?

 

Vielen Dank für´s Aufschlauen und einen schönen Tag.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
408 Mal angesehen

Hallo,


hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden möchten?


In unserem Hilfedokument 5303211 finden Sie unter Punkt 2.3 Beispiele wie die Beitragsnachweise mit und ohne Konsolidierung ausgegeben werden.


Wird die Konsolidierung im Programm hinterlegt, erstellt LODAS nur noch einen Beitragsnachweis pro Krankenkasse. Auf diesem wird die Arbeitgeber-Betriebsnummer angedruckt, welche für den Beschäftigungsbetrieb hinterlegt ist, unter dem konsolidiert wird.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 3 von 7
128 Mal angesehen

Hallo @Vanessa_Mertel ,

 

das Dokument 5302311 habe ich gelesen, stolpere aber über die Auswirkungen von Nachberechnungen auf Abrechnungszeiträume vor der Konsolidierung ...

 

Sollte der neue Beschäftigungsbetrieb also (rückwirkend) in 01/2025 angelegt werden und auch die entsprechenden Krankenkassen, obwohl die Zuordnung der Mitarbeiter auf den neuen Beschäftigungsbetrieb (und damit die neuen Krankenkassen) erst im Laufe des Jahres 2025 erfolgen wird?

 

Gibt es hier wirklich keinen, der Erfahrung damit hat bzw. diese hier teilen mag?

 

Etwas hilflos sage ich trotzdem schon mal vielen Dank ....

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Ich konsultiere zwei Beschäftigungsbetriebe ohne Probleme 

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @FrauSmith ,

 

können Sie sich noch an die Einführung / erstmalige Durchführung der Konsolidierung erinnern?

 

Nach meinem Verständnis kommt es zu Problemen, sofern Nachberechnungen auf Monate vor der Konsolidierung durchgeführt werden.

 

Und deshalb meine Frage nach dem Monat, ab dem ich die Einrichtung vornehmen sollte.

 

VG

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
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Ich habe den zweiten Beschäftigungsbetrieb Mitte 2023 dazu eingerichtet .

Ich glaube es gab keine Korrekturen. Der Mandant läuft immer relativ ohne hin und her durch . Ist auch ein kleiner Mandat 

 

Da kann ich nicht helfen 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 7 von 7
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Danke trotzdem. 🙂

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letzte Antwort am 20.03.2025 08:20:11 von lohnexperte
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