Guten Morgen,
eine Frage......
habe im Dezember 2023 die Gehaltsabrechnungen vorgenommen und Anfang Januar 2024 noch Nachbuchungen
in Form von monatlichen Provisionen und Überstundenauszahlungen gehabt. Mit der Dezember Abrechnung kam eine Jahresmeldung Sozialversicherung mit. Nach den Änderungen im Januar 2024 keine mehr....wie kann ich diese noch nachfordern bzw. was hätte ich bei Eingabe tun sollen ?
Danke
C.Kleiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
habe im Dezember 2023 die Gehaltsabrechnungen vorgenommen und Anfang Januar 2024 noch Nachbuchungenin Form von monatlichen Provisionen und Überstundenauszahlungen gehabt. Mit der Dezember Abrechnung kam eine Jahresmeldung Sozialversicherung mit. Nach den Änderungen im Januar 2024 keine mehr....wie kann ich diese noch nachfordern bzw. was hätte ich bei Eingabe tun sollen ?
Wurde eine NB auf 12/23 veranlasst oder in 01/24 die Änderungen berücksichtigt? Ist die Lohnart richtig geschlüsselt?
Wenn es eine NB mit sv-pfl. Entgelt war, hätte eine neue SV-Meldung erfolgen müssen.
Über Mandantendaten > temp. Auswertungssteuerung > Auswertungsabruf Mandant > nochmals die Auswertung 65 für 12/23+01/24 rückmelden lassen.
Danke