Hallo Zusammen,
ein MA in Altersteilzeit hat einen Gutschein in Höhe von Euro 200,00 erhalten. Dies Gutscheine rechnen wir als Nettosachbezug Pauschal 37 b und mit Übernahme der Sozialabgaben ab, damit dem MA keine Kosten entstehen.
Bei MA in ATZ kann aber kein Nettosachbezug abgerechnet werden. Wie kann dieser Gutschein nun abgerechnet werden, ohne dass dem Mitarbeiter Kosten entstehen? Welche Lohnarten müssen angesprochen werden?
Hallo,
wie Sie schon richtig schreiben, kann bei Arbeitnehmern in Altersteilzeit eine Netto-Sachzuwendung nicht abgerechnet werden.
Die pauschale Lohnsteuer nach § 37b kann allerdings über die Nebenbuchführung erfasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ja, das habe ich so auch nachgelesen. Aber wie rechnet man dann die Sozialabgaben ab?
Das könnte man gesammelt bei der nächsten SV-Prüfung machen. Man schwört dann quasi drei Eide, dass es mit einen zu großem Aufwand verbunden wäre, die SV-Beiträge auf die 37b Fälle zu verteilen bzw. zu verarbeiten.
Hallo zusammen
Wie sieht es während der Altersteilzeit mit "normalen" Gutscheinen bis 50 € aus.
Kann ein Arbeitnehmer, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet diesen Gutschein trotzdem erhalten, oder steht dem etwas entgegen?
Hallo @AgnesBeata,
rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?