Ich hatte ja schon einmal eine ähnliche Frage in den Raum geworfen, daher bin ich natürlich stark an Antworten und vor allem Meinungen interessiert. Vorab aber mal meine bisherige Auffassung und Zusammenfassung zu dem Thema; es ist wie so oft in Deutschland, ein Thema kommt auf und plötzlich gibt es hunderte Experten zu diesem Thema, die nahezu alle eines gemeinsam haben, nämlich keine Ahnung. Sorry, aber es ist so! Ich halte mich selbst für technisch äußerst versiert, aber bei Weitem keinen Profi in diesen Themen, dennoch kann ich sagen, dass hier vieles vermischt wird und Menschen ohne Ahnung anderen Menschen ohne Ahnung versuchen Sachen aufzuerlegen! So, aber zurück zur E-Rechnung. Für mich trifft es relativ klar auch hier wieder zu, wer keine Ahnung hat, sitzt im öffentlichen Dienst und bestimmt darüber (wobei bestimmen hier ja auch falsch ist) was eine E-Rechnung ist und wie diese aufbewahrt werden muss. Die Unveränderbarkeit der Daten ist gefordert und auch gesetzlich normiert. 146 Abs. 4 AO fordert dies (wenn auch etwas verklausuliert und eigentlich auch dort nur "das keine Veränderungen vorgenommen werden; sprich das tun "ändern" ist verboten). Hieraus kann ich aber durchaus eine Verpflichtung erkennen, die die Unveränderbarkeit der Daten gebietet. Jetzt kommt das, wovon man im öffentlichen Dienst nicht so ganz einen Plan zu haben scheint. Die technische Umsetzung (ich meine, das FA will Belege immer noch gerne per Fax und verschlüsselter E-Mail Versand ist auch nicht überall möglich); technisch betrachtet kann ich ein Dokument, welches mir per Mail übermittelt wird nur in einer einzigen Form wirklich revisionssicher speichern, über eine Mail Archivierung! Alles andere ist Humbug und formeller Quatsch (ja, ich weiß dieser ist beim FA gerne gesehen); klar kann ich dem FA (und dem dienen wir ja irgendwie alle) es recht machen, meine Rechnungen per Mail empfangen, ändern und dann analog der Verfahrensdokumentation in DUO speichern, kontrollieren ob es so angekommen ist wie ich es geändert habe und das FA "**bleep**en". Aber macht das Sinn? Bzw. ist das rechtssicher? Ich glaube langfristig nicht, denn das BMF kann seine Meinung ja jederzeit ändern, die Aussagen der Regierung (irgendwo war hier mal eine kleine Anfrage wonach E-Mail ausreicht) sind ohnehin nicht bindungsfähig und am Ende entscheidet ohnehin ein Richter über das Thema. Jeder klar denkende Mensch mit dem technischen Sachverstand wird erkennen, dass eine E-Mail Archivierung (zumindest in der Phase wo Daten noch nicht dem FA gemeldet werden) die einzige Lösung für dieses Problem sein kann. Denn von der Mail, bis zum DMS ist es ein weiter weg und ich kann viel ändern!
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