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Pflegeunterstützungsgeld / Pflegetag

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letzte Antwort am 05.09.2024 09:28:58 von Aquarius
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MM22
Einsteiger
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Eine Mitarbeiterin hat für die kurzfristige Pflege Ihrer Mutter im Rahmen der möglichen 10 Tage Freistellung 1 Pflegetag mit Pflegeunterstützungsgeld beantragt.

Hierzu benötigt sie für die Krankenkasse der Mutter eine Entgeltbescheinigung.

Welche Fehlzeit muss ich erfassen? Kurzzeitige Pflege oder Pflegeunterstützungsgeld? Was ist der Unterschied?

Und wie erhalte ich die Entgeltbescheinigung?

Vielen Dank

lohnexperte
Fachmann
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Hallo @MM22 ,

 

es gibt für kurzzeitig pflegende Angehörige mehrere Möglichkeiten:

 

https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit

 

Welche davon genutzt bzw. in Anspruch genommen wird, muss der Mitarbeiter entscheiden und in seinem Freistellungsantrag genau benennen (denn alle haben unterschiedliche Bezeichnungen und Rechtsgrundlagen), damit die richtige Fehlzeit im Lohnprogramm eingetragen werden kann.

 

Die Bescheinigungen sind meines Wissens manuell zu erstellen; die Pflegekasse des Pflegebedürftigen hat dafür Papierformulare, die auszufüllen und bei der Pflegekasse wieder einzureichen sind.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

MM22
Einsteiger
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Vielen Dank für die rasche Rückmeldung.

Die Arbeitnehmerin hat Pflegetag mit Pflegeunterstützungsgeld durch die Pflegeversicherung der Mutter beantragt.

Der Antrag liegt mir vor. Auf diesem Antrag steht, dass eine Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers beizufügen ist.

Wird diese automatisch erstellt, wenn ich Pflegeunterstützungsgeld als Fehlzeit erfasse oder muss ich die Bescheinigung manuell anfordern? Oder geht das über das Bescheinigungstool?

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

den Fall hatte ich auch erst letzten Monat.

Es wird durch die DATEV nichts automatisch erstellt. Es geht auch soviel ich weiß auch nicht über das Bescheinigungswesen.


Lassen sie sich vom Mitarbeiter die Entgeltbescheinigung der Krankenkasse geben.

Diese Bescheinigung hat er normalerweise mit seinen Antragsunterlagen erhalten.

 

Dann führen Sie eine Probeabrechnung ohne den Kürzungstagen aus und einmal mit den Kürzungstagen.

 

Die Differenz von Brutto und Netto tragen Sie als ausgefallenes Brutto und Netto auf der Bescheinigung ein.

Normalerweise sollte es dann noch eine Frage geben, ob es in den letzten 12 Monaten noch SV-pfl. Einmalzahlungen gab.

 

Hoffe das hilft weiter.

 

VG

MM22
Einsteiger
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Ja, diese Info hilft mir weiter ... vielen Dank 🙂 

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zwilling
Einsteiger
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Hallo,

 

in LuG kann zumindest über "Bescheinigungen" eine entsprechende Bescheinigung erstellt werden.

 

LG

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Aquarius
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich hatte im März auch so einen Fall. Entgeltbescheinigung manuell auf den Vordrucken erstellt, hat funktioniert. Ich dachte, damit erledigt.

Nun legt mir die Mitarbeiterin heute eine Bescheinigung vor, aus der das gewährte Pflegeunterstützungsgeld hervorgeht. Es sind kalendertägliche Brutto- und Nettobeträge aufgeführt.

Es steht ausdrücklich dabei, dass die Bescheinigung unverzüglich dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
Was mach ich nun damit?
In den Fehlzeiten gibt es Erfassungsfelder. Weiß jemand, ob und wie sich das auswirkt? Ich finde leider nichts im Hilfe-Center.

Aquarius_0-1725359229418.png

 

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


sollten Sie der Mitarbeiterin weitergewährte Arbeitgeberleistungen während der Unterbrechung zahlen, werden die Angaben, wie z.B. das Vergleichs Netto-Entgelt benötigt.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
Aquarius
Einsteiger
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Vielen Dank Frau Friedrich für die Erläuterung.
Jetzt verstehe ich den Zusammenhang.

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letzte Antwort am 05.09.2024 09:28:58 von Aquarius
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