Welche Frage mir sich wieder stellt.
In einem DATEV Dokument wird beschreiben wie man den Mutterschutzlohn erfasst. Was mich irritiert ist, dass man dazu die SoLL Stunden des jeweiligen Monats erfasst und auf die LA 148 bucht. Dann lese ich woanders wiederum, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate zählt. Im Monat November wurde die Soll Arbeitszeit erfasst und auf die LA 148 gebucht, so wie es im DATEV Dokument beschreiben ist. Beschäftigungsverbot, Vollausfall, Stundenempfänger. Monat Dezember wurde genauso gehandhabt. Irgendwie bin ich da skeptisch ob das so stimmt 🤔
Hallo @Jolanta02,
die Erfassung des Beschäftigungsverbots Vollausfall bei einer Stundenlohnempfängerin können Sie mit der Stammlohnart 148 für die Sollstunden durchführen.
Das Vorgehen finden Sie in Kapitel 3.2 in Dokument 1003717 .
Meinen Sie beim Durchschnitt der letzten drei Monate den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Hier bilden die letzten drei Monate die Basis für die Berechnung.
Guten Morgen Herr Fürth,
ich meine tatsächlich den Mutterschutzlohn. Nicht das Mutterschaftsgeld. Bei Mutterschutzlohn/Beschäftigungsverbot werden doch die SOllstunden eingetragen, so steht es auch im DATEV Dokument. Trotzdem lese ich immer wieder, es wird der Durchschnitt der letzten drei Monate berechnet. Aber das gilt doch nur für das Mutterschaftsgeld oder sehe ich das falsch?
Ich habe ein wenig geforscht. Kann es sein, dass die Lohnart 148 noch geschlüsselt werden muss um den Durchschnitt zu errechnen?
Hallo,
bei einem Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate fortzahlen. In LODAS wird der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate nicht automatisch berücksichtigt. Der Durchschnitt muss manuell berechnet und mit der Stammlohnart 889 abgerechnet werden.
Diese Information finden Sie auch im bereits verlinkten Dokument unter Punkt 5.