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SEPA Lastschrift Arbeitgeberkonto!

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letzte Antwort am 18.03.2025 10:17:08 von ManjaT
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c_kleineboymann
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

komme gerade vom Lohnseminar, das Thema SEPA Lastschriftmandate ist ja derzeit in aller Munde, die DATEV lässt uns da gerade aber wieder ein wenig allein, lapidar soll man sich halt nicht so anstellen, das Beitragskonto eröffnen und ein paar Tage später halt das SEPA Mandat hinterherschicken? Ich weiß ja nicht wie es bei allen anderen so aussieht, aber bei uns ist Arbeit genug da und wir bekommen uns alle täglich mehr als 100% der Zeit still beschäftigt, neue Aufgabengebiete und Zeitfresser brauchen wir nicht.

 

Wieso ist es nicht einfach möglich seitens der DATEV (es dürften nicht viel mehr als 5 Zeilen Code sein) den Nachweis automatisch, nach Rückmeldung der Betriebsdaten zu senden? Eine einfache IF Abfrage in der RZ Komm sollte mehr als ausreichend sein und innerhalb weniger Minuten programmierbar sein.

 

Des Weiteren war hier schon vor Monaten die Bitte zu lesen, ob die DATEV nicht eine Vorlage anbieten könnte, wie man sich vom Mandanten die "Berechtigung" einholen kann, die SEPA Mandate auch zu übermitteln;

 

Vieleicht könnte man da mal einen Fokus drauf legen um allen Steuerberatern die Arbeit nicht unnötig zu erschweren.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 12
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@c_kleineboymann  schrieb:

 

 

Des Weiteren war hier schon vor Monaten die Bitte zu lesen, ob die DATEV nicht eine Vorlage anbieten könnte, wie man sich vom Mandanten die "Berechtigung" einholen kann, die SEPA Mandate auch zu übermitteln;

 

 


Das dürfte nicht so einfach sein und hier würde ich an Stelle der DATEV auch keine Vorlage anbieten.

 

Man müsste letztlich mit jedem einzelnen Kreditinstitut klären, wie eine derartige Bevollmächtigung aussehen müsste, damit die Bank diese auch entsprechend akzeptiert.

 

Und ob es überhaupt rechtlich möglich ist, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, wenn man keine Bankvollmacht hat, wird vermutlich irgendwann rechtlich zu klären sein, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

 

MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

einem Mandanten, der nicht selbständig eine SEPA Lastschrift erledigen kann, würde ich mit Vorsicht begegnen😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
c_kleineboymann
Einsteiger
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Nachricht 4 von 12
1197 Mal angesehen

@MikeWHerbsDas Problem dürfte sein, dass die Krankenkassen Lastschriften auf Papier irgendwann nicht mehr akzeptieren werden, so hat uns die TK bereits mitgeteilt, dass dies absolute Ausnahmen sind und nur noch toleriert werden.

 

Faktisch sehe ich uns auch als Dienstleister und selbstverständlich haben wir auch in der Vergangenheit unseren Mandanten für neue KK SEPA Lastschriften vorbereitet und zur Unterschrift vorgelegt.

 

 

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c_kleineboymann
Einsteiger
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@Uwe_Lutz

 

1.) sehe ein, dass wir uns da auf rechtlich schwierigem Gebiet bewegen

2.) die Bank wird die Lastschrift natürlich akzeptieren, denn diese weiß ja effektiv nicht wer die Lastschrift erteilt

3.) die KK akzeptieren diese Lastschriften, in unserer eigenen Lohnbuchhaltung funktioniert dies problemlos

 

Meines Erachtens nach ist dies kein wirkliches rechtliches Problem (so auch von einem Anwalt bestätigt), die Krankenkassen akzeptieren die elektronisch übermittelten Lastschriftmandate, die Bank führt dies aus (da ja gar nicht bekannt ist, wer diese erteilt hat; weder die KK, noch wir zeigen unserer Bank im Regelfall ein SEPA Mandat; sondern maximal im Streitfall). Kommt es nun zum Streitfall, dürfte maximal ein zivilrechtlicher Anspruch des Mandanten uns gegenüber entstehen, welcher aber durch entsprechende Bemächtigung ausgeschlossen wird.

 

Denke zwar auch, dass formaljuristisch nicht alles korrekt ist; wobei die Gesetze hier auch letztlich nicht genau genug sind und schlecht definieren; denn eine Bankvollmacht ist gesetzlich dünn geregelt, §164 BGB, ggfls. § 54 HGB und bedarf nicht zwangsläufig einer Erklärung der Bank gegenüber, dies regelt § 167 BGB Abs. 1; die Erklärung ist dem zu Bevollmächtigenden ODER dem Dritten gegenüber zu erklären, selbst eine Formvorschrift existiert hier nicht (Abs. 2)

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Maja80
Beginner
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Hallo,

 

ich habe bereits dreimal bei einem Mandanten für eine neue Krankenkasse das SEPA-Lastschriftmandat über Lohn und Gehalt erteilt. Dies ist, da die Krankenkasse "neu" ist, erst nach dem erfolgten Monatsabschluss möglich, da das System sonst eine Fehlermeldung bezüglich fehlender Beitragsnachweise meldet.

Bisher hat auch die telefonische Nachfrage bei den entsprechenden Krankenkassen dann ergeben, die Einzugsermächtigung lag bereits am nächsten Tag vor. Die Rückmeldung der Betriebsdaten musste ich hier bisher nicht abwarten.

 

Das rechtliche Thema ist damit zwar nach wie vor nicht geklärt, wir haben uns aber vorläufig auch dafür entschieden, künftig keine Einzugsermächtigung mehr per Vordruck zu erstellen.

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MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

Das Problem dürfte sein, dass die Krankenkassen Lastschriften auf Papier irgendwann nicht mehr akzeptieren werden, so hat uns die TK bereits mitgeteilt, dass dies absolute Ausnahmen sind und nur noch toleriert werden.

Sorry, mglw doofe Frage:

 

Gilt das auch für den Mandanten?

 

Alter Opa ohne PC oder mit Freude an Papier?

 

Gruss Mike

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c_kleineboymann
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
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Ich kann das nicht endgültig beantworten, aber denke schon. Das Argument "alter Opa ohne PC" dürfte zumindest für Betriebe (nur von denen reden wir ja in unserem Fall) eher nicht greifen! Ob es beim Haushaltscheckverfahren weiterhin akzeptiert wird, mag ich nicht zu beantworten, könnte mir hier ähnlich den steuerlichen Vorschriften Härtefallregelungen vorstellen, wobei ich gar nicht sicher wüsste, ob eine Abgabe in Papierform heute noch zulässig wäre. Sicher ist dies aber für Beitragsnachweise, diese werden schon seit mehreren Jahren in Papierform nicht mehr akzeptiert und müssen, sofern Fehler vorhanden sind die sich mit der Software nicht mehr lösen lassen, aufwendig in SV-Net (neuerdings wohl Meldeportal) korrigiert werden. 

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MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

danke, ich werde einfach mal bei der TKK anrufen, die sind schon seit jeher sehr nett, (keine Werbung)

 

und dann gerne berichten wie es sich denn bei Lastschriften, von Seiten des Mandanten erstellt, verhält.

 

Gruss Mike

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Soderle,

 

laut Auskunft der TKK darf der Mandant selbstverständlich noch das Lastschriftmandat, aber unterzeichnet bitte, faxen😀

 

Gruss Mike

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 12
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@c_kleineboymann  schrieb:

@MikeWHerbsDas Problem dürfte sein, dass die Krankenkassen Lastschriften auf Papier irgendwann nicht mehr akzeptieren werden, so hat uns die TK bereits mitgeteilt, dass dies absolute Ausnahmen sind und nur noch toleriert werden.

 

 


Das bildet sich die TK auch nur ein. Ich habe jetzt seit August 2024 bis heute 17.3.2025 gebraucht, um mit der TK zu klären, dass das Verfahren optional / freiwillig ist und rechtlich mit Nichten vorgeschrieben ist. Die Begrüßungsschreiben, in denen dem Arbeitgeber suggeriert wird, dass das SEPA entweder elektronisch zu erteilen ist oder selbst überwiesen werden muss, wollen Sie aber weder abschaffen noch ein Papier LS anfügen.

 

Ich werde mich deshalb an die Aufsichtsbehörde wenden.

 

 

ManjaT
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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ich als Mandant hab die Bankverbindungen für das Lastschriftmandat über SV Meldeportal geändert (wir hatten einen Zusammenschluss von Banken und somit hatte ich unsere Bankverbindung geändert)

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letzte Antwort am 18.03.2025 10:17:08 von ManjaT
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