Guten Morgen,
wieder einmal eine Frage von mir.
Eine Angestellte die hauptberuflich Selbstständig ist, hatte zuvor die Steuerklasse 4. Neben der Selbstständigkeit ist sie noch auf Teilzeit angestellt. Vom Finanzamt wurde ihre Lohnsteuerklasse auf die 6 geändert. Ist das so korrekt?
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@Jolanta02 schrieb:Guten Morgen,
wieder einmal eine Frage von mir.
Eine Angestellte die hauptberuflich Selbstständig ist, hatte zuvor die Steuerklasse 4. Neben der Selbstständigkeit ist sie noch auf Teilzeit angestellt. Vom Finanzamt wurde ihre Lohnsteuerklasse auf die 6 geändert. Ist das so korrekt?
St.-Kl. 6 nur, wenn es sich um eine 2. Teilzeit-Beschäftigung handelt bzw. ein Ehepartner bereits mit St.-Kl. 1-5 besteuert wird.
Nein, neben der Selbstständigkeit besteht nur diese eine Teilzeitstellen. Dann wäre wohl die Elstam Anmeldung nicht korrekt gewesen. Es handelt sich dann nicht um eine Nebenbeschäftigung.
Rechnen Sie die Teilzeitstelle ab ? Und haben als Nebenarbeitgeber angemeldet ?
@Jolanta02 schrieb:Nein, neben der Selbstständigkeit besteht nur diese eine Teilzeitstellen. Dann wäre wohl die Elstam Anmeldung nicht korrekt gewesen. Es handelt sich dann nicht um eine Nebenbeschäftigung.
Das ist richtig, bei der Anmeldung kommt es darauf an, welche von mehreren Tätigkeiten eine lohnsteuerliche Hauptbeschäftigung ist. Wenn es nur eine Tätigkeit gibt, ist diese immer die Hauptbeschäftigung.
Nein, neben der Selbstständigkeit besteht nur diese eine Teilzeitstellen. Dann wäre wohl die Elstam Anmeldung nicht korrekt gewesen. Es handelt sich dann nicht um eine Nebenbeschäftigung.
Die Anmeldung hätte als Hauptarbeitgeber erfolgen müssen.
Unter Mitarbeiter > Elektronische Lohnsteuerkarte:
1.) Abmelden: Meldeende = Meldebeginn.
2.) Später eine neue manuelle Anmeldung mit Meldebeginn 1 Tag später.