Hallo,
kann mir bitte jemand den Sinn des Erstattungsverfahren erklären?
die Krankenkasse zahlt an die Arbeitnehmer im Mutterschutz 13 €.
Die Differenz zum tatsächlichen Netto berechnet der Arbeitgeber und zahlt es als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld an die Arbeitnehmerin aus. Danach wird ein Erstattungsantrag bei der Krankenkasse gestellt und die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber den gezahlten Zuschuss.
Wieso ist das so geregelt?
Warum zahlt die Krankenkasse nicht den kompletten Betrag an die Arbeitnehmerin?
VG
Tax
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
gute Frage - nächste Frage.
Das hat sich mir bislang auch noch nicht so recht erschlossen ...
Gruß, Volker
@tax schrieb:Hallo,
...............Wieso ist das so geregelt?
Warum zahlt die Krankenkasse nicht den kompletten Betrag an die Arbeitnehmerin?
VG
Tax
Weil auch Mütter ohne Beschäftigung 13 € Mutterschaftsgeld bekommen, vermute ich mal.
@cro schrieb:
Weil auch Mütter ohne Beschäftigung 13 € Mutterschaftsgeld bekommen, vermute ich mal.
Verstehe den Zusammenhang nicht.
Weil diese Mütter nie einer Beschäftigung nachgegangen sind.
@cro schrieb:Weil diese Mütter nie einer Beschäftigung nachgegangen sind.
Verstehe es immer noch nicht.
Meine Frage ist, warum zahlt die Krankenkasse nicht den kompletten Betrag an die Arbeitnehmerin aus. Oder anders formuliert, warum muss der Arbeitgeber den Zuschuss zahlen, den er dann wieder von der Krankenkasse erhält.
Weil die KrKasse das tatsächliche und gültige Netto nicht kennt. Wohl wegen Datenschutz und so...
@cro schrieb:Weil die KrKasse das tatsächliche und gültige Netto nicht kennt. Wohl wegen Datenschutz und so...
Ich gebe auf. Ich kann ihre Argumentation nicht nachvollziehen.
Es gibt die Möglichkeit der Mehrfachbeschäftigung, da sind verschiedene Akkus im Boot (wenn Minijob). Dann weiß die KK nicht, wenn vereinbarte Lohnerhöhungen zu berücksichtigen sind. Zu guter letzt ist die U2-Erstattung bei manchen KK auf die BBMG begrenzt. Außerdem ist ein Austritt eine Möglichkeit, hier endet ja dann der Zuschuss.
Richtiger wäre die Frage, warum die KK die 13 € zahlt und das nicht alles auf den Arbeitgeber abgewälzt wird. Da habe ich auch keine vernünftige Antwort/Idee
@tax schrieb:
Wieso ist das so geregelt?
Warum zahlt die Krankenkasse nicht den kompletten Betrag an die Arbeitnehmerin?
Das liegt an der Entstehungsgeschichte des Mutterschaftsgeldes bzw. des Zuschusses.
Bei Einführung des Mutterschaftsgeldes wurde es so geregelt, dass die Mitarbeiterin ein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhält und -sofern das Nettoentgelt höher liegt- einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Eine Umlage für diese Zuschüsse gab es zunächst nicht, die Arbeitgeber mussten diese Zahlungen selbst leisten.
Für kleinere Betriebe wurde relativ bald nach der Einführung das U2-Verfahren eingeführt. Hier wurden dann zunächst nur 80% der Aufwendungen erstattet und das Verfahren galt auch nur für Kleinbetriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern (also ähnlich wie jetzt das U1-Verfahren).
Ab 1995 wurde die Erstattung der Aufwendungen auf 100% angehoben. Es blieb aber zunächst dabei, dass das Umlageverfahren nur für Kleinbetriebe galt.
Aus diesen Gründen war es bis dahin so, dass die Arbeitgeber dies auszahlen mussten und nur, wenn sie am U2-Verfahren teilnahmen, dies erstattet wurde.
Es kam dann zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgerichts, in dem diese entschieden haben, dass die Regelung verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert haben:
Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden -
Der Gesetzgeber hätte jetzt eine vollständige Neuregelung vornehmen können, dass die Zahlungen insgesamt durch die Krankenkassen erfolgen und die Mittel durch die U2-Umlagen aufgebracht werden müssen. Dies wurde aber nicht umgesetzt, sondern es wurden einfach die vorhandenen Verfahren so geändert, dass dies jetzt für alle Betriebe gilt.
Wenn man sich das verfahren jetzt ansieht, wird es völlig unlogisch. Nur aus der Entstehungsgeschichte kann man dies m.E. etwas nachvollziehen.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass dies so gewandelt wird, dass die Krankenkassen dies vollständig auszahlen, aber ich weiß nicht, ob man dies umgesetzt bekommt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nebenbei bemerkt: Die Höhe des Mutterschaftsgeld ist übrigens seit 1968 unverändert, lediglich im Rahmen der Euro-Einführung von DM 25,00 großzügig auf € 13,00 aufgerundet worden (statt auf € 12,78 nur umgerechnet). Aber auch eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes würde nur zu einer Verschiebung der Zahlungen aber nicht zu einer Auflösung der doppelten Zahlungen führen.
Danke, Herr Lutz für Ihre wie immer zielführende und sachlich profunde Antwort.
Liebe Grüße und schönen Restsonntag, Volker
LIeber Herr Lutz,
vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Warum z.B. bei der U2 Selbstständige, privat Versicherte oder Beamtinnen wieder anders behandelt werden, kann man nicht mehr so ohne weiteres nachvollziehen.
Dass Frauen, die nicht als Arbeitnehmerin arbeiten, seit 1968 nur ein Mutterschaftgeld in unveränderter Höhe erhalten, ist auch seltsam..
An der Historie kann man mal wieder sehen, welches Beharrungsvermögen - trotz Einsicht in de Notwendigkeit einer Veränderung - in der Gesellschaft (und nicht nur der Politik) herrscht.
Hallo Herr Lutz,
Top!!! Vielen Dank.
VG
Tax