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Schwerbehindertenabgabe Fehler und Hinweise

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letzte Antwort am 21.02.2024 08:51:51 von Wiki
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Wiki
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

wir hatten zu Beginn 2023 ein Systemwechsel, die Stammdaten der Mitarbeiter wurde einsgespielt.

 

Nun mit der Schwerbehindertenabgabe kommen Fehler und Hinweise zu:

 

  • falsche Arbeitszeit (Geringfügige MA mit einer wöchentl. AZ 40h
  • Tätigkeitsschlüssel Teilzeit aber 40h/ wöchentl.

Nun ist aufgefallen, dass einfach alle Mitarbeiter 40 Wochenstunden in den Personaldaten eingespielt wurden. Wie ist hier am besten vorzugehen? Rückwirkende Anpassung löst sicherlich bei allen Mitarbeitern eine Nachberechnung aus?

Gibt es auch einen andern Weg?

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

Das ist sicherlich passiert, weil bei den geringfügig Beschäftigten keine wöchentliche Arbeitszeit eingetragen war. In diesem Falle wird von 40 Stunden ausgegangen. Da es sich hier nur um einen statistischen Wert handelt, würde ich den Mandanten zum Januar 2024 "aufräumen". Bedeutet, ab 01/2024 die Arbeitszeiten entsprechend anpassen. Eine rückwirkende Änderung der Arbeitszeiten würde den Jahreslohnnachweis 2023 korrigieren und Du würdest jetzt jeden Monat den Hinweis bekommen, dass dies kein Grund für ein Storno ist. Das ist ziemlich nervig. Also lieber ab 2024 korrigieren.

Was die Schwerbehindertenabgabe betrifft, so werden die Minijobber trotzdem als Abzugsmitarbeiter angesehen.

Viel Erfolg

Constanze

I

rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 4
245 Mal angesehen

@Constanze_GM  schrieb:

Da es sich hier nur um einen statistischen Wert handelt, würde ich den Mandanten zum Januar 2024 "aufräumen". Bedeutet, ab 01/2024 die Arbeitszeiten entsprechend anpassen.


Wichtig in dem Punkt: der Assistent gibt als Datenquelle zwar "LODAS/RZ-LOHN" an, berücksichtigt aber nur Daten aus dem Rechenzentrum! Du musst also einmal die Stammdaten senden und den Verarbeitungslauf abwarten, bevor du die Schwerbehindertenabgabe nochmal starten kannst, @Wiki.

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Wiki
Beginner
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Nachricht 4 von 4
225 Mal angesehen

Hallo,

vielen Dank für die Hinweise!

Ich hatte es jetzt so verstanden, die Daten in 2023 so zu belassen und erst ab 2024 "aufzuräumen. Daher würde das nochmalige senden der Daten (Änderungen ab 2024) an der bereits erstellten Schwerbehindewrtenabgabe für 2023 nichts ändern oder habe ich einen Denkfehler?

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letzte Antwort am 21.02.2024 08:51:51 von Wiki
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