Guten Tag Community,
in unserem Betrieb gibt es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Pauschalbesteuerung (25%) von Betriebsfeiern.
Es sind noch Rechnungen aus 2024 über die Pauschalbesteuerung zu berücksichtigen.
Muss ich zwingend die Lohnsteueranmeldung Dezember 2024 korrigieren, oder kann dies auch mit der LSt-Anmeldung Januar/Februar 2025 erfolgen?
Ich habe die Anweisung bekommen, es mit der aktuellen Lohnsteueranmeldung zu melden, da der Stichtag ja der 28.02. lautet.
Ich bin der Auffassung, dass der 28.02. der letzte Tag für die Korrektur der Lohnsteueranmeldung aus (im o.g. Fall) Dezember 2024 ist?
Hilfe 🙂
Hallo @Daslo ,
ich bin ganz Ihrer Meinung:
1. Die Anmeldung muss zwingend im Rahmen der Lohnsteueranmeldung Dezember 2024 erfolgen; ggf. eben im Rahmen eine Korrektur der LSt-Anmeldung für 12/2024.
2. Zeit dafür ist nur bis zum 28.02.
Viele Grüße und einen schönen Tag.