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Privat versicherter Praktikant- bin ich verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen?

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letzte Antwort am 29.11.2023 10:26:33 von cro
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LoBu2
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Hallo zusammen, wir haben für ein paar Monate einen jungen Mann als Praktikant eingestellt, er hat angegeben, dass er privat versichert ist... Es handelt sich nicht um einen geringfügig Beschäftigten und auch nicht um einen Werkstudenten. Ich habe ihn mit BGS 0110 geschlüsselt. Er ist über seine Mutter versichert. Muss ich da einen Zuschuss eintragen?

 

Dank im Voraus.

cro
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Wenn Sie ihm brutto 520,01 € und mehr geben, ist er nicht mehr in einer PKV (egal ob selbst oder Familie). Sie müssen ihn zwingend in einer GKV anmelden.

LoBu2
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Ach ja, das habe ich ja gar nicht bedacht... Das heißt, der junge Mann muss sich eine Krankenkasse aussuchen oder darf ich ihn bei einer X-beliebigen anmelden? 

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RAHagena
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Klingt für mich nach einer kurzfristigen Beschäftigung, dann haben Sie mit Krankenkassenbeiträgen nichts am Hut. 

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vw
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Hi,

 

@LoBu2schrieb:

wir haben für ein paar Monate einen jungen Mann als Praktikant eingestellt,

 

das kann aber schon länger als "kurzfristig" sein. Was heißt "ein paar Monate"? Zwei, drei vier oder vielleicht fünf? Da sollte sich @LoBu2  vielleicht noch einmal erklären...

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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AnfrageausdemLohn
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Praktikant = Pflichtpraktikum ?

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cro
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@LoBu2  schrieb:

Ach ja, das habe ich ja gar nicht bedacht... Das heißt, der junge Mann muss sich eine Krankenkasse aussuchen oder darf ich ihn bei einer X-beliebigen anmelden? 


Stimmt, der Neuling muss seine GKV benennen. Wenn nicht, haben wir mit dem AG eine grundsätzliche, schriftliche, Vereinbarung, bei welcher GKV wir anmelden. Wenn das dann schief läuft, kostet es den AG den notwendigen Zeitaufwand hier.

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LoBu2
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Hallo, Threadersteller hier.  Es handelt sich um kein Pflichtpraktikum. der Mann ist schon eingestellt. Ursprünglich für sechs Monate, womit sich das mit der kurzfristigen Beschäftigung erledigt hätte. Nach 4 Monaten Beschäftigung plant er, ins Ausland zu gehen. Die Krankenkasse die zunächst ausgewählt wurde, hat die Mitgliedschaft nicht bestätigt. 

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cro
Experte
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@LoBu2  schrieb:

............Die Krankenkasse die zunächst ausgewählt wurde, hat die Mitgliedschaft nicht bestätigt. 


Die muss der Beschäftigte letztlich als seine Pflicht aktiv bearbeiten und beantragen, und dem AG bestätigen!

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letzte Antwort am 29.11.2023 10:26:33 von cro
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