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Urlaubsabgeltung für einem MA mit befristeter voller Erwerbsminderungsrente

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letzte Antwort am 12.03.2020 14:07:29 von Dominika_Raciborska
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m_ki
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Hallo,

 

vorab, ich arbeiter mit Lohn + Gehalt.

 

Folgende Problematik:

 

Ich soll für einen Mitarbeiter der momentan befristet eine Erwerbsminderungsrente erhält, den Urlaub von 2019 als Urlaubsabgeltung bezahlen.

 

Ich führe ihn im Kalender mit dem Ausfallschlüssel ER = Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente.

 

Er bekommt seit 07.2017 diese Rente und war vorher lange krank. Zum 31.07.2018 wurde er mit dem Meldegrund 34 abgemeldet, da die 78 Wochen Krankengeldzahlung der Krankenkasse um waren.

 

Ab 04.2019 haben wir auf Lohn+Gehalt umgestellt. Bei der Eingabe aller Mitarbeiter, wurde auch für ihn eine SV-Anmeldung mit der 10 gemacht, welche ich storniert habe, da er ja abgemeldet wurde.

 

Wenn ich jetzt die Urlaubsabgeltung eingebe, meckert er weil ich den Haken bei der Stornierung noch drin habe und wenn ich den raus nehme, wird der Mitarbeiter mit der 10 wieder angemeldet. Was ich ja nicht möchte.

 

Ich weiß auch, dass es nicht rechtens ist, den Urlaub auszuzahlen, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Es wird aber vom Arbeitgeber so gewünscht.

 

Wie bekomme ich den Mitarbeiter abgerechnet, mit der richtigen SV-Meldung?

t_r_
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Hallo,

 

haben Sie einen Vortragswert erfasst (Mitarbeiterebene: Vortragswerte | DEÜV-Meldungen und Vortragswerte | Unterbrechung)? 

 

Viele Grüße

T. Reich

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m_ki
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die DEÜV-Meldung in den Vortragsmeldungen schon, aber bei der Unterbrechung kommt dann folgende Fehlermeldung:

 

Sie haben einen ungültigen Unterbrechungsvortrag eingegeben. Die Personalnummer ist am Unterbrechungsbeginn 31.07.2018 nicht beschäftigt.

 

Korrigieren Sie Ihre Eingabe.

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t_r_
Allwissender
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@m_ki  schrieb:

Ab 04.2019 haben wir auf Lohn+Gehalt umgestellt. Bei der Eingabe aller Mitarbeiter, wurde auch für ihn eine SV-Anmeldung mit der 10 gemacht, welche ich storniert habe, da er ja abgemeldet wurde.

Das fällt mir jetzt erst auf. Wieso haben Sie Anmeldungen mit Grund 10 erstellt? Bei Wechsel des Abrechnungssystems sollten Systemwechselmeldungen erstellt werden.

 

Haben Sie als Ersteintrittsdatum das tatsächliche Datum des Arbeitsvetragbeginns erfasst? Es sollte dann der Haken "Ersteintrittsdatum im [...] verwenden" gesetzt werden.

 

Viele Grüße

T. Reich

 

 

 

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m_ki
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Ja  bei Beschäftigung|Zeitraum habe ich das Ersteintrittsdatum: 01.05.1995 eingetragen und auch den Haken gesetzt.

 

Uns wurde damals von der DATEV Beraterin empfohlen einen Cut zu machen und im Altsystem alle komplett abzumelden und bei Lohn und Gehalt alle neu anzumelden.

 

Ich habe dann alle Vorbeschäftigungswerte von 01-03/20 bei der SV + LST vorgetragen.

 

 

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t_r_
Allwissender
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Meins Erachtens müsste das Eintrittsdatum des Mitarbeiters auf den 01.05.1995 geändert werden. Ich weiß nur nicht, ob das jetzt zu Problemen führen wird. Ich kann es mir aber nicht vorstellen. 

Prüfen Sie außerdem mal, ob hier Mitarbeiterebene - Beschäftigung | Tätigkeit | Mappe "DEÜV-Meldung/Kammerberechnung" | "Startdatum DEÜV-Meldungen:" ein Datum erfasst ist. Hie sollte kein Datum stehen.

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m_ki
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Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe.

 

Das Eintrittsdatum kann ich nicht ändern, ist grau hinterlegt.

 

Ein Startdatum  DEÜV.Meldung steht nicht drin, aber das Kreuz bei Anmeldung stornieren.

 

Die Abrechnung geht, es werden auch SV-Beiträge abgezogen. Muss dann nicht auch eine SV-Meldung vorgenommen werden?

 

Es kommt weiterhin dieser Hinweis:

 

Hinweis #LN22389
DEÜV: Sie haben das Kontrollkästchen 'Anmeldung stornieren' aktiviert.
Solange diese Aktivierung bestehen bleibt, werden bereits gesendete DEÜV-Meldungen
storniert und keine weiteren neu erstellt.
» Korrigieren Sie diese Einstellung, falls dies nicht beabsichtigt ist.

 

 

Wenn ich das Häkchen entferne, kommt sofort eine SV-Anmeldung mit der 10

 

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t_r_
Allwissender
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Sie müssten das Eintrittsdatum über das Feld "Beschäftigungszeitraum löschen" löschen und dann mit dem geänderten Eintrittsdatum eingeben.


Wenn SV-Beiträge ermittelt werden, dann muss auch eine SV-Meldung erfolgen. Sie erhalten ja den Hinweis, dass keine Meldungen erstellt werden, so lange der Haken gesetzt ist. Meines Erachten müssen Sie, um eine Meldung zu bekommen, den Haken raus kriegen.

 

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m_ki
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Guten Morgen,

 

leider funktioniert das auch nicht, wenn ich den Beschäftigungszeitraum lösche und das wahren Eintrittsdatum eingebe, gibt es diese Fehlermeldung und es wird erst gar keine Probeabrechnung gemacht:

 

Fehler #LN03544
Sie haben für den Monat 03/2019 keinen Beschäftigungsbetrieb erfasst.
» Ergänzen Sie den Beschäftigungsbetrieb, in der der Mitarbeiter beschäftigt ist, unter
Mitarbeiter | Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit.

 

also hab ich es wieder geändert.

 

Nachdem ich den Haken aus der Stornierung genommen habe, macht das System folgende Meldungen:

 

Hinweis #LN13374
DEÜV: Es wird eine 'UV-Jahresmeldung' (Abgabegrund 92) zum 31.12.2019 erstellt.

 

Hinweis #LN13374
DEÜV: Es wird eine 'Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung' (Abgabegrund 10) zum
01.04.2019 erstellt.

 

Hinweis #LN13374
DEÜV: Es wird eine 'Abmeldung wegen Ende einer sv-rechtl. Beschäftigung nach §7 Abs. 3 Satz
1 SGB IV' (Abgabegrund 34) zum 30.04.2019 erstellt.
» Ursache: Fehlzeit ER.

 

Hinweis #LN13374
DEÜV: Es wird eine 'Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes' (Abgabegrund 54) zum
30.04.2019 erstellt.

 

Nach diesen Meldungen ist er ja den ganzen April "angemeldet" und erst zum 30.04. wieder abgemeldet. Und warum nimmt er auch den April 2019 für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt, wenn dieses ja jetzt im März 2020 gezahlt wird?!

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t_r_
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Hier sollten Sie wahrscheinlich mal jemand von der Datev über Fernbetreuung drauf gucken lassen, vielleicht auch über Mandantensicherung und es guckt sich jemand an. Also besser mal ein Servicekontakt. 

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m_ki
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Nachricht 11 von 12
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Ich danke Ihnen trotzdem für die Hilfe.

 

Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie bereits von @t_r_ vermutet, übersteigt Ihr Sachverhalt die Mittel der DATEV Community. Hierbei bedarf es einer genauen Prüfung. 


Bitte wenden Sie sich hierzu über die bekannten Servicekanäle an unseren Programmservice. 


Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 12.03.2020 14:07:29 von Dominika_Raciborska
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