Hallo,
kann man einen geschätzten Beitragsnachweis, den man bei einer Krankenkasse über die voraussichtliche Beitragsschuld bereits korrigiert hat, noch einmal korrigieren?
Leider hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen und es wurde die falsche Zeile korrigiert. Dies müsste nochmal geändert werden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Entweder machst du eine Wiederabrechnung, was am sinnvollsten ist damit die Beträge auch in der Fibu und im kommenden Monat stimmen. Oder über das SV-Meldeportal.
Wie hast du denn die erste Korrektur gemacht?
Moin,
solange die eigentliche Abrechnung noch nicht erfolgt ist, lässt sich dies jederzeit korrigieren.
Es müssten die Felder in den Stammdaten für die Anpassung der Beitragsschätzung entsprechend geändert werden und dann nur die Stammdaten gesendet werden. In dem Fall wird die Beitragsschätzung korrigiert. Beachten Sie aber, dass -wenn jetzt für Mai 2026 ein höherer Beitrag gemeldet wird-, ggf. Säumniszuschläge entstehen.
Sie sollten auf keine Fall eine Korrektur über das SV-Meldeportal vornehmen. Diese Änderung kriegen Sie in die Endabrechnung bei LODAS nicht rein, so dass dann der nächste Beitragsnachweis fehlerhaft wird und ebenfalls über das SV-Meldeportal korrigiert werden müsste.
Viele Grüße
Uwe Lutz