Eine Unterhaltspfändung (Rang 1) mit 930 Euro pfändungsfreiem Betrag und laufendem Unterhalt in Höhe von 201,76 ruht seit März 2019, weil der Arbeitnehmer privat seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind nachkommt. Ich habe jetzt eine 2. Pfändung wegen gewöhnlicher Geldforderung mit Rang 2 angelegt. Was muss ich dabei bezüglich der Unterhaltspfändung beachten? Normalerweise soll ja eine ruhende Pfändung wieder aufleben, wenn eine zweite Pfändung hinzukommt. Da die Pfändung aber privat bedient wird, kann ich nicht einfach das Häkchen „Ruhende Pfändung“ bei der Unterhaltspfändung herausnehmen, sondern es müssten ja wahrscheinlich zusätzliche Angaben gemacht werden. Welche Veränderungen/Angaben sind bei der ruhenden Unterhaltspfändung notwendig? Muss auch bei der 2. Pfändung etwas Besonderes beachtet werden, weil eine ruhende Unterhaltspfändung vorliegt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nach so langer Zeit würde ich die Unterhaltspfändung ignorieren ggfls. einmal mit Behörde/Rechtsanwalt telefonieren.
Sehe ich auch so. Solange sie ruht würde die normale Pfändung laufen und wenn die Unterhaltspfändung auflebt hat sie automatisch wieder Vorrang...
Herzlichen Dank renek,
herzlichen Dank cro,
die Behörde teilte mir mit, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Dass der Vorrang wieder aufleben kann, wenn der Schuldner nicht mehr privat zahlt, das wusste ich nicht. Folglich lasse ich die Pfändung einfach auf ruhend stehen.
Ihnen einen guten Start in die Woche!